Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

23. Oktober 2020 Top-Urteil

EuGH zu den Kosten des Widerrufs bei Parship

Online Dating am Handy
Urteil des EuGH vom 08.10.2020, Az.: C-641/19

Bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einer Online-Partnervermittlung wie Parship besteht ebenso das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Parship hat dabei grundsätzlich einen Anspruch auf Wertersatz, wenn die Premium-Mitgliedschaft bei Parship widerrufen wird. Nach der Entscheidung des EuGH sind grundsätzlich alle vertragsgemäßen Leistungen bei der Berechnung des Wertersatzes zu berücksichtigen. Dem Verbraucher dürfe auf dieser Grundlage nur ein zeitanteiliger Betrag in Rechnung gestellt werden. Sieht der Vertrag allerdings ausdrücklich vor, dass bestimmte Leistungen zu Vertragsbeginn und zu einem getrennt zu zahlenden Preis erbracht werden, dürfe dieser Preis von Parship bei der Berechnung des Wertersatzes berücksichtigt werden. Der Verbraucher würde diesen Betrag also nicht ersetzt bekommen.

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09. Oktober 2020 Top-Urteil

EuGH zur Netzneutralität: Keine selektive Drosselung von Datenvolumen

Eine Frau tippt auf einem Smartphone
Urteil des EuGH vom 15.09.2020, Az.: C-807/18 und C-39/19

Telekommunikationsanbieter dürfen keine Verträge anbieten, bei denen die Nutzung von bestimmten Apps nach Verbrauch des Datenvolumens verlangsamt oder blockiert wird, von anderen Apps jedoch nicht. Eine solche Vertragsgestaltung verstoße gegen die Netzneutralität, da es dazu führen kann, dass bestimmte Apps weniger benutzt werden, so der EuGH. In dem konkreten Fall ging es um einen Telekommunikationsanbieter aus Ungarn, der seinen Kunden Tarife mit begrenztem Datenvolumen angeboten hatte. Nachdem das Datenvolumen verbraucht war, reduzierte sich die Surf-Geschwindigkeit, außer bei einigen ausgewählten Apps.

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15. September 2020 Top-Urteil

FC Bayern München verliert Urheberrechtsstreit

weißes Copyright-Symbol
Pressemitteilung zum Urteil des LG München I vom 09.09.2020, Az.: 21 O 15821/19

Das LG München I hat entschieden, dass die Zeichnung eines Grafikers, auf der die beiden Profifußballspieler Franck Ribéry und Arjen Robben als die Comic-Superhelden „Batman & Robin“ mit dem Slogan "The Real Badman & Robben" dargestellt werden, urheberrechtlichen Schutz genießt. Die FC Bayern München AG, die verschiedene Fan-Artikel mit demselben Slogan und einer sehr ähnlichen Zeichnung vertreibt, argumentierte, dass es sich bei der Abbildung lediglich um eine nicht schutzfähige Idee handele, da die Figuren „Batman & Robin“ und deren Gestaltung mit Maske bereits bekannt war. Dem folgte das Gericht jedoch nicht und stellte klar, dass der Künstler die Eigenschaften der Fußballspieler und die der Comic-Helden neu verwoben und durch einen schöpferischen Akt neue Figuren erschaffen habe, denen ein eigenständiger Schutz zukomme.

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14. September 2020 Top-Urteil

Einstweilige Verfügung zu Google-Bewertungen: Google reagiert zu langsam auf Löschungsanträge

Person sitzt am Laptop
Beschluss des LG Köln vom 18.08.2020, Az.: 28 O 279/20

Unternehmen können von der Suchmaschine Google verlangen, ungerechtfertigte Negativbewertungen zügig zu löschen. Ein Unternehmen ging gegen eine 1-Stern-Bewertung ohne Begleittext durch einen anonymen Nutzer vor und forderte Google zur Löschung der Bewertung auf. Weil Google dem Löschbegehren des Unternehmens nicht zeitnah nachkam, erließ das LG Köln eine einstweilige Verfügung gegen Google: Das Unternehmen habe glaubhaft gemacht, dass die Bewertung willkürlich und ohne konkrete tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen abgegeben wurde. In diesem Fall überwiege das Interesse des Unternehmens am Schutz der sozialen Anerkennung gegenüber den Interessen des Bewertenden und der Internetplattform an der Äußerung der beanstandeten Meinung beziehungsweise an deren Verbreitung.

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31. August 2020 Top-Urteil

Arbeitnehmer muss keine Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck durch den Arbeitgeber dulden

Fingerabdruck Scan
Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg vom 04.06.2020, Az.: 10 Sa 2130/19

Biometrische Zeiterfassungssysteme sind in der Regel nicht erforderlich im Sinne des Datenschutzes, um die Arbeitszeit von Mitarbeitern zu dokumentieren. Ein Arbeitgeber hatte ein Zeiterfassungssystem eingeführt, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird. Dieses System erfasst zwar nicht den Fingerabdruck als Ganzes, sondern nur die Fingerlinienverzweigungen. Diese stellen jedoch biometrische Daten dar, deren Verarbeitung nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO, § 26 Abs. 3 BDSG nur ausnahmsweise zulässig sei. Hier könne ausgehend von der Bedeutung der Arbeitszeiterfassung nicht festgestellt werden, dass eine solche Erfassung unter Einsatz biometrischer Daten erforderlich sei. Vielmehr sei eine korrekte Arbeitszeiterfassung auch durch digitale Zeiterfassungssysteme mittels Chipkarten oder Transpondern möglich.

