Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“

14. Juni 2010

Gleichnamige Handelsunternehmen müssen Firmenunterschiede auf Webseiten hinreichend deutlich machen

Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 174/07

Verwenden zwei rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige, aber in der gleichen Branche tätige Unternehmen vereinbarungsgemäß dasselbe Unternehmenskennzeichen, so muss der Internetauftritt des jeweiligen Unternehmens eindeutig kennzeichnen, dass es sich um unterschiedliche, unabhängige Firmen handelt und wessen Webseite der Internetnutzer aufgerufen hat.

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31. Mai 2010

Keine Schleichwerbung der Marke Iglo in Fernsehsendung „Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat“

Beschluss des VG Düsseldorf vom 28.04.2010, Az.: 27 K 4657/08

Kein Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) liegt vor, wenn in einem ausgestrahlten Fernseh-Beitrag zum Thema "Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat"das Unternehmen Iglo gennant wird. Das ist auch dann der Fall, wenn das Unternehmenslogo nicht zu Werbezwecken in Szene gesetzt wurde, sondern zur journalistisch notwendigen Darstellung der Aufzeichnung im Rahmen des Beitrags dient.
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23. April 2010

Zur Rechtswidrigkeit fremder Firmennamen in eigener URL

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10

Die Verwendung eines fremden vollständigen Unternehmenskennzeichens in der URL einer Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung und damit einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens der fremden Firma dar, wenn das Unternehmen zu der Firma in keinerlei Verbindung steht.
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07. April 2010

„Fabergé-Museum“ ist keine Markenverletzung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.01.2010, Az.: 6 U 114/09 Das "Fabergé-Museum" darf die an sich fremde Marke "Fabergé" als Bezeichnung seines Museums verwenden. Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Verwendung der Marke zwar eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes liege. Jedoch sei die Verwendung in diesem Fall nicht unlauter, denn die Angabe über Merkmale der auch so bezeichneten Leistung sei in diesem Einzelfall markenrechtlich zulässig.
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05. März 2010

„Chocolateria“

Beschluss des BPatG vom 18.02.2010, Az.: 25 W (pat) 70/09

Die Wortmarke CHOCOLATERIA ist für die Waren "Kakao, Schokolade, Müsliriegel und Zuckerwaren" mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der Begriff werde vom Verkehr als allgemeiner Hinweis auf ein Geschäft oder Lokal, in dem Schokoladenwaren verkauft und angeboten werden, aufgefasst, so das BPatG.
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05. März 2010

Gemeinschaftswortmarke „Deutsche BKK“

Urteil des EuG vom 11.02.2010, Az.: T-289/08

Die Gemeinschaftswortmarke "Deutsche BKK" ist aufgrund ihres beschreibenden Charakters und mangels Unterscheidungskraft für den Bereich des Versicherungswesens nicht eintragungsfähig, so das EuG.
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04. März 2010

CASINO DE MONTE CARLO

Beschluss des BPatG vom 22.06.2009, Az.: 27 W (pat) 143/08

Die Internationale Marke "CASINO DE MONTE CARLO" ist in Deutschland für Glücksspiele und Spielwaren nicht eintragungsfähig. Die Wortfolge ist eine beschreibende Angabe, da sie sich aus dem für eine Spielstätte üblichen Begriff "Casino" und des für sein Casino bekannten Ortes "Monte Carlo" zusammensetzt. Damit fehlt der Marke die erforderliche Unterscheidungskraft, so das BPatG.
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19. Februar 2010

„Human Profit“ keine profitable Marke

Beschluss des BPatG vom 14.01.2010, Az.: 30 W (pat) 24/09
Ein Wortzeichen ist auch dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet. Mögliche Bedeutungsvarianten der Einzelbestandteile führen nicht zur Schutzfähigkeit.
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28. Januar 2010

Neue Wortmarke „IDEAL Versicherung“

Beschluss des BPatG vom 16.09.2009, Az.: 29 W (pat) 24/09

Die Markenstelle hatte die Anmeldung des Wortzeichens "IDEAL Versicherung" zurückgewiesen. Der Verkehrskreis würde die Wortfolge mit "ideale Versicherung" gleichsetzen. Daher weise sie als beschreibende Sachaussage nicht die notwendige Unterscheidungskraft auf. Das Bundespatentgericht wies diesen Beschluss zurück und bejahte die Eintragungsfähigkeit von "IDEAL Versicherung". Aufgrund der Verwendung von Großbuchstaben und dem fehlenden "E" dränge sich eine Gleichsetzung mit "ideale" nicht auf. Insoweit sei vielmehr davon auszugehen, dass der Verkehrskreis das Element "IDEAL" als Substantiv ansehen. Auch lässt sich die Wortfolge nicht als gebräuchlich nachweisen, so dass eine ausreichende Unterscheidungskraft vorliegt.
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28. Januar 2010

Bekanntheitsschutz für „Red Bull“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 26.11.2009, Az.: 3 U 201/08 Der Markenname "Bullenmeister", der für alkoholfreie "Power-Getränke" eingetragen wurde, verletzt aufgrund fehlender Unterscheidungskraft in unlauterer Weise die deutsche Marke "Red Bull". Aufgrund der ähnlichkeitsbedingten Wiedererkennung der Silbe "Bull" ordne ein Verbraucher die Bezeichnung "Bullenmeister" leichtsam dem bekannten Markenprodukt "Red Bull" zu, wovon die weniger bekannte Marke ungerechtfertigt profitieren würde, so die Hamburger Richter. Das Gericht sah zwar keine typische Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Begriffen, jedoch müsse dem Bekanntheitsschutz der Marke "Red Bull" der Vorzug gewährt werden.
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