Urteile aus der Kategorie „Verwechslungsgefahr“

25. Oktober 2022 Top-Urteil

Paulaner darf weiterhin die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ nutzen

Ein Glas Cola mit Eiswürfeln und Zitrone
Urteil des LG München I vom 11.10.2022, Az.: 33 O 10784/21

Im Streit zwischen Paulaner und Riegele über die Nutzung der Bezeichnung „Spezi“ hat das LG München I nun eine Entscheidung getroffen. Die Klägerin darf weiterhin die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ nutzen. Die Vereinbarung zwischen beiden Parteien aus dem Jahr 1974 wurde vom Gericht als Koexistenz- und Abgrenzungsvertrag und nicht als Lizenzvertrag ausgelegt. Solche Verträge seien nicht ordentlich kündbar, da wegen der unbegrenzt verlängerbaren Schutzdauer eingetragener Marken ein zeitlich unbegrenztes Bedürfnis bestehe die Benutzungsbefugnisse abzugrenzen. Für eine außerordentliche Kündigung habe die Klägerin der Beklagten keinen Anlass gegeben.

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31. Januar 2023

Verwechslungen bei der Werbung für Automarken

Autos stehen beim Händler in Reihe
Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 19.01.2023; Az.: 1 HK O 13543/21

In der Automobilbranche hat es sich eingebürgert, dass Kfz-Typenbezeichnungen als eigenständige Marken im Sinne von Zweitmarken angesehen werden. Aus diesem Grund hat nun das LG München I die Entscheidung gefällt, dass es für den Verbraucher nicht unbedingt zu unterscheiden ist, wenn sich die Typenbezeichnungen nicht klanglich, sondern nur durch einen Buchstaben unterscheiden. Vor allem ist hierfür der Buchstabe "E" nicht ausreichend, da dieser oftmals mit "Elektro" in Verbindung gebracht wird, woraus der falsche Schluss gezogen werden könnte, dass es sich nur um die Elektroversion des Autos handeln würde.

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11. November 2022

Keine Irreführung bei Hinweis auf fehlende Lizenz in Angebot

Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.10.2022, Az.: 6 W 61/22

Bietet ein Online-Händler einen Artikel mit einer lizensierten Aufschrift an, so liegt keine markenrechtliche Irreführung vor, wenn der Händler angibt, dass jegliche Begrifflichkeiten in lediglich beschreibender Natur verwendet werden und keine Absprache mit der Markeninhaberin vorliegt. Der Verkehrskreis (die potentiellen Käufer) kann diese Ausführung nur so verstehen, dass keine Lizenz erworben wurde. Demnach liegt auch keine Irreführung vor. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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30. September 2022 Kommentar

OLG Koblenz verstößt gegen Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs – BGH korrigiert

Richterhammer bei Gericht
Kommentar zum Beschluss des BGH vom 02.06.2022, Az.: I ZR 154/21

Der BGH korrigierte das Urteil des OLG Koblenz, in dem es um den markenrechtlichen Streit zwischen einer Stiftung und einem Unternehmen, das eine Gaststätte betreibt und selbst gebrautes Bier verkauft, geht. Laut BGH verstieß das OLG gegen das Verfahrensgrundrecht der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG, weshalb das gesamte Urteil aufgehoben wurde und zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde.

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12. September 2022

Die Unternehmensbezeichnung „Yok Yok“ ist auch im Hinblick auf türkischsprachige Verbraucher hinreichend unterscheidungskräftig im Sinne von § 5 MarkenG

Ein grüner Kiosk
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 11.11.2021, Az.: 6 W 94/21

Bei der türkischen Bezeichnung „Yok Yok“ (sinngemäß „gibt nicht gibt`s nicht“) handelt sich um einen Slogan, der laut OLG Frankfurt am Main nicht glatt beschreibend ist und der im Hinblick auf seine Prägnanz geeignet ist, ein Unternehmen namensmäßig zu bezeichnen. Dadurch ergibt sich, dass ein Kiosk mit einer solchen Unternehmensbezeichnung auch unterscheidungskräftig nach § 5 Abs. 2 MarkenG, vor allem im Hinblick auf türkischsprachige Verbraucher, ist.

