Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“

26. Oktober 2010

Keine Biermarke namens „Pontifex“

Beschluss des BPatG vom 23.04.2008, Az.: 26 W (pat) 117/06

Der Name „Pontifex“ ist nicht als Marke für u.a. Biere eintragungsfähig. Da ein beachtlicher Teil des Verkehrs mit der Bezeichnung „Pontifex“ den Papst in Verbindung bringe, würde deren Verwendung als Biermarke nicht nur eine grobe Geschmacksverletzung darstellen, sondern auch als religiös anstößig empfunden werden.
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15. September 2010

Auch im Karneval ist nicht alles erlaubt

Urteil des OLG Köln vom 28.05.2010, Az.: 6 U 9/10 Ein Verkäufer von Karnevalskostümen darf den Namen einer bekannten Kölner Karnevalsband auch im Rahmen eines Wortspiels nicht in einer Werbeanzeige verwenden. Er kann sich hierbei weder auf die Kunstfreiheit noch auf die Meinungsfreiheit berufen.
Obwohl der Kölner Karneval ein bedeutendes Ereignis für die Region ist, stellt die Anzeige keine Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung dar. Insoweit ist auch das Interesse der verletzten Gruppe am Schutz ihres Namensrechtes höher zu bewerten.
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12. August 2010

„amazing discoveries“ entdeckt Eintragungshindernis

Beschluss des BPatG vom 01.12.2009, Az.: 27 W (pat) 220/09

Für Waren und Dienstleistungen im Bereich der Unterhaltung und Fortbildung ist die Marke "amazing discoveries" nicht eintragungsfähig, da sie einen für die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen beschreibenden Begriffsinhalt hat, der aus - für einen maßgeblichen Teil der beteiligten Verkehrskreise verständlichen - einfachen Wörtern des englischen Grundwortschatzes besteht. Für die Schutzunfähigkeit reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann. Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage.
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30. Juli 2010

Budweiser bleibt in der EU tschechisch

Urteil des EuGH vom 29.07.2010, Az.: C-214/09 P

Der Europäische Gerichtshof hat in letzter Instanz den Schutz der Marke "Budweiser" in der EU durch den US-Konzern Anheuser-Busch abgelehnt. Damit endet ein über Jahre dauernder Streit mit der tschechischen Brauerei Budejovický Budvar, die ebenfall "Budweiser" braut. Der Europäische Gerichtshof bestätigte den Widerspruch der tschechischen Brauerei gegen die Markeneintragung, welche die älteren Markenrechte besitzt und diese auch ordnungsgemäß verlängerte.
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20. Juli 2010

Anspruch auf Löschung einer Domain bei evidenter Rechtsverletzung Dritter

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az.: 16 U 239/09 Der Freistaat Bayern klagte gegen den Admin-C von vier Domains, mitunter „regierung-oberbayern.de“, auf Aufhebung der Registrierungen, da er sein Namensrecht beeinträchtigt sah. Dies bestätigte nun auch das OLG Frankfurt am Main in zweiter Instanz, da die Rechtsverletzung hierbei derart offenkundig sei und sich auch Mitarbeitern der Beklagten aufdrängen müsse, so dass eine Löschungspflicht bestünde.
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05. Juli 2010

„Fickshui“ ist nicht anstößig, sondern ein Markenname

Beschluss des BPatG vom 01.04.2010, Az.: 27 W (pat) 41/10

„Obszön und grob geschmacklos.“ So nannte das deutsche Patent- und Markenamt die Bezeichnung „Fickshui“ und wies sie als Markennamen ab. Weiter würden die Anhänger von Feng Shui beleidigt. Anderer Ansicht war das Bundespatentgericht. Der Name wertet weder Feng Shui ab, das ohnehin kommerzialisiert wurde, noch sei das in heutigen Zeiten bereits abgenutzte Wort „Fick“, welches bereits Einzug in den Duden und gar das moderne Theater fand, als anrüchig oder provozierend zu erfassen. Eine Ablehnung kommt jedoch nur bei einem eklatanten Verstoß gegen die guten Sitten in Frage. Folglich verwehrte die Markenstelle die Eintragung zu Unrecht.
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30. Juni 2010

Verkehrswahrnehmung entscheidend für Verwechslungsgefahr

Urteil des BGH vom 02.12.2009, Az.: I ZR 44/07

In dritter Instanz verneinte nun der BGH das Bestehen der Verwechslungsgefahr zwischen der Zeitschrift „OFFROAD“ als ältere Marke und der neueren „automobil OFFROAD“. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf den Gesamteindruck abzustellen, den die sich gegenüberstehenden Kennzeichen hervorrufen. Der Namensteil „automobil“ werde dabei nicht von „OFFROAD“ dominiert, folglich nehme der Verkehr die neue Marke in ihrer Gesamtheit wahr. Weiter sei nur schwache optische Ähnlichkeit gegeben, da die Namen sehr unterschiedlich gestaltet waren. Somit bestehe keine Verwechslungsgefahr.
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14. Juni 2010

Gleichnamige Handelsunternehmen müssen Firmenunterschiede auf Webseiten hinreichend deutlich machen

Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 174/07

Verwenden zwei rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige, aber in der gleichen Branche tätige Unternehmen vereinbarungsgemäß dasselbe Unternehmenskennzeichen, so muss der Internetauftritt des jeweiligen Unternehmens eindeutig kennzeichnen, dass es sich um unterschiedliche, unabhängige Firmen handelt und wessen Webseite der Internetnutzer aufgerufen hat.

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31. Mai 2010

Keine Schleichwerbung der Marke Iglo in Fernsehsendung „Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat“

Beschluss des VG Düsseldorf vom 28.04.2010, Az.: 27 K 4657/08

Kein Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) liegt vor, wenn in einem ausgestrahlten Fernseh-Beitrag zum Thema "Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat"das Unternehmen Iglo gennant wird. Das ist auch dann der Fall, wenn das Unternehmenslogo nicht zu Werbezwecken in Szene gesetzt wurde, sondern zur journalistisch notwendigen Darstellung der Aufzeichnung im Rahmen des Beitrags dient.
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23. April 2010

Zur Rechtswidrigkeit fremder Firmennamen in eigener URL

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10

Die Verwendung eines fremden vollständigen Unternehmenskennzeichens in der URL einer Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung und damit einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens der fremden Firma dar, wenn das Unternehmen zu der Firma in keinerlei Verbindung steht.
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