Paulaner darf weiterhin die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ nutzen
Im Streit zwischen Paulaner und Riegele über die Nutzung der Bezeichnung „Spezi“ hat das LG München I nun eine Entscheidung getroffen. Die Klägerin darf weiterhin die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ nutzen. Die Vereinbarung zwischen beiden Parteien aus dem Jahr 1974 wurde vom Gericht als Koexistenz- und Abgrenzungsvertrag und nicht als Lizenzvertrag ausgelegt. Solche Verträge seien nicht ordentlich kündbar, da wegen der unbegrenzt verlängerbaren Schutzdauer eingetragener Marken ein zeitlich unbegrenztes Bedürfnis bestehe die Benutzungsbefugnisse abzugrenzen. Für eine außerordentliche Kündigung habe die Klägerin der Beklagten keinen Anlass gegeben.