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11. August 2020 Top-Urteil

Löschungsanspruch gegen Google: „Recht auf Vergessenwerden“ erfordert Einzelfallprüfung

Such-Funktion am Laptop
Pressemitteilung Nr. 95/2020 zu den Urteilen des BGH vom 27.07.2020, Az.: VI ZR 405/18, VI ZR 476/18

Der Bundesgerichtshof hat am 27.07.2020 zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessenwerden“ gefällt, das in beiden Fällen gegen den Suchmaschinenbetreiber Google geltend gemacht wurde. Die Kläger waren in der Vergangenheit wegen ihrer geschäftlichen Tätigkeit Gegenstand negativer Berichterstattung geworden und wollten erreichen, dass die Presseartikel in der Trefferliste der Suchmaschine nicht mehr auftauchen. Im ersten Fall wurde die Klage abgewiesen: Auch nach der neuen Datenschutzgrundverordnung gebe es kein unbeschränktes Recht auf Vergessenwerden gegenüber Google. Vielmehr sei für den Auslistungsanspruch nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO im Einzelfall eine umfassende Grundrechtsabwägung vorzunehmen. Im zweiten Fall wurde das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zwei Vorlagefragen gestellt, um den Fall anschließend zu entscheiden.

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23. Juli 2020 Top-Urteil

Sieg für Ritter Sport – Ende der „Schokoladenschlacht“!

gemischte Schokoladensorten
Pressemitteilung Nr. 93/2020 zu den Beschlüssen des BGH vom 23.07.2020, Az.: I ZB 42/19, I ZB 43/19

„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ Es ist offiziell: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ausschließlich Ritter Sport quadratisch bleiben darf. So findet ein jahrzehntelanger Patentrechtsstreit zwischen Milka und Ritter Sport ein Ende. Mit dem bekannten Werbeslogan wird zwar eine Vermarktungsstrategie verfolgt, allerdings verleiht die quadratische Form der Verpackung der Schokolade keinen wesentlichen Wert, sodass ein markenrechtlicher Schutz besteht. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass der bekannte Werbeslogan zwar dazu führen kann, dass die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflusst wird, letztendlich habe die Form aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.

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17. Juli 2020 Top-Urteil

EuGH: Privacy-Shield-Vereinbarung ungültig

Weißes Sicherheitsschloss vor einem blauen Hintergrund
Urteil des EuGH vom 16.07.2020, Az.: C-311/18

Der EuGH hat auf ein Vorabentscheidungsverfahren des irischen High Courts hin festgestellt, dass das sogenannte „Privacy-Shield-Abkommen“ zwischen der EU und den USA ungültig sei. Inhalt des Abkommens ist, dass in der EU ansässige Unternehmen personenbezogene Daten an ihre Geschäftspartner in den USA übermitteln dürfen. In dem konkreten Fall ging es um die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Facebook Ireland Ltd an die in den USA ansässige Facebook Inc. Kläger und Datenschutzaktivist Max Schrems kritisierte, dass kein ausreichender Rechtsschutz gegen die in den USA bestehenden Überwachungstätigkeiten der dortigen Behörden bestehe. Der EuGH hat sich dieser Auffassung nun angeschlossen und vereinfacht festgestellt, dass die Überwachung durch amerikanische Behörden im Prinzip uferlos sei, weshalb die Daten von Unionsbürgern in den USA nicht ausreichend geschützt wären. Auch bestehe für Unionsbürger kein angemessener Rechtsschutz gegen die Überwachung durch amerikanische Nachrichtendienste.

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30. Juni 2020 Top-Urteil

Erhebung von Kundenkontaktdaten auf Grundlage der Coronaschutzverordnung zulässig

Mann in Restaurant mit Maske Kellner schenkt Rotwein ein
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2020, Az.: 13 B 695/20.NE

Die in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorgesehene Datenerhebung zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung im Bereich der Gastronomie, des Friseurhandwerks und der Fitnessstudios ist voraussichtlich rechtmäßig. Der Antragsteller wandte sich gegen die Verordnung, da die Datenerhebung ihn in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletze und gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoße. Nach Ansicht des OVG sind diese Bestimmungen jedoch rechtmäßig. In Anbetracht der mittlerweile weitgehenden Öffnung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens sei die Erhebung von Kundenkontaktdaten als milderes Mittel anzusehen, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen. Die Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit müsse gegenüber dem mit der Verordnung bezweckten Schutz von Leben und Gesundheit zurücktreten.

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