Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

24. Juni 2021 Top-Urteil

Chanel gegen Huawei: erhebliche Unterschiede im Logo

Gesetzbuch mit Richterhammer - Markenrecht
Urteil des EuG vom 21.04.2021, Az.: T-44/20

Mit der Frage, inwiefern sich das Logo von der französischen Marke Chanel und die des chinesischen Technologieherstellers Huawei ähnlich sehen, beschäftigte sich das Europäische Gericht (EuG). Demnach weisen die beiden gegenüberstehenden Marken zwar eine gewisse Zeichenähnlichkeit auf, allerdings gibt es auch erhebliche bildliche Unterschiede. Die markantesten Unterschiede bestehen darin, dass die Linien unterschiedlich stark und breit ausgeprägt sowie bei der Marke Chanel horizontal ausgerichtet sind, was im Gegensatz zu der vertikalen Ausrichtung bei der Marke Huawei steht.

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17. Juni 2021 Top-Urteil

Nationale Datenschutzbehörden dürfen bei DSGVO-Verstößen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung auch dann tätig werden, wenn sie nicht federführend sind

Schloss mit DSGVO Schriftzug, der von Europa Sternen umringt wird
Urteil des EuGH vom 15.06.2021, Az.: C-645/19

Nationale Datenschutzbehörden können unter gewissen Voraussetzungen gegen DSGVO-Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt. Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen ist zwar grundsätzlich die federführende Datenschutzbehörde für die Geltendmachung von Verstößen gegen die DSGVO zuständig. Unter gewissen Umständen können jedoch auch andere nationale Aufsichtsbehörden vor einem Gericht eines EU-Mitgliedsstaats tätig werden, auch wenn sie in Bezug auf die Datenverarbeitung nicht federführende Behörde sind. Dabei muss jedoch eng mit der jeweiligen betroffenen nationalen Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet werden. Demnach kann die belgische Datenschutzbehörde von Facebook Belgium die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO verlangen, obwohl Facebook seine Hauptniederlassung in Irland hat und damit grundsätzlich die irische Datenschutzbehörde zuständig wäre.

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28. Mai 2021 Top-Urteil

„Enge Bestpreisklauseln“ von Booking.com sind unzulässig

Online-Buchungsportal für Hotels
Pressemitteilung Nr. 99/2021 zum Beschluss des BGH vom 18.05.2021, Az.: KVR 54/20

Die bis Februar 2016 von dem Hotelbuchungsportal „booking.com“ verwendeten „engen Bestpreisklauseln“ sind nicht mit dem Kartellrecht vereinbar und damit unzulässig. Seit Juli 2015 schrieben die allgemeinen Geschäftsbedingungen von „booking.com“ eine „enge Bestpreisklausel“ vor, wonach Hotels ihre Zimmer auf ihrer eigenen Internetseite nicht zu niedrigeren Preisen oder besseren Konditionen anbieten durften als auf „booking.com“. Eine solche Klausel ist kartellrechtswidrig, da sie den Wettbewerb beim Anbieten von Hotelzimmern beschränkt. Den Hotels wird durch die Klausel insbesondere verwehrt, die eingesparte Vermittlungsprovision in Form von Preissenkungen an den Verbraucher weiterzugeben und dadurch Kunden zu werben. So wird der plattformunabhängige Onlinevertrieb der Hotels erheblich behindert.

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27. Mai 2021 Top-Urteil

Marke „BavariaWeed“ nicht eintragungsfähig

Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einem roten Buch mit der Aufschrift Markenrecht
Urteil des EuG vom 12.05.2021, Az.: T-178/20

Zur Frage, ob die Marke „BavariaWeed“ als Unionsmarke eintragungsfähig sei, bestätigte das Gericht der Europäischen Union nun eine Entscheidung des Europäischen Patent- und Markenamtes. „Weed“ als Bestandteil der Marke beziehe sich wegen seiner umgangssprachlichen Bedeutung auf Marihuana und soll deshalb für medizinische Dienstleistungen nicht eintragungsfähig sein.

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12. Mai 2021 Top-Urteil

Kein ausreichender Nachweis einer Einwilligung in Telefonwerbung durch Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail

Ein Telefon und ein Werbeanruf
Beschluss des OVG des Saarlandes vom 16.02.2021, Az.: 2 A 355/19

Nach § 7 Abs. 2 UWG ist Telefonwerbung gegenüber natürlichen Personen nur nach deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes führt hierzu aus, dass die über eine Online-Registrierung und eine Bestätigung per E-Mail erlangte Einwilligung im Double-Opt-In-Verfahren keinen ausreichenden Nachweis für eine Einwilligung in Telefonwerbung darstellt. Auch eine Rechtmäßigkeit der Telefonwerbung aufgrund eines berechtigtem Interesses sei zu verneinen. Es liege kein berechtigtes Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO vor, da die Achtung des Privat- und Familienlebens und der Schutz personenbezogener Daten der Berufsfreiheit und dem Interesse an der Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung überwiegt.

