Wie werden AGB wirksam in Verträge einbezogen?
Um AGB wirksam in Verträge einzubeziehen, muss der Verwender der AGB die Vertragspartei auf die AGB ausdrücklich hinweisen und ihr die Möglichkeit schaffen, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. §305 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB). Die andere Vertragspartei muss mit der Geltung der AGB einverstanden sein (vgl. §305 Abs. 2 BGB am Ende). Im Online-Handel erfolgt dies typischerweise durch das Setzen eines Häkchens in einer Checkbox, womit die Kenntnisnahme von den AGB und das Einverständnis mit ihrer Geltung bestätigt werden.
Kategorie(n): AGB-Recht