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Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“
04. April 2012 Urteil des LG Düsseldorf vom 14.03.2012, Az.: 34 O 16/01 Die Nutzung der Internetseite „www.[stadtname]-info.de“ durch einen privaten Betreiber, der Informationen über die in der Domain genannte Stadt verbreitet, verletzt nicht deren Namensrecht. Die Verletzung des Namensrechts setzt eine Namensanmaßung voraus, die dazu führt, dass eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung entsteht. Bei Städtenamen ist jedoch davon auszugehen, dass die vielfache Verwendung von unterscheidungskräftigen Zusätzen dem angesprochenen Verkehrskreis regelmäßig anzeigt, dass andere Anbieter als der Namensträger die Seite betreiben.
Weiterlesen 21. März 2012 Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 14.03.2012, Az.: 2a O 317/11 Der bundesweit bekannte Schlagerstar mit dem Künstlernamen „Michael Wendler“ hat die prioritätsälteren Rechte an dem Kennzeichen „Der Wendler“. Der Sänger und Markeninhaber mit dem bürgerlichen Namen „Michal Wendler“ muss in die Löschung der Marke „Der Wendler“ einwilligen.
Weiterlesen 16. Februar 2012 Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 187/10 Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.
Weiterlesen 20. Januar 2012 Vom 12. Januar 2012 bis 12. April 2012 wird die ICANN Anmeldungen für neue generische Top-Level-Domains annehmen. .SHOP, .RADIO, .BAYERN, oder gar .UNTERNEMENSNAME könnten bald die neuen Top-Level-Domains (TLDs) heißen, die den altbekannten generischen TLDs wie .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ oder den Länder-TLDs wie .DE, .AT oder .US Konkurrenz machen. Im Folgenden Artikel stellen wir die Hintergründe, das Verfahren und die Chancen und Risiken für Rechteinhaber, für Anmelder einer generischen Top-Level-Domain und für die Internetgemeinde dar.
Weiterlesen 11. Januar 2012 Beschluss des BPatG vom 03.03.2011, Az.: 25 W (pat) 50/10 Wird die Marke nicht durchgängig über einen Zeitraum benutzt, muss die Marke dennoch eine stetige und stabile Marktpräsenz aufweisen. Die ernsthafte Benutzung einer Marke ist nicht glaubhaft gemacht, wenn ein Warenverkauf für jeweils einen Monat im Abstand von über 2 Jahren gegeben ist.
Weiterlesen 20. Dezember 2011 Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 172/2011 zum Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10Wenn eine Internetadresse mit der Top-Level-Domain „.de“ eingetragen wird, ist hierfür die DENIC zuständig und verantwortlich. Allerdings ist die DENIC in der Regel nicht haftbar zu machen, wenn bereits die Eintragung der Domain gegen die Rechte Dritter verstößt. Daher ist es regelmäßig erforderlich gegen den Domaininhaber und unter Umständen gegen den Admin-C vorzugehen, wenn man sich in seinen Rechten verletzt sieht. In einem aktuellen Fall wurde die DENIC nun erfolgreich in Anspruch genommen.
Weiterlesen 30. November 2011 Urteil des LG Düsseldorf vom 20.04.2011, Az.: 2a O 30/11
Der Teilnehmer hat gegenüber seinem Anbieter eines öffentlichen Telefondienstes einen Anspruch mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches, nicht notwendig anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden. Dabei beschränkt sich dieser Anspruch für eine natürliche Person nicht darauf, nur mit seinem bürgerlichen Namen – Vor- und Nachnamen – unentgeltlich eingetragen zu werden, sondern darüber hinaus besteht auch ein Anspruch auf unentgeltliche Eintragung der geschäftlichen Bezeichnung.
Weiterlesen 21. November 2011 Beschluss des BPatG vom 29.09.2011, Az.: 30 W (pat) 518/10 Die aus den Wörtern „CARDIOLOGICUM“ und „HAMBURG“ sowie dem Bild eines grafisch gestalteten Herzens bestehende Wort-/Bildmarke "CARDIOLOGICUM HAMBURG" fehlt bzgl. der beanspruchten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Das Zeichen „CARDIOLOGICUM“ wird vom relevanten Verkehr ohne Weiteres als „Einrichtung für die Erkennung/Behandlung von Herzerkrankungen“ verstanden. Deshalb handelt es sich um eine beschreibende Sachangabe zu Art, Erbringungsstätte oder Bestimmung der so gekennzeichneten Dienstleistungen.
Weiterlesen 17. November 2011 Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 180/2011 zum Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09Nach über 10 Jahren der Domainrechtsprechung hat sich nun erstmals der Kennzeichensenat des Bundesgerichtshofs mit der heftig umstrittenen Thematik der Haftung des Admin-C befasst. Der administrative Ansprechpartner (sog. Admin-C) haftet unter bestimmten Umständen als Störer für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Domain. Eine solche Haftung kommt dann in Betracht, wenn freigewordene Domains automatisch ermittelt und registriert werden, ohne dass der Anmelder prüft, ob eine Verletzung von Rechten Dritter stattfindet.
Weiterlesen 14. November 2011 Urteil des OLG Köln vom 08.04.2011, Az.: 6 U 176/10
Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Wortbestandteil der Marke "DUMONT" bzw. "DuMont", welche für Druckschriften und Dienstleistungen eines Verlages eingetragenen wurde und „DüMont“ Kölsch, welche für den Vertrieb von im Lohnbrauverfahren herzustellenden Bieres Verwendung finden soll, da die beanspruchten Waren absolut unähnlich sind.
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