Inhalte mit dem Schlagwort „Werbung“

14. Juni 2022

Einfluss gesetzlicher Definitionen auf das Verständnis von Werbebehauptungen

Eine Hand hält ein Schild mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Nürnberg vom 24.05.2022, Az.: 3 U 4652/21

Ein Unternehmen, das Krankenfahrten anbietet, darf nicht mit dem gesetzlich definierten Begriff "Krankentransporte" werben. Das OLG Nürnberg begründet seine Entscheidung damit, dass sich das Verständnis der Verbraucher nach der gesetzlichen Definition richte, welche deshalb davon ausgehen könnten, das Unternehmen hätte eine Genehmigung für Krankentransporte. Versteht ein Durchschnittsverbraucher die unwahre Angabe dennoch richtig, könnte es an der geschäftlichen Relevanz der Irreführung mangeln, da die Täuschungseignung keine Irreführungsvoraussetzung sei.

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31. Mai 2022

Influencer Beiträge mit einer Verlinkung auf Unternehmen müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Influencerin mit Smartphone
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 19.05.2022, Az.: 6 U 56/21

Das OLG Frankfurt hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Beitrag einer Influencerin auf Instagram als eine Werbung zu kennzeichnen ist. Die Besonderheit des Falls lag hierin, dass der Beitrag ohne finanzielle Gegenleistung erfolgte. Stattdessen wurden der Influencerin kostenlose E-Books überlassen. Im Gegenzug hat Sie das E-Book Unternehmen dafür mit Hilfe sog. "Tap-Tags" verlinkt. Das Gericht bejahte die Kennzeichnungspflicht mit der Begründung, dass es aufgrund der Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen für den Durchschnittsverbraucher ohne Kennzeichnung nicht erkennbar sei, ob der Beitrag das Unternehmen bewerben soll oder nicht.

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06. Mai 2022

Werbung mit der Bezeichnung „Kinderzahnarztpraxis“

Zahnarzt behandelt Patientin in Praxis
Urteil des BGH vom 07.04.2022, Az.: I ZR 217/20

Zahnärzte dürfen mit der Bezeichnung "Kinderzahnarztpraxis" auch dann werben, wenn sie nicht über besondere fachliche Kenntnisse der Kinderzahnheilkunde verfügen. Maßgeblich ist, dass die Zahnärzte in ihrer Praxis zahnärztliche Leistungen anbieten und darüber hinaus die Bereitschaft mitbringen, Kinder und die damit verbundenen besonderen emotionalen Bedürfnisse zu behandeln. Des Weiteren bedarf es zwar einer kindgerechten Praxiseinrichtung, nicht jedoch weiterer Fachkenntnisse, die ein normaler Zahnarzt nicht habe oder die erst im Rahmen einer umfassenden Weiterbildung, an deren Ende eine staatliche Prüfung steht, erworben werden müssten. Der Bundesgerichtshof führte weiter aus, dass der Begriff "Kinderzahnarztpraxis" den Bezug zu Kindern allein in der Praxisbezeichnung ausdrückt und kein personaler Bezug zum Arzt hergestellt wird.

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04. April 2022

Unzulässige Werbung mit Rabattaktionen

Verschiedene Werbeplakate mit Rabattaktionen
Urteil des OLG Köln vom 03.12.2021, Az.: 6 U 62/21

Das Bewerben einer zeitlich befristeten Rabattaktion stellt dann eine irreführende geschäftliche Handlung und damit einen Verstoß gegen § 5 UWG dar, wenn im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die erste Aktion, ein vergleichbarer weiterer Rabatt angeboten wird. Durch die zeitliche Befristung entsteht beim Verbraucher der Eindruck, er müsse innerhalb einer kurzen zeitlichen Frist eine geschäftliche Entscheidung treffen. Wird nach Ablauf der Frist weiterhin der reduzierte Preis verlangt, wird der Verbraucher in seiner Erwartung getäuscht. Ein Verstoß gegen § 5 UWG liegt außerdem auch dann vor, wenn bei zeitlich befristeten Rabattaktionen für den Verbraucher nicht erkennbar ist, dass es sich um individuell zugeschnitten Fristen handelt.

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07. März 2022

Influencerin III: Auch bei geschenktem Produkt liegt Werbung vor

Influencerin vor einer Kamera
Urteil des BGH vom 13.01.2022, Az.: I ZR 35/21

Fördert eine Influencerin durch einen Bericht über Waren oder Dienstleistungen in sozialen Medien (hier: Instagram) den Absatz eines fremden Unternehmens, so handelt es sich um kommerzielle Kommunikation im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b TMG und Werbung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV und § 2 Abs. 2 Nr. 7 MStV, wenn ihr die Waren oder Dienstleistungen von dem durch den Bericht begünstigten Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.

