Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“

20. Januar 2012

Der Startschuss für neue Top-Level-Domains ist gefallen

Vom 12. Januar 2012 bis 12. April 2012 wird die ICANN Anmeldungen für neue generische Top-Level-Domains annehmen. .SHOP, .RADIO, .BAYERN, oder gar .UNTERNEMENSNAME könnten bald die neuen Top-Level-Domains (TLDs) heißen, die den altbekannten generischen TLDs wie .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ oder den Länder-TLDs wie .DE, .AT oder .US Konkurrenz machen. Im Folgenden Artikel stellen wir die Hintergründe, das Verfahren und die Chancen und Risiken für Rechteinhaber, für Anmelder einer generischen Top-Level-Domain und für die Internetgemeinde dar.
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11. Januar 2012

Wellslim vs. Well & Slim

Beschluss des BPatG vom  03.03.2011, Az.: 25 W (pat) 50/10 Wird die Marke nicht durchgängig über einen Zeitraum benutzt, muss die Marke dennoch eine stetige und stabile Marktpräsenz aufweisen. Die ernsthafte Benutzung einer Marke ist nicht glaubhaft gemacht, wenn ein Warenverkauf für jeweils einen Monat im Abstand von über 2 Jahren gegeben ist. 
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20. Dezember 2011 Kommentar

Und die DENIC haftet doch

Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 172/2011 zum Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10

Wenn eine Internetadresse mit der Top-Level-Domain „.de“ eingetragen wird, ist hierfür die DENIC zuständig und verantwortlich. Allerdings ist die DENIC in der Regel nicht haftbar zu machen, wenn bereits die Eintragung der Domain gegen die Rechte Dritter verstößt. Daher ist es regelmäßig erforderlich gegen den Domaininhaber und unter Umständen gegen den Admin-C vorzugehen, wenn man sich in seinen Rechten verletzt sieht. In einem aktuellen Fall wurde die DENIC nun erfolgreich in Anspruch genommen.

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30. November 2011

Eintragung einer geschäftlichen Bezeichnung in ein Telefonverzeichnis

Urteil des LG Düsseldorf vom 20.04.2011, Az.: 2a O 30/11

Der Teilnehmer hat gegenüber seinem Anbieter eines öffentlichen Telefondienstes einen Anspruch mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches, nicht notwendig anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich  eingetragen zu werden.  Dabei beschränkt sich dieser Anspruch für eine natürliche Person nicht darauf, nur mit seinem bürgerlichen Namen – Vor- und Nachnamen – unentgeltlich eingetragen zu werden, sondern darüber hinaus besteht auch ein Anspruch auf unentgeltliche Eintragung der geschäftlichen Bezeichnung.
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21. November 2011

„CARDIOLOGICUM HAMBURG“ nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 29.09.2011, Az.: 30 W (pat) 518/10 Die aus den Wörtern „CARDIOLOGICUM“ und „HAMBURG“  sowie dem Bild eines grafisch gestalteten Herzens bestehende Wort-/Bildmarke "CARDIOLOGICUM HAMBURG" fehlt bzgl. der beanspruchten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Das Zeichen „CARDIOLOGICUM“ wird vom relevanten Verkehr ohne Weiteres als „Einrichtung für die Erkennung/Behandlung von Herzerkrankungen“ verstanden. Deshalb handelt es sich um eine beschreibende Sachangabe zu Art, Erbringungsstätte oder Bestimmung der so gekennzeichneten Dienstleistungen.
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17. November 2011 Kommentar

baslerhaarkosmetik.de – Und der Admin-C haftet doch

Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 180/2011 zum Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09

Nach über 10 Jahren der Domainrechtsprechung hat sich nun erstmals der Kennzeichensenat des Bundesgerichtshofs mit der heftig umstrittenen Thematik der Haftung des Admin-C befasst. Der administrative Ansprechpartner (sog. Admin-C) haftet unter bestimmten Umständen als Störer für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Domain. Eine solche Haftung kommt dann in Betracht, wenn freigewordene Domains automatisch ermittelt und registriert werden, ohne dass der Anmelder prüft, ob eine Verletzung von Rechten Dritter stattfindet.

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14. November 2011

Medien vs. Bier – „DuMont“ vs. „DuMont Kölsch“

Urteil des OLG Köln vom 08.04.2011, Az.: 6 U 176/10

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Wortbestandteil der Marke "DUMONT" bzw. "DuMont", welche für Druckschriften und Dienstleistungen eines Verlages eingetragenen wurde und „DüMont“ Kölsch, welche für den Vertrieb von im Lohnbrauverfahren herzustellenden Bieres Verwendung finden soll, da die beanspruchten Waren absolut unähnlich sind.
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24. Oktober 2011

kramergermany.de – Zur Frage, ob aus einem Firmennamen die Löschung einer Domain verlangt werden kann

Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.04.2011, Az.: I-20 U 103/10

Der Anspruch auf Freigabe einer Domain gilt auch dann, wenn eine Registrierung der Domain vor dem Erwerb bzw. dem Entstehen der Rechte am Namen einer Domain erfolgt, wenn das Interesse des Namensinhabers gegenüber dem des Domaininhabers vorgeht. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Domaininhaber der Namensinhaberin den Domainnamen während der Gründungsphase selbst vorgeschlagen hatte und aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis das berechtigte Vertrauen bestand, dass der Domaininhaber nicht selbst die Domain nutzen würde.

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24. Oktober 2011 Kommentar

kramergermany.de – Zur Frage, ob aus einem Firmennamen die Löschung einer Domain verlangt werden kann

Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.04.2011, Az.: I-20 U 103/10

Die Registrierung einer Domain bewegt sich in einem juristischen Minenfeld. Das erfahren Inhaber von Domains besonders drastisch, wenn sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht, Namensrecht oder Wettbewerbsrecht erhalten. Andererseits haben Rechtinhaber verständlicher Weise ein großes Interesse daran Inhaber der Rechte verletzenden Domain zu werden. Regelmäßig wird daher vom Rechteinhaber die Übertragung der Domain oder zumindest die Löschung („Freigabe“) der Domain gefordert, da meist der Erhalt der Domain der Hintergrund der Geltendmachung von Rechten ist.

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24. Oktober 2011

Innehaben einer Domain stellt noch keine Markennutzung dar

Urteil des OLG Naumburg vom 24.06.2010, Az.: 1 U 20/10

Das bloße Innehaben einer Domain ohne erkennbare tatsächliche Nutzung stellt weder eine Markennutzung i.S.d. § 14 MarkenG dar, noch erwächst daraus ein Namensrecht. Das Verhindern oder Erschweren der Nutzung der Internetadresse durch Blockade ist daher nur eine allgemeine zivilrechtliche Rechtsverletzung.
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