Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“

21. Oktober 2011

Berliner Reichstagsbrand kann getrunken werden

Beschluss des BPatG vom 14.09.2011; Az.: 26 W (pat) 502/11

Die Wortmarke „Berliner Reichstagsbrand“ verstößt nicht gegen die guten Sitten, so dass die Eintragung nicht gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG versagt werden kann. Die Eintragungsfähigkeit besteht jedoch nur im Zusammenhang mit Spirituosen. In diesem Bereich verbindet der angesprochene Verkehr das Wort „Brand“ zugleich,  wenn auch nicht in erster Linie, mit einem gebrannten alkoholischen Getränk wie Branntwein und nicht nur mit dem Ende der Weimarer Republik  und dem Übergang zur Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Aus diesem Grund kann eine sittlich anstößige Verhöhnung bestimmter Bevölkerungsteile nicht angenommen werden.
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17. August 2011

Marken müssen bei Gleichnamigen zurückstehen

Urteil des BGH vom 07.07.2011, Az.: I ZR 207/08 Besteht eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, auf die die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen anzuwenden sind, kann eine Partei die von ihr verwendete Unternehmensbezeichnung nur ausnahmsweise auch als (Dienstleistungs-)Marke eintragen lassen. Die Eintragung einer Marke für die angebotenen Dienstleistungen zur Absicherung eines nur regional benutzten Unternehmenskennzeichens muss die andere Partei allenfalls dann hinnehmen, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, eine Schwächung des von beiden Parteien verwendeten Zeichens zu verhindern.
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22. Juli 2011

Lizenzklausel zu Produktfotos in den Amazon AGB ist unwirksam

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 04.02.2011, Az.: 4 HK O 9301/10 Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon enthaltene Klausel zur Gewährung einer Lizenz für die Verwendung aller Namen, eingetragenen Marken und Darstellungen im Rahmen hochgeladener Produktbilder ist überraschend und somit unwirksam. Die Klausel hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten hinsichtlich der Einstellung von Bildern auf denen Namen oder Marken nicht eingefügt waren, hielt das Landgericht dagegen nicht für überraschend, sondern sah darin eine zulässige Übertragung von Nutzungsrechten.
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23. Mai 2011

„Outlets.de GmbH“ mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 13.10.2010, Az.: 20 W 196/10

Die Umfirmierung eines Unternehmens in "Outlets.de GmbH" wurde mangels Unterscheidungskraft abgelehnt. Das Hinzufügen der Top-Level-Domain "de" reicht zur Individualisierung nicht aus. Die Unterscheidungskraft dient der abstrakten Unterscheidung von anderen Unternehmen. Bei dem Begriff "Outlets" handelt es sich jedoch um eine bloß beschreibende Gattungsbezeichnung für Fabrik- oder Lagerverkäufe, so dass es an der notwendigen Unterscheidungskraft fehlt. Daran ändert auch die einmalige Vergabe der gleichnamigen Internetdomain nichts.

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19. Mai 2011

Bezeichnung eines Gebäudes unter historischer und architektonischer Betrachtungsweise

Beschluss des KG Berlin vom 01.04.2011, Az.: 5 W 71/11

Die Verwendung eines verwechslungsfähigen Namens eines Kinos für ein Gebäude kann kennzeichenrechtlich hinzunehmen sein, wenn in diesem Gebäude früher unter derselben Bezeichnung ein bekanntes Stummfilmkino geführt wurde. Diese Wendung bezeichnet nämlich den Veranstaltungsort, indem über den historischen Bezug des denkmalgeschützten und architektonisch und historisch wertvollen Gebäudes informiert wird. Diese Bezeichnung ist auch auf diversen Internetplattformen zulässig, da dort ebenfalls lediglich die Örtlichkeit in ihren historischen und architektonischen Bezügen bezeichnet werden soll.
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20. April 2011

Wortmarke „Cajun“ ist hinreichend unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 10.03.2011, Az.: 33 W (pat) 503/11

Zwischen dem für Waren aus dem Automobilbereich angemeldeten Markenwort "Cajun" und der gleichlautenden Bezeichnung für französisch-stämmige Einwanderer bzw. deren Nachfahren in der Region Cajun Country (USA), besteht kein Zusammenhang, sodass der Verkehr zwischen beiden keine gedankliche Verknüpfung vornehmen wird. Daher ist die Wortmarke "Cajun" hinsichtlich der angemeldeten Waren hinreichend unterscheidungskräftig. Ein Freihaltungsbedürfnis besteht nicht.
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14. April 2011

Zur Unterscheidungskraft der Bezeichnung „Flugplatz Speyer“

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 03.02.2011, Az.: 6 U 21/10

Ein Firmenschlagwort kann kennzeichenrechtlichen Schutz genießen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma handelt, welcher sowohl der Art nach, wie auch im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen als geeignet erscheint, um sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen. Dem Begriff "Flugplatz Speyer" kommt daher von Haus aus keine Unterscheidungskraft zugute. Insbesondere da dieser in erster Linie die Örtlichkeit oder die Einrichtung des Flugplatzes Speyer bezeichnet, anstatt als Hinweis auf die hinter der Einrichtung stehende Betriebsgesellschaft verstanden zu werden.
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16. November 2010

Markenverletzung bei Kombinationsangeboten

Beschluss des LG Stuttgart vom 22.06.2010, Az.: 17 O 41/10

Der Weitervertrieb von bereits in den Verkehr gebrachten Markenprodukten ist dann nicht erlaubt, wenn der Vertrieb der Produkte in Form von "Kombinationsangeboten" mit anderen Konkurrenzprodukten erfolgt. In einem solchen Fall liegt eine Rufausnutzung vor, so dass eine Berufung auf den Erschöpfungsgrundsatz ausgeschlossen ist.
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