Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

03. Juni 2024 Top-Urteil

BGH bestätigt Amazons marktübergreifende, wettbewerbliche Bedeutung

Laptopbildschirm, auf dem die Internetseite Amazon geöffnet ist
Pressemitteilung des BGH zum Beschluss vom 23.04.2024, Az.: KVB 56/22

Mithilfe einer Kartellverfahrensbeschwerde konnte Amazon vor den BGH treten. Der Grund hierfür ist ein Streit zwischen Amazon und der Bundeskartellbehörde. Die Behörde stellte Juli 2022 nach § 19a I GWB fest, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Dies setzt keine besondere Wettbewerbsgefahr oder -beeinträchtigung voraus, soll es aber der Behörde erleichtern, eine effektiveren Kontrolle über Digitale-Unternehmen durchzuführen. Der Kartellsenat bestätigte den Beschluss der Behörde und bejahte somit die überwiegende marktübergreifende Bedeutung Amazons.

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16. Mai 2024 Top-Urteil

Ist die Übersetzung der Bibel urheberrechtlich geschützt?

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des LG Stuttgart vom 29.01.2024, Az.: 17 O 679/03

Auch Übersetzungen können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine neue schöpferische Leistung darstellen. Dies gilt laut LG Stuttgart auch für die bekannte Neu-Übersetzung der Bibel von 1984, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht. Demnach hat die Übersetzung einen gänzlich eigenen Charakter, der sich grundlegend vom Urtext unterscheidet.

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06. Mai 2024 Top-Urteil

Keine Klarheit zum Ersatz immateriellen Schadens der DSGVO

Urteil des EuGH vom 11.04.2024, Az.: C-741/21

Ein Anwalt, der Werbemails von Juris, deren Erhalt er zuvor widersprochen hatte, erhalten hatte, macht einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend. Aufgrund der Rechtsunsicherheit legte das Landgericht Saarbrücken dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vor. Dabei bestätigte der EuGH ein vorangegangenes Urteil vom 15.01.2024 (Az.: C-687/21), wonach grundsätzlich ein tatsächlicher Schaden für Art. 82 Abs. 1 DSGVO gegeben sein muss und nur der Verstoß gegen die DSGVO nicht ausreicht. Hier wurde durch den EuGH zwar präzisiert, dass die Schwere des DSGVO-Verstoßes nicht ausschlaggebend ist, sondern der tatsächlich entstandene Schaden. Bei der Frage nach dem Ausschluss eines Schadensersatzes, der auf menschliches Versagen eines Mitarbeiters zurückzuführen ist, kam der EuGH jedoch zu der Ansicht, dass es Aufgabe des Arbeitgebers sei, dass Mitarbeiter seine Weisungen korrekt ausführen. Eine Entschuldigung kommt somit nur mit einem Nachweis, dass der Arbeitgeber den Schaden nicht verursacht hat, in Betracht, wobei eine entsprechende Präzisierung ausbleibt.

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15. April 2024 Top-Urteil

Kein immaterieller Schaden wegen bloßem ungutem Gefühl

Das Wort Datenschutz wird fett in einem Text dargestellt
Urteil des EuGH vom 25.01.2024, Az.: C-687/21

Der EuGH hat in seinem Urteil die Vorlagefragen des Amtsgerichts Hagen u.a. nach immateriellem Schadensersatz bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 beantwortet. Der Kläger hatte vor dem Amtsgericht geltend gemacht, da er einen immateriellen Schaden erlitten hätte, da ein Mitarbeiter von Saturn seine personenbezogenen Daten durch versehentliche Übergabe einem unbefugten Dritten zur Verfügung stellte und er dadurch befürchtete, dass diese Daten kopiert wurden und in Zukunft weitergegeben oder missbraucht werden könnten. Diese Annahme wies der EuGH zurück, da es vorliegend nicht ausreichend sei, dass der Mitarbeiter von Saturn das Dokument mit den Daten irrtümlich an einen unbefugten Dritten weitergegeben hatte, wenn nicht erwiesen ist, dass dieser Kenntnis von den Daten genommen hat. Der EuGH konkretisierte zudem auch, dass die Person, die Schadensersatz gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO verlangt, nicht nur den Verstoß nach der DSGVO nachweisen muss, sondern auch, dass ihr dadurch ein materieller bzw. immaterieller Schaden entstanden ist. Außerdem beantwortete der EuGH weitere Vorlagefragen des AG Hagen in diesem Zusammenhang. So hat der Schadensersatzanspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO, insbesondere im Fall des immateriellen Schadens, eine Ausgleichsfunktion und keine Straffunktion. Der Schwere des begangenen Verstoßes durch einen Verantwortlichen würde im Rahmen dieses Schadensersatzanspruchs berücksichtigt.

