Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ein Gin darf nicht alkoholfrei sein

Kronkorken_alkoholfrei
Urteil des EuGH vom 13.11.2025, Az.: C-563/24

Auf die Vorlagefragen des Landgerichts Potsdam hat der EuGH die Frage beantwortet, ob die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ zulässig sei. Hierbei war ausschlaggebend, dass es Art. 10 Abs. 7 der Verordnung 2019/787 verbietet, Getränke als Gin oder mit entsprechenden Zusatzworten zu bezeichnen, wenn die Voraussetzungen des Anhang I Nr. 20 Buchst. a und b nicht erfüllt werden. In diesem ist festgelegt, dass es sich bei der Herstellung von Gin um ein Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren handelt, wobei der Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol. betragen muss. Da hier weder Ethylalkohol aromatisiert wird, noch ein Getränk mit mindestens 37,5 % vol. entsteht, darf es nicht als „Gin“ bezeichnet werden, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen.

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27. November 2025 Top-Urteil

Werbung mit „Kauf auf Rechnung“ ist ohne Wahrung der Informationspflichten unzulässig

Mann im Anzug, vor dem ein Laptop steht und der eine Kreditkarte hält. Im Vordergrund sind verschiedene Symbole angezeigt.
Urteil des BGH vom 11.09.2025, Az.: I ZR 14/23

Da der Versandhandel Bonprix mit der Aussage „Bequemer Kauf auf Rechnung“ warb, erhielt sie eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Begründung, dass dies irreführend sei, da die Bonitätsprüfung als Voraussetzung nicht ersichtlich sei. Eine Irreführung nach § 5 UWG sah der Bundesgerichtshof darin nicht, da der Gesamteindruck für den Verkehr darin bestehe, dass ein Kauf auf Rechnung möglich sei. Allerdings gab der BGH den Verbraucherschützern insofern Recht, als dass sich der Unterlassungsanspruch auf die Verletzung der Informationspflichten gem. § 5a Abs. 2 und 4 UWG aF und § 5a Abs. 1 und § 5b Abs. 4 UWG nF in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG stützen kann. Dies ergibt sich daraus, dass bereits der angerufene EuGH (Urt. v. 15.05.2025, C-100/24) die Aussage unter den Begriff „Angebot zur Verkaufsförderung“ gem. Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31 subsumierte.

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07. November 2025 Top-Urteil

DSGVO anwendbar bei privater Falschparker-Aufzeichnung

Symbol Kamera-Verbot Vektorgrafik
Urteil des OLG Dresden vom 09.09.2025, Az.: 4 U 464/25

Ein Privatmann hat einen Falschparker fotografiert und das Foto auf einer Falschparker-App hochgeladen. Das Problem? Der Beifahrer ist zu erkennen. Das KUG ist nicht anwendbar, denn bei dem Anzeigenden handelt es sich nicht um einen Journalisten. Auch § 823 I BGB gilt nicht, da die DSGVO gem. Art. 2 I DSGVO Vorrang bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat. Normierte Ausnahmen greifen hier nicht. Auch war der Melder nicht in seinem Handeln gerechtfertigt, da das Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten zwar ein Handeln im öffentlichen Interesse sei, dieses aber dort ende, wo die Grundrechte von Betroffenen überwiegen.

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23. Oktober 2025 Top-Urteil

Ist Facebook wirklich kostenlos?

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Beschluss vom BGH v. 25. September 2025 , AZ.: I ZR 11/20

Die Beklagtenpartei, Betreiber der Internetplattform ,,www.facebook.com", warb mit dem Slogan ,,Facebook ist und bleibt kostenlos" für eine kostenfreie Registrierung. Durch dieses Angebot sollte die Attraktivität der Website für potentielle Nutzer steigen. Die Klägerpartei war der Meinung, dass Facebook aufgrund der bei der Registrierung preisgegebenen personenbezogenen Daten nicht kostenlos sei. Die Daten würden für Werbung verwendet und dadrch die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigt werden. Kernfrage des Sachverhalts war somit die Auslegung des Kostenbegriff. Schon das Landgericht kam zum Schluss, dass der Slogan nicht irreführend bezüglich des Kostenpunkts sei. Auch das Berufungsgericht entschied, dass ,,kostenlos" im Sinne einer nicht entstehenden Zahlungspflicht zu verstehen sei. Vorliegend waren weder offensichtliche noch versteckte materielle Kosten gegeben. Personenbezogene Daten können zwar materiellen Kosten gleichgesetzt werden, dies sei aber im geschilderten Sachverhalt nicht der Fall. Dem stimmte auch der BGH zu.

