Un-/Wirksame Bestimmungen in AGB von A-Z: Widerrufsrecht

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Bei Verbraucherverträgen gilt seit dem 13.06.2014 eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Dabei muss der Widerruf nunmehr auch eindeutig erklärt werden. Nur wenn der Unternehmer mit dem Kunden vereinbart, dass eine Rücksendung für einen Widerruf ausreicht, genügt die Rücksendung. Da eine solche Vereinbarung den Kunden begünstigt, kann sie in AGB getroffen werden.

Des Weiteren sind Online-Händler nun verpflichtet, dem Verbraucher ein gesondertes „Muster-Widerrufsformular“ zur bereitzustellen. Dies folgt aus Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr.1 EGBGB i.V.m. § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Nutzung soll den Widerruf des Verbrauchers erleichtern, sie stellt jedoch keine Verpflichtung dar.

Kategorie(n): AGB-Recht
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