Un-/Wirksame Bestimmungen in AGB von A-Z: Haftung

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Für Verkäufer stellt sich oft die Frage, ob und inwieweit eine Haftung für Pflichtverletzungen in AGB ausgeschlossen oder begrenzt werden kann. Nach § 309 Nr. 7 sind Klauseln in AGB, die Haftungsausschlüsse bzw. -begrenzungen enthalten, unwirksam.

So sind nach §309 Nr. 7 a insbesondere Bestimmungen unzulässig, welche die Haftung für fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners aufgrund von Pflichtverletzungen ausschließen. Nach § 276 Abs. 2 handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Weiter sind nach §309 Nr. 7 b auch Bestimmungen unzulässig, die eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte sonstige Schäden ausschließt oder begrenzen.

Kategorie(n): AGB-Recht
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