Abmahnung der Parts-4U UG durch Rechtsanwalt Kai Harzheim wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße bei eBay

23. Dezember 2019
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Rechtsanwalt Kai Harzheim mahnt einen unserer Mandanten im Namen der Parts-4U UG ab. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, verschiedene Wettbewerbsverstöße im Rahmen des Verkaufsangebots über eBay begangen zu haben.

Die Abmahnung der Parts-4U UG im Einzelnen

Die Parts-4U UG moniert konkret, unsere Mandantschaft habe sich bei eBay als Privatkäufer angemeldet und gewerbliche Angebote als „privat“ bezeichnet, obwohl nach Aussage des gegnerischen Rechtsanwalts kein Zweifel an deren Gewerblichkeit besteht. Außerdem habe unser Mandant den Verbraucher nicht in dem gesetzlich geforderten Umfang über das Widerrufsrecht belehrt. Darüber hinaus habe unser Mandant dem Verbraucher keine Informationen zum Muster-Widerrufsformular überlassen und nicht über seine Identität in einem Impressum informiert.

Des Weiteren beanstandet die Gegenseite, dass den Angeboten unserer Mandantschaft vermeintlich keine Pflichtinformationen gemäß Art. 246c EGBGB beigefügt sind. Unser Mandant müsse den Kunden unter anderem über die einzelnen technischen Schritte informieren, die zum Vertragsschluss führen. Außerdem müsse er dem Verbraucher mitteilen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.

Ferner müsse der Verbraucher informiert werden, wie er mit den nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann. Außerdem habe unser Mandant in seinen Angeboten keine Informationen und keinen aktiven Hyperlink zur Online-Streitschlichtungs-Plattform der EU-Kommission (OS-Plattform) zur außergerichtlichen online Streitbeilegung bereitgestellt.

Aufgrund vorgenannter Feststellungen macht der gegnerische Rechtsanwalt Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 und 3 Ziff. 2 UWG geltend. Zur Ausräumung einer vermeintlich bestehenden Wiederholungsgefahr soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung abgeben. Ein vorformulierter Vorschlag für eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben bereits beigefügt. Zudem soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 1.171,67.-, errechnet aus einem Streitwert von EUR 20.000.-, sowie die Testkaufkosten in Höhe von EUR 119.- tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Parts-4U UG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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