Urteile aus der Kategorie „Verwechslungsgefahr“

01. Juli 2022

Messeauftritt genügt für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch

Eine Hand nimmt ein Buch mit der Aufschrift Markenrecht aus einem Regal
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16,02.2022, Az.: 3 U 3933/21

Das "bloße" Aufstellen eines markenrechtsverletzenden ausländischen Produkts auf einer inländischen Fachmesse genügt für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch. Selbst wenn die Produkte nicht an deutsches Publikum gerichtet sind und auch nicht in Deutschland vertrieben werden sollen, ist in dem Messeauftritt selbst ein Bewerben der Produkte im Inland - was einen selbstständigen kennzeichenrechtlichen Verletzungstatbestand darstellt- zu sehen, entschied das OLG Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss.

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01. April 2022

Firmierung als „Manufaktur“

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 29.06.2021, Az.: 6 U 46/20

Die Werbung eines Unternehmens als "Manufaktur" ist nicht irreführend, wenn das Produkt überwiegend durch Handarbeit hergestellt wird. Der Begriff "Manufaktur" suggeriere eine traditionelle und qualitativ hochwertige Produktion, weshalb ein Unternehmen nur unter diesen Voraussetzungen die Bezeichnung "Manufaktur" tragen dürfe. Es sei dennoch erlaubt, gewisse Produktionsschritte von technischen Geräten durchführen zu lassen, solange der Großteil durch Handarbeit angefertigt werde.

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29. Dezember 2021

Gitarrenhersteller im Streit um Gitarrenform

Gitarre in V Form auf schwarzem Hintergrund
Urteil des BGH vom 22.09.2021, Az.: I ZR 192/20

Der US-Gitarrenbauer Gibson aus den USA klagte gegen den sächsischen Hersteller Warwick, da dieser die bekannte V-Form kopiert habe. Der BGH stellte letztinstanzlich fest, dass die Plagiatsvorwürfe des US-Herstellers unbegründet sind. Zwar liege eine nachschaffende Übernahme von Gestaltungselementen vor. Jedoch können Kunden durch die Markenkennzeichnung und den eindeutig zu erkennenden Herstellerhinweis die Gitarren auseinanderhalten. Über die Herkunft der Gitarren wird somit nicht getäuscht. Auch eine Rufausbeutung liegt bei solchen hochwertigen und hochpreisigen Modellen nicht vor.

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04. Oktober 2021

Handtuchspender mit Handtüchern eines anderen Herstellers befüllt – Markenverletzung?

Ein Richterhammer liegt auf einem Markenrechts-Gesetzbuch
Urteil des OLG München vom 29.07.2021, Az.: U 2962/16 Kart

Ein Unternehmen, welches Handtuchspender und dazugehörige Papierhandtücher vertreibt, klagte gegen einen Großhandel, der „no-name“ Papierhandtücher vertreibt, die laut Beschreibung in die Handtuchspender der Klägerin passten. Dies solle eine Markenverletzung darstellen. Da die Handtücher des Beklagten unbedruckt sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verbraucher davon ausgeht, dass die Handtücher von derselben Marke sind wie der Spender. Jedoch ist im Fall von Handtuchpapier in Gaststätten und ähnlichem davon auszugehen, dass der Verbraucher sich über die Vielfalt der Handtuchspender und -papiere bewusst ist und die Herkunft der Handtücher dem Durchschnittsverbraucher wohl gleichgültig ist, weshalb keine Markenverletzung vorliegt.

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03. September 2021

Beendigung der Vertragshändlereigenschaft: Kein Recht auf weitere Markennutzung

Ein Richterhammer liegt auf einem Markenrechts-Gesetzbuch
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.08.2021, Az.: 6 U 102/20

Ehemalige Vertragshändler dürfen Marken als Teil ihrer neuen Firmierung nicht weiterhin nutzen, es sei denn, die Öffentlichkeit könne nur durch die Nennung der Marke die Spezialisierung des Händlers auf den Vertrieb von Waren der genannten Marke erkennen. Die Nutzung ist auch dann nicht zulässig, wenn auf die ehemalige Vertragshändlereigenschaft hingewiesen wird, da dennoch Verwechslungsgefahr bestehen kann. Auch die Verwendung des Kürzels der Marke in der Domain ist in diesem Fall unzulässig.

