Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

25. März 2022 Top-Urteil

Ausnahme bei Privatkopien gilt auch für Speicherung geschützter Inhalte in einer Cloud

Ein Cloud-Symbol, das auf der Tastatur eines Laptops steht
Urteil des EuGH vom 24.03.2022, Az.: C‑433/20

Der EuGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Ausnahme für Privatkopien i.S.d. Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29, auch dann greift, wenn eine Speicherung von geschützten Inhalten in einer Cloud vorgenommen wird. Das Gericht bejahte dies. Dazu führte es aus, dass eine Vervielfältigung vorläge, da durch das Speichern in der Cloud eine Sicherungskopie erstellt wird. Außerdem sind vom Begriff „auf beliebigen Trägern“ auch die im Rahmen des Cloud-Computing genutzten Server mitinbegriffen, auch wenn diese Dritten gehören. Auch das Ziel der Richtlinie, nicht hinter dem technologischen Fortschritt zurückzubleiben, spricht für die Auslegung des Gerichts. Weiterhin stellte der EuGH klar, dass die Frage, ob die Anbieter solcher Speicherdienstleistungen dazu verpflichtete sind einen Ausgleich zu zahlen, im Ermessen der Mitgliedsstaaten steht. Wenn ein Mitgliedsstaat eine Ausnahme für Privatkopien umgesetzt hat, muss es auch eine Regelung geben, die den Rechtsinhaber entschädigt.

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14. März 2022 Top-Urteil

Abgabe von Arzneimitteln zu Demonstrationszwecken zulässig

Apotheker hält ein Medikament vor einem Regal
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 6 U 161/15

Außendienstmitarbeiter einer Arzneimittelvertreiberin dürfen kostenlose Proben eines Arzneimittels an Apotheker abgeben. Ein Verstoß gegen das gemäß § 7 HWG bestehende Verbot von Werbeabgaben liege nicht vor, da es sich nur um Gegenstände von geringem Wert handele. Den Apothekern wurde nämlich jeweils nur ein einzelnes, überwiegend geöffnetes Exemplar überlassen, welches mit dem Aufdruck „Zu Demonstrationszwecken“ überschrieben war. Dadurch war der Wert der Gegenstände erheblich gemindert, weshalb die maßgebliche Ein-Euro-Grenze nicht überschritten wurde, so das Gericht.

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23. Februar 2022 Top-Urteil

Irreführende Werbeangaben über zusammengesetzte Garantie

Eine Hand hält eine Sprechblase mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Frankfurt vom 11.11.2021, Az.: 6 U 121/21

Die Betreiberin einer Internetplattform, die gewerbliche Verkäufer und Käufer von generalüberholten Elektrogeräten zusammenbringt, warb mit einer Garantie von 36 Monaten. Ein durchschnittlicher Verbraucher erwartet danach eine selbstständige Garantie von 36 Monaten durch die Betreiberin der großen Plattform. Tatsächlich setzt sich diese allerdings aus der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten durch den Verkäufer und einer erst im Anschluss daran startenden Garantie von 12 Monaten durch die Plattform selbst zusammen. Das erschwert die Abwicklung bei Mängeln für den Käufer rechtlich und tatsächlich sehr, zumal dieser nun auch das Risiko einer möglichen Insolvenz des kleineren Verkäufers tragen muss. Die Werbung ist somit irreführend, woran auch das Angebot einer „Streitschlichtung“ durch die Plattform-Betreiberin nichts ändert. Das OLG Frankfurt würde die Werbung nur dann als zulässig bewerten, wenn durch einen Sternchenverweis auf nähere Modalitäten hingewiesen werden würde.

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10. Februar 2022 Top-Urteil

Facebook: Kündigung ohne vorherige Abmahnung nur in Ausnahmefällen

Facebook Schriftzug mit Schloss auf Hintergrund Daten
Pressemitteilung Nr. 3/22 des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 04.02.2022, Az.: 10 U 17/20

Facebook muss seine Nutzer über die Entfernung eines Beitrags unverzüglich informieren, bei einer Sperrung des Nutzerkontos sogar vorab. Eine Kündigung des Nutzungsvertrags durch das soziale Netzwerk ohne vorherige Abmahnung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonders gravierenden Vertragsverletzungen. Dies entschied das OLG Karlsruhe und gab damit der Klage eines Facebook-Nutzers weitgehend statt.

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01. Februar 2022 Top-Urteil

BGH: Facebook muss Pseudonyme erlauben

Gesichter an einer Wand
Pressemitteilung Nr. 13/2022 des BGH zu den Urteilen vom 27.01.2022, Az.: III ZR 3/21 und III ZR 4/21

Bei dem sozialen Netzwerk Facebook ist es zulässig, Pseudonyme zu benutzen. Zwar müssen Verbraucher bei der Registrierung ihren richtigen Namen angeben, bei der weiteren Nutzung des Netzwerks allerdings nicht mehr. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Facebook, die eine Nutzung nur unter Verwendung des Klarnamens gestatten, sind unwirksam. Zu beachten ist allerdings, dass sich die Urteile des Bundesgerichtshofs nur auf ältere Verträge beziehen, da es im Mai 2018 zu einer Rechtsänderung gekommen ist.