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06. Mai 2021 Top-Urteil

Abschaffung des „fliegenden Gerichtstands“

Schachbrett, Wettbewerb
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.02.2021, Az.: 20 W 11/21

Das OLG Düsseldorf wandte sich gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf und lehnte eine einschränkende Auslegung des § 14 UWG ab. Insbesondere ist es durch die Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“ nunmehr nicht mehr möglich - bei Wettbewerbsverstößen - das Gericht frei zu wählen. Das OLG Düsseldorf erklärte daraufhin das LG Düsseldorf für unzuständig. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Missbrauchsgefahr weitestgehend einzuschränken.

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16. April 2021 Top-Urteil

Davidoff Hot Water IV: Keine generelle Pflicht zur Prüfung von eingelagerten Waren

Regale in einem Warenlager
Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 20/17

a) Eine Person, die für einen Dritten markenrechtsverletzende Waren lagert, ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung zu haben, besitzt diese Waren nicht zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens im Sinne der Art. 9 Abs. 2 Buchst. b GMV und Art. 9 Abs. 3 Buchst. b UMV, wenn sie selbst nicht diese Zwecke verfolgt (im Anschluss an EuGH, GRUR 2020, 637 - Coty Germany/Amazon Services Europe u. a.).

b) Der Anspruch auf Besichtigung gemäß § 19a Abs. 1 MarkenG umfasst als Minus die Pflicht zur Mitteilung von Eigenschaften (etwa Herstellungsnummern) der Ware, deren Besichtigung zu gestatten ist.

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12. April 2021 Top-Urteil

Handytarife mit Online-Diensten zum „Nulltarif“ verstoßen gegen EU-Recht

Handy und Bargeld
Urteil des EuGH vom 15.09.2020, Az.: C-807/18 & C-39/19

Verträge von Mobilfunkanbietern, die die Nutzung bestimmter Onlinedienste von dem bereitgestellten Datenvolumen exkludieren oder eine uneingeschränkte Nutzung über das vereinbarte Datenvolumen hinaus gestatten, verstoßen laut EuGH gegen geltendes EU-Recht. Das Gericht beruft sich hierbei auf Art. 3 der Verordnung 2015/2120, welcher den Endnutzern, vorbehaltlich weniger Ausnahmen, einen uneingeschränkten Zugang zum Internet sichern soll. Die Praxis, einige Anwendungen bevorzugt zu behandeln, schränke das Recht der Endnutzer auf einen uneingeschränkten Internetzugang ein und sei auch nicht zu rechtfertigen, da sie aus Sicht des Gerichts allein auf kommerziellen Erwägungen beruhen.

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31. März 2021 Top-Urteil

Erhebung von Zusatzgebühren für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal zulässig

Zahlungsmittel_Kreditkarte_Tastatur
Pressemitteilung Nr. 67/2021 zum Urteil des BGH vom 25.03.2021, Az.: I ZR 203/19

Unternehmen dürfen von ihren Kunden für die Zahlungsfunktionen PayPal und Sofortüberweisung ein zusätzliches Entgelt verlangen, sofern die Gebühr allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel erhoben wird. Bei der Wahl der Zahlungsmittel PayPal und Sofortüberweisung kommt es zwar zu einer SEPA-Lastschrift oder einer SEPA-Überweisung im Sinne von § 270a BGB. Das erhobene Zusatzentgelt wird jedoch nicht für die Nutzung dieser Zahlungsmöglichkeiten durch den Kunden verlangt, sondern für die Einschaltung des Zahlungsdienstleisters PayPal beziehungsweise eines Zahlungsauslösedienstes, die neben der Veranlassung der Zahlung noch weitere Dienstleistungen erbringen. Deshalb liegt in der Erhebung der Zusatzgebühr kein Verstoß gegen das Verbot der Vereinbarung eines Entgelts für die Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte nach § 270a BGB.

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19. März 2021 Kommentar Top-Urteil

Kurz und schmerzlos: Nike verliert im Streit um „nike.dev“

Statue der Siegesgöttin Victoria
Kommentar zum UDRP-Verfahren vor der WIPO am 16.02.2021, Case No. D2020-3067

Was für den Sportartikelhersteller Nike wie ein klarer Fall aussah, endete in einer Niederlage vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) – denn der Antragsgegner hatte göttliche Hilfe. Nike verließ sich vollständig auf seine Markenrechte und versäumte es, die Besonderheiten des UDRP-Verfahrens zu beachten. Der zur Entscheidung berufene amerikanische Jurist schmetterte den Antrag ab. Die Domain bleibt beim ursprünglichen Inhaber.

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