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Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“
20. April 2011 Beschluss des BPatG vom 10.03.2011, Az.: 33 W (pat) 503/11
Zwischen dem für Waren aus dem Automobilbereich angemeldeten Markenwort "Cajun" und der gleichlautenden Bezeichnung für französisch-stämmige Einwanderer bzw. deren Nachfahren in der Region Cajun Country (USA), besteht kein Zusammenhang, sodass der Verkehr zwischen beiden keine gedankliche Verknüpfung vornehmen wird. Daher ist die Wortmarke "Cajun" hinsichtlich der angemeldeten Waren hinreichend unterscheidungskräftig. Ein Freihaltungsbedürfnis besteht nicht.
Weiterlesen 14. April 2011 Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 03.02.2011, Az.: 6 U 21/10
Ein Firmenschlagwort kann kennzeichenrechtlichen Schutz genießen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma handelt, welcher sowohl der Art nach, wie auch im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen als geeignet erscheint, um sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen. Dem Begriff "Flugplatz Speyer" kommt daher von Haus aus keine Unterscheidungskraft zugute. Insbesondere da dieser in erster Linie die Örtlichkeit oder die Einrichtung des Flugplatzes Speyer bezeichnet, anstatt als Hinweis auf die hinter der Einrichtung stehende Betriebsgesellschaft verstanden zu werden.
Weiterlesen 16. November 2010 Beschluss des LG Stuttgart vom 22.06.2010, Az.: 17 O 41/10
Der Weitervertrieb von bereits in den Verkehr gebrachten Markenprodukten ist dann nicht erlaubt, wenn der Vertrieb der Produkte in Form von "Kombinationsangeboten" mit anderen Konkurrenzprodukten erfolgt. In einem solchen Fall liegt eine Rufausnutzung vor, so dass eine Berufung auf den Erschöpfungsgrundsatz ausgeschlossen ist.
Weiterlesen 26. Oktober 2010 Beschluss des BPatG vom 23.04.2008, Az.: 26 W (pat) 117/06
Der Name „Pontifex“ ist nicht als Marke für u.a. Biere eintragungsfähig. Da ein beachtlicher Teil des Verkehrs mit der Bezeichnung „Pontifex“ den Papst in Verbindung bringe, würde deren Verwendung als Biermarke nicht nur eine grobe Geschmacksverletzung darstellen, sondern auch als religiös anstößig empfunden werden.
Weiterlesen 15. September 2010 Urteil des OLG Köln vom 28.05.2010, Az.: 6 U 9/10 Ein Verkäufer von Karnevalskostümen darf den Namen einer bekannten Kölner Karnevalsband auch im Rahmen eines Wortspiels nicht in einer Werbeanzeige verwenden. Er kann sich hierbei weder auf die Kunstfreiheit noch auf die Meinungsfreiheit berufen.
Obwohl der Kölner Karneval ein bedeutendes Ereignis für die Region ist, stellt die Anzeige keine Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung dar. Insoweit ist auch das Interesse der verletzten Gruppe am Schutz ihres Namensrechtes höher zu bewerten.
Weiterlesen 12. August 2010 Beschluss des BPatG vom 01.12.2009, Az.: 27 W (pat) 220/09
Für Waren und Dienstleistungen im Bereich der Unterhaltung und Fortbildung ist die Marke "amazing discoveries" nicht eintragungsfähig, da sie einen für die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen beschreibenden Begriffsinhalt hat, der aus - für einen maßgeblichen Teil der beteiligten Verkehrskreise verständlichen - einfachen Wörtern des englischen Grundwortschatzes besteht. Für die Schutzunfähigkeit reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann. Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage.
Weiterlesen 30. Juli 2010 Urteil des EuGH vom 29.07.2010, Az.: C-214/09 P
Der Europäische Gerichtshof hat in letzter Instanz den Schutz der Marke "Budweiser" in der EU durch den US-Konzern Anheuser-Busch abgelehnt. Damit endet ein über Jahre dauernder Streit mit der tschechischen Brauerei Budejovický Budvar, die ebenfall "Budweiser" braut. Der Europäische Gerichtshof bestätigte den Widerspruch der tschechischen Brauerei gegen die Markeneintragung, welche die älteren Markenrechte besitzt und diese auch ordnungsgemäß verlängerte.
Weiterlesen 20. Juli 2010 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az.: 16 U 239/09 Der Freistaat Bayern klagte gegen den Admin-C von vier Domains, mitunter „regierung-oberbayern.de“, auf Aufhebung der Registrierungen, da er sein Namensrecht beeinträchtigt sah. Dies bestätigte nun auch das OLG Frankfurt am Main in zweiter Instanz, da die Rechtsverletzung hierbei derart offenkundig sei und sich auch Mitarbeitern der Beklagten aufdrängen müsse, so dass eine Löschungspflicht bestünde.
Weiterlesen 05. Juli 2010 Beschluss des BPatG vom 01.04.2010, Az.: 27 W (pat) 41/10
„Obszön und grob geschmacklos.“ So nannte das deutsche Patent- und Markenamt die Bezeichnung „Fickshui“ und wies sie als Markennamen ab. Weiter würden die Anhänger von Feng Shui beleidigt. Anderer Ansicht war das Bundespatentgericht. Der Name wertet weder Feng Shui ab, das ohnehin kommerzialisiert wurde, noch sei das in heutigen Zeiten bereits abgenutzte Wort „Fick“, welches bereits Einzug in den Duden und gar das moderne Theater fand, als anrüchig oder provozierend zu erfassen. Eine Ablehnung kommt jedoch nur bei einem eklatanten Verstoß gegen die guten Sitten in Frage. Folglich verwehrte die Markenstelle die Eintragung zu Unrecht.
Weiterlesen 30. Juni 2010 Urteil des BGH vom 02.12.2009, Az.: I ZR 44/07
In dritter Instanz verneinte nun der BGH das Bestehen der Verwechslungsgefahr zwischen der Zeitschrift „OFFROAD“ als ältere Marke und der neueren „automobil OFFROAD“. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf den Gesamteindruck abzustellen, den die sich gegenüberstehenden Kennzeichen hervorrufen. Der Namensteil „automobil“ werde dabei nicht von „OFFROAD“ dominiert, folglich nehme der Verkehr die neue Marke in ihrer Gesamtheit wahr. Weiter sei nur schwache optische Ähnlichkeit gegeben, da die Namen sehr unterschiedlich gestaltet waren. Somit bestehe keine Verwechslungsgefahr.
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