Namensstreit: Hinterhof Bräu versöhnt sich mit Hofbräu – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit a.tv

24. Januar 2017
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In einem fast vier Jahre andauernden Rechtsstreit um den Namen „Hinterhofbräu“ konnte nun eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Hofbräuhaus München erklärte sich damit einverstanden, die Klage gegen den Aichacher Wirt zurückzunehmen, wenn er den Namen und das Logo seines Biers so weit abändere, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen „Hinterhofbräu“ und dem weltbekannten „Hofbräu“ vermieden wird. Zur markenrechtlichen Einschätzung des Falls wurde Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild vom Augsburger Fernsehersender a.tv interviewt.

Hintergrund des markenrechtlichen Verfahrens war das Bier eines Aichacher Wirts, welches er „Hinterhofbräu“ nannte und mit „HBB“ abkürzte. Hiervon erlangte das weltbekannte „Hofbräu München“ mit seiner Biermarke „HB“ Kenntnis, mahnte den Markeninhaber ab und erhob anschließend Klage vor dem zuständigen Landgericht.

Auch Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild kommt nach Vergleich der beiden Marken zu der Einschätzung, dass vorliegend wohl durchaus eine relevante Verwechslungsgefahr vorlag. Ob eine solche vom Aichacher Wirt hier überhaupt beabsichtigt war, ist für den Unterlassungsanspruch im Markenrecht selbst zunächst nicht entscheidend. Unabhängig davon, ob es sich bei dem Wirt um einen Bierbrauer mit nur geringem Produktionsvolumen und lediglich lokalem Bekanntheitsgrad handelt, „eine Markenrechtsverletzung ist eine Markenrechtsverletzung“, so Hild und weiter, „auf die Größe kommt es dabei nicht an.“

Die Anlehnung seines Biers an das Münchner Hofbräu wurde in dem Verfahren wohl auch dem Aichacher Bierbrauer bewusst. Im versöhnlichen Ton mit den Münchnern änderte er seine Marke in „Hinterhof Bräu“ ab und änderte sein Logo optisch dahingehend, dass er sogar seine Abkürzung „HHB“ weiterhin verwenden darf.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Mediathek von a.tv.

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