Wie kann ich herausfinden, ob meine AGB unerlaubt übernommen wurden?

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Gerade wegen des fehlenden Wissens um den urheberrechtlichen Schutz von AGB wollen sich viele Personen die persönliche Erstellung von AGB ersparen und übernehmen einfach fremde AGB. Dies ist jedoch aus mehreren Gründen problematisch:

Zum Einen müssen AGB immer individuell angepasst werden. Nur weil ein Mitbewerber auf dem selben Gebiet bestimmte AGB verwendet, bedeutet das noch nicht, dass diese auch für einen selber geeignet und ausreichend sind.

Dabei ist bei der Übernahme von fremden AGB auch nicht sicher, dass diese selbst rechtskonform sind, was eine zusätzliche Abmahngefahr für den Verwender kopierter AGB darstellt.

Zum anderen lässt sich die Übernahme von fremden Rechtstexten heutzutage sehr schnell und einfach entdecken. Es gibt mittlerweile einen großen Markt für Software, welche darauf spezialisiert ist, unerlaubte Übernahme von Texten im Internet zu entdecken. Darauf greifen viele Unternehmen zurück, denen der Textklau ein Dorn im Auge ist. Man sollte sich daher lieber zwei Mal überlegen, ob eine Übernahme von AGB das Risiko wert ist. Im Fall der Entdeckung droht eine kostspielige Abmahnung, deren Kosten vom Abgemahnten zu tragen sind. Zusätzlich werden üblicherweise Schadensersatzansprüche in Höhe der Kosten, welche die Erstellung der AGB gekostet haben gefordert und der Abgemahnte muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die fremden Rechtstexte nicht mehr zu verwenden. Infolgedessen kann dann auch die zukünftige Erstellung von AGB teurer werden, da der Ersteller besonders darauf achten muss, keinen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung zu begehen.

Eine Erstellung eigener AGB lohnt sich daher in jedem Fall. Von einem Anwalt formulierte, rechtssichere AGB als Grundlage der eigenen Tätigkeit schaffen optimale Bedingungen für das eigene Geschäft, die Gewissheit, bei Verträgen auf der sicheren Seite zu stehen und Schutz vor unkalkulierbaren Mehrkosten bei fehlerhaften, veralteten oder von Dritten übernommenen Rechtstexten.

Kategorie(n): AGB-Recht
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