Vorschlag der EU-Kommission für Schutz von geografischen Herkunftsangaben

16. August 2022
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weißes Paragraphenzeichen mit Europasternen auf Landkarte Europa

„Thüringer Rostbratwurst“, „schwäbische Spätzle“ oder auch „Nürnberger Lebkuchen“. Dies sind alles bekannte Produkte, die als geschützte geografische Angaben registriert sind. Ein solcher unionsweiter Schutz für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse besteht momentan jedoch nicht. Das soll sich nach dem Vorschlag der EU-Kommission zukünftig ändern.

Übertragung des Modells für den Schutz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse

Der Schutz geografischer Herkunftsangaben ist im Markengesetz übereinstimmend mit EU-Recht vorgesehen. Dieser Schutz ist bislang aber nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel vorgesehen. Die EU-Kommission brachte nun den Vorschlag vor, das Modell auch auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse, wie Kunsthandwerk und gewerbliche Waren, zu übertragen. Bislang waren diese nur durch nationale Sui-generis Regelungen geschützt oder der Schutz wurde über Markenrechte bzw. Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb versucht zu erreichen. Im Hinblick auf Rechtssicherheit und Einheitlichkeit sollen dazu nun Regelungen auf Unionsebene kommen.

Zukünftig könnten also auch zum Beispiel „Murano-Glas“, „Donegal-Tweed“ oder „Halas-Spitze“ EU-weit geschützt werden. Dadurch sollen die Möglichkeiten gegeben werden lokale Fachkenntnisse und Tradition zu pflegen, aber auch die Unterstützung von Kleinstunternehmen steht im Vordergrund. Sie sollen nicht ihren Marktchancen verlieren, außerdem soll so die Investitionsbereitschaft in diese Märkte erhöht werden.

Vorteilhaft für die Regionen, in denen die Erzeugnisse hergestellt werden, ist, dass dadurch der Tourismus belebt wird und Arbeitsplätze geschaffen werden können. Für die Verbraucher würde es durch die neuen einheitlichen Regelungen einfacher werden authentische Produkte zu erkennen.

Informations- und Warnsystem für Domainnamen

Der Entwurf der EU-Kommission enthält dabei auch den Vorschlag ein Informations- und Warnsystem für Domainnamen einzuführen. Zum einen soll das System bei Eintragung einer geografischen Angabe den Antragssteller darüber informieren, ob die geografische Angabe als Domänenname noch verfügbar ist. Zum anderen soll es auch darüber informieren sollte ein Domänenname eingetragen werden, der ähnlich oder identisch mit der eingetragenen geografischen Angabe ist. Registrierstellen in der EU sollen dem Amt dafür die notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass geografische Angaben in domain-rechtlichen Schiedsverfahren als Rechte anerkannt werden sollen.

Ob und wie der Entwurf schlussendlich umgesetzt wird bleibt jedoch abzuwarten. Die öffentliche Konsultation endete am 22. Juli 2022 und Weiteres über den Ablauf ist noch nicht bekannt.

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