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21. Januar 2022 Top-Urteil

Pauschale Mahnkosten unzulässig

Man hält Stempel mit Mahnungsaufschrift in der Hand
Beschluss des OLG Hamburg vom 22.12.2021, Az.: 15 U 14/21

Das OLG Hamburg hat es dem Versandunternehmen Otto untersagt, seinen Kunden kommentarlos eine pauschale monatliche Mahngebühr zu berechnen. Es bestätigte damit die vorhergehende Entscheidung des Landgerichts und stärkt gleichzeitig die Verbraucherrechte. Ein Anspruch des Unternehmens ergebe sich weder aus dem Gesetz noch aus dem Vertragsverhältnis. Es handle sich auch nicht um eine bloße Rechtsauffassung oder schlichte Meinungsäußerung, sondern um eine unwahre Angabe.

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17. Januar 2022 Top-Urteil

Ferienhäuser gemischtsprachig anzubieten verstößt nicht gegen Verbraucherschutzrechte

Merkzettel online buchen
Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2021, Az.: 15 U 160/20

Der Kläger hat Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg eingelegt. Er macht einen Unterlassungsanspruch gemäß § 4e Abs. 1 n.F. UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) gegen das polnischsprachige Angebot einer Ferienwohnung geltend. Grund ist, dass ein Teil der Informationen auf Englisch verfasst ist. Der Kläger argumentiert, dass die gemischte Gestaltung den Verbraucher, der die englischen Details nicht versteht, über wesentliche Informationen irreführt und zur Buchung verleitet. Außerdem begründet er in der Berufung, dass die fremdsprachigen Informationen der beruflichen Sorgfalt widersprechen. Allerdings gibt es keine Sorgfaltspflichten des Unternehmens bezüglich der Bereitstellung der Informationen in der Landessprache, dies würde den Grundfreiheiten der EU, insbesondere dem freien Dienstleistungsverkehr (Art. 56 AEUV) widersprechen. Außerdem fehlt es an der geschäftlichen Relevanz des Angebots. Der Unterlassungsanspruch würde erfordern, dass der Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst wird, die er mit den englischen Informationen nicht getätigt hätte.

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03. Januar 2022 Top-Urteil

Warnhinweise und Schockbilder: Auch auf Abbildung der Zigarettenpackung

Zigaretten mit Warnhinweisen
Urteil des EuGH vom 09.12.2021, Az.: C-370/20

Warnhinweise und Schockbilder müssen nicht nur auf Zigarettenpackungen sichtbar sein. Auch auf jedem Bild, das Kunden mit Zigarettenpackungen assoziieren, müssen derartige Warnungen zu sehen sein. Dies entschied der EuGH. Konkret ging es um einen Fall, bei dem die gewählte Zigarettenpackung direkt auf Einkaufsband fällt, nachdem die Marke ausgewählt wurde. Warnhinweise waren auf den Auswahltasten des Automaten nicht zu sehen.

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09. Dezember 2021 Top-Urteil

Sturz im Homeoffice ist ein Arbeitsunfall

Mann mit Bürounterlagen liegt an Treppe weil runtergefallen
Pressemitteilung Nr. 37/2021 des BSG zum Urteil vom 08.12.2021, Az.: B 2 U 4/21 R

Dass ein Treppensturz im Homeoffice ein Arbeitsunfall sein kann, entschied das Bundessozialgericht. Der klagende Mann stürzte auf der Treppe zwischen Bett und dem eine Etage tiefer gelegenen Büro. Dort begann er unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte eine Zahlung jedoch ab. Während das Sozialgericht Aachen den Sturz als Arbeitsunfall ansah, nahm die Berufungsinstanz lediglich eine unversicherte Vorbereitungshandlung an. Das BSG bestätigte jetzt die Entscheidung der ersten Instanz: der Weg zum Schreibtisch diene der erstmaligen Arbeitsaufnahme und sei deshalb als Betriebsweg versichert.

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29. November 2021 Top-Urteil

„Inbox Advertising“: Nur mit Einwilligung der Nutzer

Laptop mit E-Mail-Symbol
Urteil des EuGH vom 25.11.2021, Az.: C-102/20

Der EuGH hat entschieden, dass das sogenannte „Inbox Advertising“ als Nachricht zur Direktwerbung einzustufen ist, weshalb eine Einwilligung der betreffenden Nutzer notwendig ist. Beim „Inbox Advertising“ werden den Nutzern Werbeeinblendungen in ihren privaten E-Mail-Postfächern angezeigt. Die Werbeanzeigen erscheinen in der Liste der E-Mails der Nutzer und unterscheiden sich optisch von diesen nur dadurch, dass das Datum durch die Angabe „Anzeige“ ersetzt wird, dass kein Absender angezeigt wird und der Text grau hinterlegt ist. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Einwilligung der Nutzer vorlag, muss nun der BGH klären.

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