Abmahnung der Goldmarie Unternehmerberatung GmbH durch die Kläner Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund einer Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung

22. Juni 2021
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Uns liegt eine Abmahnung der Goldmarie Unternehmerberatung GmbH, ausgesprochen durch die Kläner Rechtsanwälte, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen einen Wettbewerbsverstoß mittels Kontaktaufnahme über Facebook begangen zu haben.

Die Abmahnung der Goldmarie Unternehmerberatung GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Kläner Rechtsanwälte wird unsere Mandantschaft beschuldigt, die Goldmarie Unternehmerberatung GmbH zu Werbezwecken kontaktiert zu haben, ohne dass die Gegenseite eine Einwilligung hierfür erteilt haben soll. Dies stelle eine wettbewerbswidrige Handlung dar.

Daher wird gegenüber unserer Mandantschaft ein Unterlassungsanspruch sowohl aus § 8 Abs. 1 UWG als auch aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geltend gemacht. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, für die die gegnerischen Anwälte einen Entwurf beifügen.

Weiterhin führt die Gegenseite an, aufgrund der vermeintlich unberechtigten Kontaktaufnahme, stünde ihr ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 9 UWG zu.

Außerdem soll der Gegenseite ein Aufwendungsersatzanspruch aus § 13 Abs. 3 UWG für die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 973,66.- zustehen. Der Gegenstandswert bemesse sich auf EUR 10.000.- und berechne sich aus den vermeintlich wiederholten und herabwürdigenden Belästigungen durch unseren Mandanten.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Goldmarie Unternehmerberatung GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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