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06. August 2021

Goldton des „Lindt-Goldhasen“: BGH spricht sich für Markenschutz aus

Goldener Schokoosterhase mit goldenen Schokoladeneiern vor einem blauen Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 147/2021 des BGH zum Urteil vom 29.07.2021, Az.: I ZR 139/20

Im Streit um den Goldfarbton des Schokoladenhasen hat der BGH der Revision der Gesellschaften der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli stattgegeben. Bei einer Befragung stellten über 70 % der Befragten einen Zusammenhang zwischen goldenen Schokohasen und Lindt her. Damit habe der Goldton Verkehrsgeltung erlangt und genieße Markenschutz. Nach Ansicht des BGH sei hierbei unerheblich, dass der Goldton nicht als "Hausfarbe" für alle Produkte von Lindt verwendet werde.

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15. Juli 2021

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Ciao“ und „Ciao Mamma“

Ein Tisch ist gedeckt mit Teller, Weingläsern und Essen
Pressemitteilung Nr. 50/2021 des OLG Frankfurt am Main zum Beschluss vom 30.06.2021, Az.: 6 W 35/21

Ein italienisches Restaurant namens „Ciao“ ging gegen eine Pizzeria, die sich „Ciao Mamma“ nennt, vor. Es verlangte Unterlassung der Verwendung des Namens „Ciao Mamma“, da dies zu einer Verwechslungsgefahr führen könnte. Das Gericht verneinte dies allerdings, da die Grußformel „Ciao“ keine große Eignung zur Unterscheidung hat und der Zusatz „Mamma“ einen ausreichend abweichenden Gesamteindruck an den Verkehr vermittelt.

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24. Juni 2021 Top-Urteil

Chanel gegen Huawei: erhebliche Unterschiede im Logo

Gesetzbuch mit Richterhammer - Markenrecht
Urteil des EuG vom 21.04.2021, Az.: T-44/20

Mit der Frage, inwiefern sich das Logo von der französischen Marke Chanel und die des chinesischen Technologieherstellers Huawei ähnlich sehen, beschäftigte sich das Europäische Gericht (EuG). Demnach weisen die beiden gegenüberstehenden Marken zwar eine gewisse Zeichenähnlichkeit auf, allerdings gibt es auch erhebliche bildliche Unterschiede. Die markantesten Unterschiede bestehen darin, dass die Linien unterschiedlich stark und breit ausgeprägt sowie bei der Marke Chanel horizontal ausgerichtet sind, was im Gegensatz zu der vertikalen Ausrichtung bei der Marke Huawei steht.

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06. Mai 2021

ALFALIQUID vs. ALPA TOBACCO

Mann raucht eine elektronische Zigarette
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.03.2021, Az.: 6 U 17/20

Der Gesamteindruck der Klagemarke ALFALIQUID wird durch den Bestandteil "ALFA" geprägt. Der Bestandteil "LIQUID" wird vom Verkehr in einem beschreibenden Sinn für die im Warenverzeichnis beanspruchten Waren, elektronische Zigaretten, verstanden. Der Gesamteindruck des angegriffenen Logos wird durch den Wortbestandteil "ALPA" geprägt. An der Prägung nimmt der Bestandteil TOBACCO nicht teil. Es handelt sich um einen glatt beschreibenden Zusatz, da das Zeichen für sog. Shisha-Tabak verwendet wird. Dementsprechend ist "ALFA" und "ALPA" zu vergleichen, welche sich nur in den Buchstaben P anstatt F unterschieden, was jedoch nicht maßgeblich ins Gewicht fällt, sodass der gebotene Markenabstand nicht eingehalten ist.

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12. Oktober 2020

Domain schufa-anwalt.de verletzt Markenrechte

Eine Suchleiste im Internet
Urteil des LG München I vom 25.06.2020, Az.: 17 HK O 3700/20

Die Nutzung der Domain schufa-anwalt.de, durch einen Anwalt, der sich auf die Löschung negativer SCHUFA-Einträge spezialisiert hat, wurde von dem LG München I für markenrechtswidrig erklärt. Der Domainname greife in den Schutzbereich der seit 1997 angemeldeten Wortmarke „SCHUFA“ ein, da bei angesprochene Verkehrskreise der Eindruck erweckt werden könne, dass zwischen dem Anwalt und der Kreditschutzorganisation eine wirtschaftliche Verbindung bestehen könne. Solche Verwechslungsgefahren sind Markeninhabern grundsätzlich nicht zumutbar, da Dritte unberechtigterweise von einem guten Markenbild profitieren könnten.

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