Markenschutz von „Russian warship, go f**k yourself“?

02. Mai 2024
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Logo des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Während eines Angriffs der russischen Streitkräfte in der Ukraine machte ein Soldat einen mittlerweile legendären Funkspruch: "Russian warship, go f**k yourself". Diesen möchte er gern markenrechtlich schützen lassen, um ihn auf T-Shirts und ähnlichen Merchandise-Artikeln nutzen zu können. Doch fallen derartige Slogans tatsächlich unter den Schutz des Markenrechts?

Aufgrund des mittlerweile legendären Funkspruchs eines ukrainischen Soldaten, „Russian warship, go f**k yourself“, kommt es zu einer spannenden Markenrechtsproblematik.

Ausgangsfall

Als russische Streitkräfte bei einem Angriff die Ukrainer dazu aufforderten, ihre Waffen niederzulegen, bekamen sie oben genannte Antwort. Daraufhin wurden sie von einem Bombenhagel erfasst, der bis heute ein trostloses Gebiet zurücklässt. Die Reichweite und Symbolstärke dieser einen Aussage ist heute überall erkennbar: der Funkspruch ist in der gesamten Welt als Zeichen der Solidarität auf Plakaten zu sehen. Doch Solidarität ist nicht das einzige Motiv für die weitreichende Verbreitung.

Markenrechtsschutz und politische Symbole in Zeiten des Kapitalismus

Auch T-Shirts und derartige Artikel wurden mit dem Spruch bedruckt und gehen um die Welt. Die Profiteure sind die jeweiligen Händler und Hersteller derartiger Waren.

Dabei ist längst eine Markenanmeldung bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) anhängig – und zwar von dem Soldaten, der die Aussage ursprünglich getroffen hat. Er möchte Klein-Artikel als Merchandise vom Urheberrecht umfassen lassen, also z.B. Schlüsselanhänger.

Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering. Erstens, weil der Wortlaut des Slogans „zu vulgär“ ist – weil es das Wort Fuck enthält. Dieses ist bei der EUIPO stets unbeliebt. Außerdem – und diese Begründung scheint überzeugender- stehe der Slogan nicht für ein erkennbares Unternehmen oder Ähnliches, sondern habe längst historische Bedeutung erlangt. Deshalb sei keine Unterscheidungskraft für eine Markeneintragung gegeben.

Ob diese Kommerzialisierung des russischen Angriffskrieges der Ukraine zu Gute käme, ist fraglich.

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