Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. wegen fehlender Warnhinweise bei Artikeln im Online-Shop

08. Januar 2019
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Unsere Mandantschaft hat ein Abmahnschreiben des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. erhalten. Darin wird unserem Mandanten vorgeworfen, verschiedene Wettbewerbsverstöße im Rahmen seines Online-Shops begangen zu haben.

Die Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.  im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben werden unserem Mandanten Wettbewerbsverstöße bezüglich der Artikelbeschreibungen in seinem Online-Shop angelastet. Konkret wird ihm vorgeworfen, er habe in der Artikelbeschreibung eines Puzzles keine Warnhinweise für Spielzeug eingepflegt, trotzdem solche nach Ansicht von IDO zwingend anzugeben seien.

Daraus leitet die Gegenseite einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern ab. Unsere Mandantschaft habe sich wettbewerbswidrig verhalten und gegen §§ 3, 3a, 5 und 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.

Aufgrund dessen fordert der IDO Interessensverband unseren Mandanten zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Eine entsprechende vorformulierte Erklärung ist dem Abmahnschreiben bereits in Anlage beigefügt. Daneben soll unsere Mandantschaft die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 232,05 tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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