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09. April 2024 Top-Urteil

Kein Nachvergütungsanspruch für Grafik auf Euro-Geldscheinen

Schwarzgoldene Justitia auf Einhundert Euro Scheinen
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.02.2024, Az.: 11 U 83/22

Ein Nachvergütungsanspruch eines Kartografen, der die Darstellung des europäischen Kontinents auf den Euro-Banknoten hergestellt haben soll, besteht laut Gericht nicht. Es besteht für ihn kein Anspruch auf Beteiligung an Seigniorage-Einkünfte, da diese nicht aus der Nutzung des Werks resultieren, sondern unabhängig von einer Verwendung der Darstellung entstehen.

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12. März 2024 Top-Urteil

Klarnamenangabe bei Online-Bewertungen

Handy mit drei Nachrichten von verscheidenen Personen mit Bewertungen
Beschluss des OLG Hamburg vom 08.02.2024, Az.: 7 W 11/24

Beim Vorgehen gegen negative Online-Bewertungen ist es nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Bewertete gegen mehrere Negativbewertungen vorgeht, da es durchaus sein kann, dass nicht nur eine Bewertung unecht ist. Es ist dabei auch nicht als rechtsmissbräuchlich einzustufen, wenn der Bewertete sich von einer Kanzlei vertreten lässt, die auf das Vorgehen gegen Online-Bewertungen spezialisiert ist. Um Überprüfen zu können, ob tatsächlich ein geschäftlicher Kontakt zwischen Bewerter und Bewertetem bestand, kann vom Portalbetreiber auch die Angabe des Klarnamens des Bewerters verlangt werden.

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11. März 2024 Top-Urteil

Geschützte Ursprungsbezeichnung „Halloumi“ bleibt bestehen

Gegrillter Halloumi-Käse auf einem Holzbrett mit Gurken und Tomaten ausgarniert
Pressemitteilung des EuG zum Urteil vom 21.02.2024, Az.: T-361/21

Ein zyprisches Unternehmen beantragte die Löschung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Halloumi“. Das EuG wies die Klage ab. Um unionsrechtskonform zu sein, muss das eingetragene Verfahren nicht mit etwaigen bestehenden nationalen Vorschriften über den Erzeugungsstandard übereinstimmen. Außerdem führe eine nationale Entscheidung über die Nichtigkeit der Eintragung nicht automatisch zur Nichtigkeit auf Unionsebene.

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26. Februar 2024 Top-Urteil

Es kann nur eine geben: Kräuterbutter in Rollenform!

Urteil des LG München vom 14.11.2023, Az.: 33 O 15759/22

Vegane Alternativen finden sich bereits für so gut wie jedes tierische Original auf dem Markt. Markenrechtlich gibt es dabei eine Menge Reibungspotential, nicht zuletzt wegen der Verpackung des jeweiligen Produkts. Auch Meggle ging nun erfolgreich gegen einen Anbieter veganer Kräuterbutter vor, denn Kräuterbutter in Rollenform - das kennt man nur von Meggle! Oder?

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29. Januar 2024 Top-Urteil

Amazon haftet und hat Prüfpflichten bei falschen Angaben seiner Händler

Mann sitzt vor Laptop und schaut Amazon Prime Days an
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.12.2023, Az.: 6 U 154/22

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass Amazon weitreichende Prüf- und Beseitigungspflichten bei Verstößen gegen den EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte zukommen, wenn zuvor andere Verstöße im Rahmen des „Notice and take down“-Verfahren bekannt wurden. Die Wettbewerbszentrale hatte bemängelt, dass vegane Milchersatzprodukte mit als „Milch“ bezeichnet wurden, welche auf den ersten Hinweis zwar entfernt wurden, aber Amazon eine weitere Prüfungs- und Beseitigungspflicht ablehnte und weitere Angebote mit dieser Bezeichnung auftauchten. Das OLG Frankfurt am Main hat nun eine Prüf- und Erfolgsabwendungspflicht ebenfalls bei Verstößen gegen formale Marktverhaltensregeln, wie dem EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte, angenommen, was eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten aus § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Aufgrund der Bedeutung, der diese weiten Prüfpflichten, die auch andere große Internetkonzerne betreffen könnte, zukommt, hat das OLG die Revision zum BGH zugelassen.

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29. Januar 2024 Top-Urteil

Herr der Ringe Konzert stellt keine bühnenmäßige Darstellung dar

Besucher nimmt Konzert mit Handy auf
Urteil des OLG München vom 14.09.2023, Az.: 6 U 601/22

Die Darstellung von Filmmusik unter ästhetischer Ergänzung von Nebel, Bildern und Textpassagen, stellt keine bühnenmäßige Darstellung im Sinne des Urhebergesetzes dar, so das OLG München. Konkret verneint das OLG einen Anspruch des Komponisten der Herr Der Ringe Filme gegen einen Veranstalter, der die Filmmusik in ansprechender Weise aufgeführt hatte. Diese Aufführung stellt keine grob veränderte Wiedergabe des Originals dar, weil es sich nicht um eine bühnenmäßige Darstellung handelt, und kann somit nicht vom Komponisten beanstandet werden. Etwaige Urheberrechtsverstöße sind somit einzig durch die GEMA zu verfolgen.

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