Wann sollte man AGB verwenden?

[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2276 mal gelesen
0 Shares

Die Verwendung von AGB ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Verwender einzelne Bedingungen nicht bei jedem Vertragsschluss aufs Neue aushandeln möchte. In AGB können damit Regelungen festgehalten werden, die man ohnehin jedes Mal aufs Neue vertraglich regeln würde. Immer dann, wenn von bestimmten Vorgaben des Gesetzgebers abgewichen werden soll oder sonstige Regelungen angestrebt sind, die nicht der gesetzlichen Vorgabe entsprechen, empfiehlt es sich, diese als Vertragsbedingungen in AGB zu regeln.

Kategorie(n): AGB-Recht
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a