Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

18. Juli 2022 Top-Urteil

Kein weiterer Fairnessausgleich für Erbin eines Konstrukteurs der Porsche AG

roter Oldtimer, Sportwagen
Urteil des BGH vom 07.04.2022, Az.: I ZR 222/20

a) Der Begriff der Nutzung im Sinne von § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist dahingehend auszulegen, dass Erträge oder Vorteile aus einer Nutzung, die nicht in den Schutzbereich eines Verwertungsrechts des Urhebers eingreifen, keinen Anspruch gemäß § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG auf weitere angemessene Beteiligung des Urhebers begründen können.

b) Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Abgrenzung der freien Benutzung von der (unfreien) Bearbeitung gelten für Werke im Sinne von § 2 UrhG auch nach der durch das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 31. Mai 2021 (BGBl. I S. 1204) vorgenommenen Streichung des § 24 UrhG aF und der Änderung des § 23 UrhG in der Sache mit der Maßgabe weiter, dass das Kriterium des "Verblassens" unionsrechtskonform im Sinne des Kriteriums einer fehlenden Wiedererkennbarkeit der schutzbegründenden eigenschöpferischen Elemente zu verstehen ist

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01. Juli 2022 Top-Urteil

Streit um „Pumuckl-Ausstrahlung“ – kein Schadensersatz

Hand hält Fernbedienung vor Fernseher
Urteil des OLG München vom 24.03.2022, Az.: 29 U 2009/20

Die Drehbuchautorin der Serie „Pumuckls Abenteuer“ klagte wegen der wiederholten Fernsehausstrahlung im Jahr 2019 der Folge „Pumuckls neues Heim“ gegen den Bayrischen Rundfunk (BR) auf Schadensersatz in Höhe von EUR 32.722,67. Zwar wurde im Jahr 2002 eine „Buy-Out-Vereinbarung“ zwischen den Parteien geschlossen, wonach dem Beklagten zunächst ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt wurde, allerdings wurde dieses einfache Nutzungsrecht durch einen zweiten Vertrag bis zum 31.12.2012 beschränkt, so dass zum Zeitpunkt der Ausstrahlung keine vertragliche Beziehung mehr zwischen der Drehbuchautorin und dem BR bestand. Erstinstanzlich hatte der Beklagte einen Betrag von EUR 3.067,76 anerkannt. Das OLG München schätzte den Schadensersatz für die wiederholte Ausstrahlung mangels eigener Lizenzierungspraxis der Klägerin und feststellbarer branchenüblicher Vergütungssätze ebenfalls auf diesen anerkannten Betrag.

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17. Juni 2022 Top-Urteil

Internetplattformen haften für ihre Nutzer

Mann schreibt am Laptop, daneben sind verschieden Computerzeichen abgebildet
Pressemitteilung des BGH zu den Urteilen vom 02.06.2022, Az.: I ZR 140/15 u. a.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren über die Haftung der Betreiber der Internetvideoplattform "You-Tube" und des Internetsharehosting-Dienstes "uploaded" entschieden. Dabei änderte der BGH seine langjährige Rechtsprechung und passt diese damit an EU-Recht an. Bislang konnten die Betreiber nur als Störer auf Unterlassung verklagt werden, nun ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz möglich. Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen - um Detailfragen zu klären, müssten die Berufungsgerichte noch weitere Feststellungen treffen.

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23. Mai 2022 Top-Urteil

Das bloße Abstellen eines Pakets in Abwesenheit des Empfängers führt nicht zur Zustellung

männlicher Paketbote reicht ein Paket aus dem Laptop-Display
Urteil des BGH vom 07.04.2022, Az.: I ZR 212/20

Der BGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob die AGB-Klausel eines Paket- und Expresszustelldienstes Verbraucher in einer unangemessenen Weise benachteilige. Die fragliche AGB-Klausel lautet wie folgt: "Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle abgestellt worden ist." Dies bejahte der BGH mit der Begründung, dass der Empfänger darüber verständigt werden müsse, wenn und wann das Paket an der genehmigten Stelle hinterlassen wurde. Eine solche Verständigung ist auch zumutbar, etwa durch eine E-Mail oder per App. Da die fragliche AGB-Klausel dies jedoch nicht vorsehe, werden die Verbraucher in einer unangemessenen Weise benachteiligt. Dies führe ferner dazu, dass der Zustelldienst sich selber von allen Risiken bei Verlust der Bestellung befreie.

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06. Mai 2022 Top-Urteil

Garantieangaben für Online-Händler in relevanten Fällen verpflichtend

Das Wort Garantie wird durch eine Lupe vergrößert.
Urteil des EuGH vom 05.05.2022, Az.: C‑179/21

Der EuGH klärte die Frage, inwieweit eine Pflicht für Online-Händler besteht über die Herstellergarantie von Produkten zu informieren. Hintergrund war ein Fall, in dem eine Gesellschaft auf Amazon ein Produkt anbot. Auf der Seite des Angebots war unter „weitere technische Informationen“ ein Link aufzufinden, der zu einem Produktinformationsblatt des Herstellers führte, auf welchem sich auch Angaben zur Garantie befanden. Ein Mitbewerber der Gesellschaft war der Meinung, dass keine ausreichenden Angaben zur Garantie gemacht wurden, weshalb dieser Klage erhob. Der EuGH stellte klar, dass keine grundsätzliche Pflicht für Händler besteht, Angaben über die Herstellergarantie zu machen. Sollte der Verbraucher jedoch ein berechtigtes Interesse haben, besteh diese Pflicht schon. Ein solches berechtigtes Interesse liege dann vor, wenn die Informationen über die Garantie für den Verbraucher relevant sind, um zu entscheiden, ob er eine vertragliche Bindung mit dem Unternehmen eingehen möchte.

