Kommentar Top-Urteil

Die Grenze des UDRP-Verfahrens zeigt sich bei einer Entscheidung um die Domain „teslaunch.net“

05. Dezember 2024
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Domain Kürzel auf Tastatur Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 19.11.2024, Claim Number: FA2410002120768

Der Automobilhersteller Tesla sah seine Rechte als Inhaber der Marke „TESLA“ sowie der Domain „tesla.com“ durch die Domain „teslaunch.net“ verletzt. Laut dem Beschwerdeführer nutze die Gegenpartei die Domain für eine Webseite, die Waren von Tesla für Dritte zum Kauf anbietet. Daraus ergebe sich kein berechtigte Interesse an der strittigen Domain. Insbesondere seien die Voraussetzungen der sog. Oki Data Verteidigung nicht erfüllt. Der „Oki Data Test“ ist ein Prüfvorgang im Rahmen eines UDRP-Verfahrens, mit welchem eine berechtigte Nutzung der Domain durch den Verfahrensgegners begründet werden kann. Dabei steht als Voraussetzung im Vordergrund, dass die Beziehung zwischen dem Inhaber der Webseite einerseits und dem Inhaber der Marke andererseits eindeutig hervorgehen muss.

Entscheidung

Das zur Entscheidung berufene Panel stellte fest, dass der Verfahrensgegner auf der Webseite den Hinweis versehen hat, dass der Vertrieb der Ersatzteile in keinerlei Zusammenhang mit Tesla selbst steht. Außerdem verkaufe er keine Waren von Tesla, sondern ausschließlich von Drittanbietern. Dies stellt die Beziehung zwischen Domain- und Markeninhaber dar. Einer berechtigten Nutzung der Domain kann insoweit nichts entgegengesetzt werden. Außerdem sei der Gegner auch nicht bösgläubig: Die Aufmachung der Webseite lege es nahe, dass er den Online-Shop tatsächlich im beschriebenen Sinne nutzt. Anhaltspunkte des Verfahrensgegners, die Domain nur gekauft zu haben, um sie gewinnbringend unter Ausnutzung des Markennamen „TESLA“ wieder zu verkaufen, gibt es nicht.

Ausdrücklich stellt das Panel allerdings fest, dass die Prüfung einer möglichen Markenrechtsverletzung von Tesla nicht in den Kompetenzbereich des UDRP-Verfahrens fällt. Vielmehr sei dies den jeweils zuständigen Zivilgerichten vorbehalten.

Fazit

Die Entscheidung zeigt die Schwierigkeiten und Besonderheiten des UDRP-Verfahrens. Das UDRP-Verfahren kann für die schnelle Übertragung einer Domain ein geeignetes Verfahren sein, ist jedoch gerade nicht mit einem gerichtlichen Markenverletzungsverfahren vergleichbar, welches vorliegend aufgrund der Domainnutzung sicher zu einer Markenverletzung gekommen wäre.

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