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10. Februar 2022

Keine Ansprüche von Webseiten-Betreibern gegen „Ad-Blocker“-Anbieter

Mann tippt auf Laptop mit Adblock Zeichen
Urteil des LG Hamburg 8. Zivilkammer vom 14.01.2022, Az.: 308 O 130/19

Gegen die Vertreiber von "Ad-Blockern" können keine urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche, die entsprechenden Browser-Plugins anzubieten, geltend gemacht werden. Die Vertreiber unterliegen auch keiner Auskunftspflicht bezüglich Downloadzahlen oder Anzahl der Nutzer von "Ad-Blockern" gegenüber den betroffenen Webseiten-Betreibern. Es liegt in diesen Fällen keine unberechtigte Vervielfältigung und/oder Umarbeitung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen i.S.d. §§ 69a, 69c Nr. 1 und 2 UrhG vor. Das Gericht führt zur Begründung näher aus, dass die Vorgänge, die durch die entsprechenden Browser-Plugins hervorgerufen werden und dazu führen, dass Werbung ausgeblendet wird, keine seitens der Webseite übermittelten Daten ändert. Vielmehr sei dies als Eingriff in den Ablauf des Programms zu werten, was jedoch nicht von § 69c Nr. 2 UrhG erfasst ist, sodass urheberrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind.

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29. November 2021 Top-Urteil

„Inbox Advertising“: Nur mit Einwilligung der Nutzer

Laptop mit E-Mail-Symbol
Urteil des EuGH vom 25.11.2021, Az.: C-102/20

Der EuGH hat entschieden, dass das sogenannte „Inbox Advertising“ als Nachricht zur Direktwerbung einzustufen ist, weshalb eine Einwilligung der betreffenden Nutzer notwendig ist. Beim „Inbox Advertising“ werden den Nutzern Werbeeinblendungen in ihren privaten E-Mail-Postfächern angezeigt. Die Werbeanzeigen erscheinen in der Liste der E-Mails der Nutzer und unterscheiden sich optisch von diesen nur dadurch, dass das Datum durch die Angabe „Anzeige“ ersetzt wird, dass kein Absender angezeigt wird und der Text grau hinterlegt ist. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Einwilligung der Nutzer vorlag, muss nun der BGH klären.

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03. November 2021

Landkreis Osnabrück: Werbung für LUCA-App nur unter Berücksichtigung anderer Mitbewerber

Corona-Virus auf Smartphone
Pressemitteilung des VG Osnabrück zum Beschluss vom 15.06.2021, Az.: 1 B 24/21

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass der Landkreis Osnabrück auf seiner Webseite nicht allein für die LUCA-App werben darf. Es ist zwingend erforderlich, dass neutral über digitale Alternativen informiert wird. Amtliche Informationen der Öffentlichkeit können insbesondere dann einen Grundrechtseingriff darstellen, wenn durch die Werbung gezielt eine Schlechterstellung der Markt- und Wettbewerbssituation betroffener Unternehmen erfolgt.

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15. Oktober 2021

Unerwünschte Werbemails führen zu Schmerzensgeld

Ein Mail-Symbol mit der roten Aufschrift Werbung vor einem weißen Hintergrund
Endurteil des AG Pfaffenhofen vom 09.09.2021, Az.: 2 C 133/21

Das AG Pfaffenhofen verurteilt zu Schmerzensgeld in Höhe von 300€ wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften. Der Beklagte verschickte eine Werbe-E-Mail für FFP Masken an die anwaltlich genutzte E-Mail Adresse des Klägers ohne vorherige Einwilligung. Darüber hinaus gab er zu spät Auskunft über die Herkunft der genutzten Quelle. Die Höhe des Schmerzensgeldes errechnet sich aufgrund der Häufigkeit und der Auswirkungen der Verstöße und dem Hintergrund einer effektiven Abschreckung.

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05. Oktober 2021

Irreführende Bewerbung eines Produkts als Medizinprodukt? – Bindungswirkung von Bescheiden des BfAM

Medikamente in einer Apotheke
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.07.2021, Az.: 6 U 126/20

Ein Bescheid seitens Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in welchem festgestellt wird, dass ein Produkt kein zulassungspflichtiges Arzneimittel darstellt, hat bindende Wirkung auch für die Zivilgerichte. Grund hierfür sei nach Ansicht des Gerichts, dass der Bescheid des BfArM, der einen Verwaltungsakt darstelle, Tatbestandswirkung entfalte. Ein solches Produkt darf daher als Medizinprodukt beworben werden und zwar unabhängig von der Frage, ob der Verwaltungsakt inhaltlich rechtmäßig ergangen ist.

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