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17. Oktober 2025 Top-Urteil

Werbeaussagen mit positivem Gesundheitseffekt sind unzulässig

Werbeaussagen Unterlagen liegen neben Richterhammer auf einem Schreibtisch
Urteil des BGH vom 09.10.2025, Az.: I ZR 135/24

Ein Hersteller von Kollagen-Trinkampullen bewarb diese mit verschiedenen Aussagen, die laut Ansicht des klagenden Wirtschaftsvereins unlauter sind. Der BGH erklärte nun, dass drei der angegriffenen Aussagen für einen Durchschnittsverbraucher als gesundheitsbezogen einzustufen sind, da dieser einen Zusammenhang zwischen dem enthaltenen Kollagen und der Funktion des Hautorgans herstellen würde. Solche gesundheitsbezogenen Angaben sind gem. Art. 10 Abs. 1 Health-Claim-VO unzulässig, was einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 3, 3a UWG begründet. Außerdem wurde klargestellt, dass zwischen gesundheits- und schönheitsbezogenen Aussagen kein Ausschlussverhältnis bestehe.

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06. Oktober 2025 Top-Urteil

Irreführende Werbung beim Schmuck-Kauf

Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.09.2025, Az.: 14 U 72/25

Die Werbung eines Edelmetallhändlers mit der Angabe „Bestellungen über 2.000 € sind bei uns nicht meldepflichtig!“ stellt laut dem OLG einen wettbewerblich relevanten Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG dar. Es handele sich deshalb um eine unwahre Tatsachenbehauptung, weil sie den Eindruck erwecke, eine Barzahlung in Höhe von mindestens 2.000 € in einem Ladengeschäft ziehe zwangsläufig eine Meldepflicht des Edelmetallhändlers gegenüber den Finanzbehörden nach sich, was ein Nachteil gegenüber dem Online-Handel darstelle. In Wahrheit kennt das Gesetz eine solche generelle Meldepflicht allerdings nicht.

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17. September 2025 Top-Urteil

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch KI-Stimmen

Youtube Zeitleiste Playbutton wird gedrückt
Urteil des LG Berlin II vom 20.08.2025, Az.: 2 O 202/24

Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn mittels KI die Stimme einer bekannten Person nachgeahmt wird und im Rahmen eines Youtube-Videos veröffentlicht wird, da ein großer Teil des Publikums davon ausgehen wird, dass die nachgeahmte Person gesprochen hat. Die Nutzung ist auch nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, da die Stimme genutzt wurde um die gewerblichen Interessen des Youtubers zu fördern und der (unzutreffende) Eindruck erweckt wurde, dass die bekannte Person sich mit den Inhalten des Youtubers identifiziere.

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11. August 2025 Top-Urteil

Wirtschaftliche Bedeutung des Werkes maßgeblich für Anspruch aus § 32d UrhG

Wörterbuch mit dem Begriff Urheberrecht
Urteil des BGH vom 18.06.2025, Az.: I ZR 82/24

Ein Fotograf verklagte eine Anbieterin diverser Fitnessprodukte, da er seinen Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG und seinen Auskunftsanspruch gem. § 32d I UrhG geltend machen wollte. Hintergrund ist, dass der Fotograf Portraits von der Beklagten anfertigte und ihr erlaubte diese für Trainingspläne zu verwenden. Tatsächlich wurden die Bilder auch für die Werbeaufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln genutzt. Da diese Nutzung aus werblicher und wirtschaftlicher Sicht wertvoller ist als die ursprünglich vereinbarte, stehe dem Fotograf ein Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG zu und die - gem. § 32d II Nr. 1 UrhG - erforderliche Prüfung, hat die werbliche und wirtschaftliche Bedeutung des Werkes zu berücksichtigen.

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28. Juli 2025 Top-Urteil

Werbung mit PAYBACK-Punkten im Wert von mehr als 1€ bei Medizinprodukten unzulässig

mehrere Zeitschriften mit der Aufschrift "Werbung" auf einem Stapel
Pressemitteilung Nr. 135/25 des BGH zum Urteil vom 17.07.2025, Az.: I ZR 43/24

Für die Bewerbung von Medizinprodukten gelten strenge Regelungen, damit keine unsachliche Motivation zum Kauf eines Heilmittels führt. Trotz des Verbots des Anbietens, Ankündigens und Gewährens von Werbegaben nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG können Gutschriften wie die gegenständlichen PAYBACK-Punkte gewährt werden, da sie keine unmittelbar wirkenden Preisnachlässe und Zahlungen darstellen. Allerdings dürfen sie nur in Form von geringwertigen Kleinigkeiten bestehen, d.h. eine relevante unsachliche Beeinflussung muss ausgeschlossen erscheinen. Insofern hat der BGH nun die Grenze bei 1€ festgesetzt, wobei die Gesamtsumme der gewährten PAYBACK-Punkte abzustellen ist.

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