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29. August 2022

Ähnlichkeit zwischen medizinischer Dienstleistung und der Vermittlung dieser

Zahnärztin behandelt Patienten
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.08.2022, Az.: 6 U 199/21

Ein Kieferorthopäde klagte gegen eine Vermittlerin für in der Türkei zu erbringende zahnmedizinische Dienstleistungen Dritter, da letztere die vom Kläger eingetragene Marke „beautysmile“ ohne Einverständnis nutzte. Das Gericht stellte fest, dass zwischen der Marke des Klägers und dem von der Beklagten verwendeten Zeichen Verwechslungsgefahr i.S.v. § 14 Abs. 2 MarkenG bestehe. Es fehle nicht an einer Ähnlichkeit zwischen medizinischen Dienstleistungen und der Vermittlung von diesen, denn aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise erscheint es möglich, dass ein Kieferorthopäde in Deutschland auch als kostengünstigere Variante entsprechende Dienstleistungen im Ausland vermittelt.

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14. Juli 2022

Zeichenähnlichkeit zwischen „The North Face“ und „The Dog Face“

Richterhammer vor einem Gesetzbuch
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zum Beschluss vom 28.06.2022, Az.: 6 W 32/22

Die Markeninhaberin von „The North Face“ ging im Eilverfahren gegen die Nutzerin des Zeichens „The Dog Face“ vor. Die Antragsgegnerin vertreibt unter ihrer Marke Kleidung für Tiere. Das OLG Frankfurt entschied, dass, obwohl keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen bestehe, „The Dog Face“ trotzdem die Markenrechte der Antragsstellerin verletze. Begründet wird dies unter anderem mit der Zeichenähnlichkeit. Wegen des hohen Bekanntheitsgrades der Marke „The North Face“ liegt es trotz der unterschiedlichen Bedeutung der Worte „Dog“ und „North“ nahe, dass eine Verknüpfung beim Verkehr hergestellt wird. Auch die gewisse Warenähnlichkeit lässt die Vermutung zu, dass die Antragsstellerin ihre Waren auf Hundebekleidung erweitert, weshalb die Nutzung von „The Dog Face“ untersagt wurde.

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01. Juli 2022

Messeauftritt genügt für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch

Eine Hand nimmt ein Buch mit der Aufschrift Markenrecht aus einem Regal
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16,02.2022, Az.: 3 U 3933/21

Das "bloße" Aufstellen eines markenrechtsverletzenden ausländischen Produkts auf einer inländischen Fachmesse genügt für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch. Selbst wenn die Produkte nicht an deutsches Publikum gerichtet sind und auch nicht in Deutschland vertrieben werden sollen, ist in dem Messeauftritt selbst ein Bewerben der Produkte im Inland - was einen selbstständigen kennzeichenrechtlichen Verletzungstatbestand darstellt- zu sehen, entschied das OLG Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss.

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01. April 2022

Firmierung als „Manufaktur“

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 29.06.2021, Az.: 6 U 46/20

Die Werbung eines Unternehmens als "Manufaktur" ist nicht irreführend, wenn das Produkt überwiegend durch Handarbeit hergestellt wird. Der Begriff "Manufaktur" suggeriere eine traditionelle und qualitativ hochwertige Produktion, weshalb ein Unternehmen nur unter diesen Voraussetzungen die Bezeichnung "Manufaktur" tragen dürfe. Es sei dennoch erlaubt, gewisse Produktionsschritte von technischen Geräten durchführen zu lassen, solange der Großteil durch Handarbeit angefertigt werde.

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29. Dezember 2021

Gitarrenhersteller im Streit um Gitarrenform

Gitarre in V Form auf schwarzem Hintergrund
Urteil des BGH vom 22.09.2021, Az.: I ZR 192/20

Der US-Gitarrenbauer Gibson aus den USA klagte gegen den sächsischen Hersteller Warwick, da dieser die bekannte V-Form kopiert habe. Der BGH stellte letztinstanzlich fest, dass die Plagiatsvorwürfe des US-Herstellers unbegründet sind. Zwar liege eine nachschaffende Übernahme von Gestaltungselementen vor. Jedoch können Kunden durch die Markenkennzeichnung und den eindeutig zu erkennenden Herstellerhinweis die Gitarren auseinanderhalten. Über die Herkunft der Gitarren wird somit nicht getäuscht. Auch eine Rufausbeutung liegt bei solchen hochwertigen und hochpreisigen Modellen nicht vor.

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