Verstößt openJur gegen den Datenschutz?
Zahlreiche bekannte Anbieter veröffentlichen täglich Gerichtsurteile, die ihnen aus amtlichen Datenbanken zur Verfügung stehen – darunter auch openJur. Dessen Geschäftsführer verteidigt vor Gericht die Grundlage dieses Geschäftsmodells.
Hintergrund
Verhandelt wird über die Klage eines Rechtsanwalts, der durch ein nicht anonymisiertes Urteil, verbreitet durch die Website openJur, erheblichen Schaden erlitten habe. Aus dem Urteil gehen Geldprobleme hervor, die dem Ruf des Anwalts erheblich geschadet hätten.
Einen konkreten Schaden macht er jedoch nicht geltend, sodass das Verfahren auf die Prüfung eines immateriellen Schadens hinausläuft. Dies ist ein Drahtseilakt, denn aussagekräftige Rechtsprechung gibt es dazu noch nicht. Die DSGVO ist noch relativ jung, weshalb etwaige Schadensersatzansprüche auf dessen Grundlage, in der Praxis noch nicht klar definiert sind.
Verfahren
Im Verfahren stellen sich komplexe juristische Probleme. Fraglich ist unter anderem, ob openJur tatsächlich ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Denn das ursprüngliche Urteil kommt aus einer öffentlichen Datenbank, in der Gerichte diese hochladen. Dort ist es bereits Aufgabe der Gerichte, etwaige Namen unkenntlich zu machen. Fällt Dritten, die diese Urteile weiterverbreiten, dennoch eine gesonderte Sorgfaltspflicht zu?
Dies könnte dem Geschäftsführer von openJur, Benjamin Bremert, theoretisch (vorerst) egal sein. Denn der vorsitzende Richter hat bereits einen Vergleich in den Raum geworfen, nach dem 2000 – 3000 Euro an den Kläger zu zahlen seien.
Dies lehnt Bremert jedoch ab. Er forciert absichtlich ein Urteil in der Sache, um die Rechtslage zu klären. Das gesamte Geschäftsmodell seines Unternehmens basiere darauf, so sagt er.