YouTube-Videos herunterladen: legal oder nicht legal?
Mittels Software wie Youtube-dl lassen sich sämtliche Videos von der Plattform kostenfrei herunterladen – doch kann das legal sein?
Diese Frage stellen sich Vertreter der Musikindustrie seit einiger Zeit. Nun versuchen sie eine Entscheidung zu erzwingen, indem sie durch einen „Mittelsmann“ Downloads bekannter Pop-Songs durchführen haben lassen. Diese führten sodann zur Anklage. Dabei stellen sich einige Fragen: ist die Software legal, wer haftet und was heißt das Ganze für private Verwender der Software?
Die Software Youtube-dl selbst ist „open source“, lässt sich also auf niemanden konkret zurückführen, sondern kann von Jedermann bearbeitet werden. Geklagt wurde demnach gegen den Hoster einer Website, auf welcher Links zu besagter Software zur Verfügung gestellt werden: Uberspace. Angeführt wird von den klagenden Unternehmen, dass im Hosten der Website durch Uberspace eine Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung besteht. Dem gab das Gericht Recht.
Doch ist das auch richtig so? Die Verteidigung von Uberspace führt an, dass YouTube´s Kopierschutz so schlecht sei, dass faktisch jede Privatperson diesen problemlos umgehen könne. Eine Software zu verlinken, die eine Möglichkeit zum Download darstelle, könne demnach keine Rechtsverletzung darstellen. Darüber hinaus treffe Uberspace generell keine Verantwortung, da sie als Hoster nach dem Telemediengesetz nur haften würden, soweit sie von der Rechtswidrigkeit der dargestellten Inhalte wissen oder diese offensichtlich ist. Beides sei nicht der Fall gewesen.
Diesen Ausführungen folgte das Gericht jedoch nicht: für einen durchschnittlichen Internetnutzer stelle der Kopierschutz YouTube´s einen ausreichenden Schutz dar. Darüber hinaus sei Uberspace seit der eingegangenen Abmahnung durch die Vertreter der Musikindustrie über die potenzielle Rechtswidrigkeit der Software informiert gewesen.
Auch Privatnutzer der Software würden durch die Nutzung einen Urheberrechtsverstoß begehen, so das Gericht weiterhin. Uberspace Vertretung kündigte bereits Berufung an. Die Frage, ob das Herunterladen von YouTube-Videos eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist somit nicht abschließend geklärt.