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08. April 2022 Top-Urteil

„Buchung abschließen“ ist nicht gleich „zahlungspflichtig bestellen“

Grüne Taste auf Tastatur, auf der "Jetzt buchen" steht
Urteil des EuGH vom 07.04.2022, Az.: C‑249/21

Nachdem ein Verbraucher mehrere Hotelzimmer über booking.com reservieren wollte, klickte er auch „Buchung abschließen“. Als er zum reservierten Zeitpunkt nicht im Hotel erschien, verlangte dieses Stornierungskosten. Weil besagter Verbraucher nicht zahlte, zogen die Eigentümer des Hotels vor Gericht. Dieses Gericht stellte daraufhin dem EuGH die Frage, ob es im Rahmen eines Bestellvorgangs zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages auf elektronischem Wege nur darauf ankommt, dass die Beschriftung des Bestellbuttons vom Sinn her der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ entspricht, oder alle Begleitumstände mit zu berücksichtigen sind. Der EuGH wies darauf hin, dass es allein auf die Beschriftung der Schaltfläche zur Buchung ankommt. Diese muss so formuliert sein, dass für den Verbraucher klar ist, dass er mit Anklicken des Buttons eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Es ist nun an dem vorlegenden Gericht zu entscheiden, ob „Bestellung abschließen“ im deutschen Sprachgebrauch der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ aus der Richtlinie 2011/83 sinngemäß entspricht.

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25. März 2022 Top-Urteil

Ausnahme bei Privatkopien gilt auch für Speicherung geschützter Inhalte in einer Cloud

Ein Cloud-Symbol, das auf der Tastatur eines Laptops steht
Urteil des EuGH vom 24.03.2022, Az.: C‑433/20

Der EuGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Ausnahme für Privatkopien i.S.d. Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29, auch dann greift, wenn eine Speicherung von geschützten Inhalten in einer Cloud vorgenommen wird. Das Gericht bejahte dies. Dazu führte es aus, dass eine Vervielfältigung vorläge, da durch das Speichern in der Cloud eine Sicherungskopie erstellt wird. Außerdem sind vom Begriff „auf beliebigen Trägern“ auch die im Rahmen des Cloud-Computing genutzten Server mitinbegriffen, auch wenn diese Dritten gehören. Auch das Ziel der Richtlinie, nicht hinter dem technologischen Fortschritt zurückzubleiben, spricht für die Auslegung des Gerichts. Weiterhin stellte der EuGH klar, dass die Frage, ob die Anbieter solcher Speicherdienstleistungen dazu verpflichtete sind einen Ausgleich zu zahlen, im Ermessen der Mitgliedsstaaten steht. Wenn ein Mitgliedsstaat eine Ausnahme für Privatkopien umgesetzt hat, muss es auch eine Regelung geben, die den Rechtsinhaber entschädigt.

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14. März 2022 Top-Urteil

Abgabe von Arzneimitteln zu Demonstrationszwecken zulässig

Apotheker hält ein Medikament vor einem Regal
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 6 U 161/15

Außendienstmitarbeiter einer Arzneimittelvertreiberin dürfen kostenlose Proben eines Arzneimittels an Apotheker abgeben. Ein Verstoß gegen das gemäß § 7 HWG bestehende Verbot von Werbeabgaben liege nicht vor, da es sich nur um Gegenstände von geringem Wert handele. Den Apothekern wurde nämlich jeweils nur ein einzelnes, überwiegend geöffnetes Exemplar überlassen, welches mit dem Aufdruck „Zu Demonstrationszwecken“ überschrieben war. Dadurch war der Wert der Gegenstände erheblich gemindert, weshalb die maßgebliche Ein-Euro-Grenze nicht überschritten wurde, so das Gericht.

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23. Februar 2022 Top-Urteil

Irreführende Werbeangaben über zusammengesetzte Garantie

Eine Hand hält eine Sprechblase mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Frankfurt vom 11.11.2021, Az.: 6 U 121/21

Die Betreiberin einer Internetplattform, die gewerbliche Verkäufer und Käufer von generalüberholten Elektrogeräten zusammenbringt, warb mit einer Garantie von 36 Monaten. Ein durchschnittlicher Verbraucher erwartet danach eine selbstständige Garantie von 36 Monaten durch die Betreiberin der großen Plattform. Tatsächlich setzt sich diese allerdings aus der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten durch den Verkäufer und einer erst im Anschluss daran startenden Garantie von 12 Monaten durch die Plattform selbst zusammen. Das erschwert die Abwicklung bei Mängeln für den Käufer rechtlich und tatsächlich sehr, zumal dieser nun auch das Risiko einer möglichen Insolvenz des kleineren Verkäufers tragen muss. Die Werbung ist somit irreführend, woran auch das Angebot einer „Streitschlichtung“ durch die Plattform-Betreiberin nichts ändert. Das OLG Frankfurt würde die Werbung nur dann als zulässig bewerten, wenn durch einen Sternchenverweis auf nähere Modalitäten hingewiesen werden würde.

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