Un-/Wirksame Bestimmungen in AGB von A-Z: Haftung
Für Verkäufer stellt sich oft die Frage, ob und inwieweit eine Haftung für Pflichtverletzungen in AGB ausgeschlossen oder begrenzt werden kann. Nach § 309 Nr. 7 sind Klauseln in AGB, die Haftungsausschlüsse bzw. -begrenzungen enthalten, unwirksam.
So sind nach §309 Nr. 7 a insbesondere Bestimmungen unzulässig, welche die Haftung für fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners aufgrund von Pflichtverletzungen ausschließen. Nach § 276 Abs. 2 handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Weiter sind nach §309 Nr. 7 b auch Bestimmungen unzulässig, die eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte sonstige Schäden ausschließt oder begrenzen.
Kategorie(n): AGB-Recht