„TikTok“-Verbot in der deutschen und europäischen Politik?

27. März 2023
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Hand, die ein Handy hält vor einem Laptop

Zeitgleich als den Bediensteten der Europäischen Union ein Verbot der chinesischen App "TikTok" auf dienstlich genutzten Handys von der EU-Kommission erteilt wurde, ruft auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) in Deutschland zum Unterlassen der Benutzung von TikTok auf dienstlichen Endgeräten auf. Seitens der EU wird dies mit der Cyber- und IT-Sicherheit begründet. Der BfDI vermutet eine Sicherheitslücke auf Ebene des Datenschutz.

Die chinesische App „TikTok“ ist sowohl unter Privatpersonen als auch in der Politik schon lange wegen unterschiedlichsten Sicherheitsaspekten umstritten. Nun wird auf verschiedenen föderalen Ebenen der Politik über Verbote der App diskutiert. Während die EU-Kommission ein Verbot der App für alle dienstlichen Handys bereits erteilt hat und selbiges Verbot ab dem 15.03.2023 für privat genutzte Mobiltelefone, die mit dem Netzwerk der Europäischen Kommission verbunden sind, gelten wird, fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) ebenfalls, dass „TikTok“ auf den dienstlichen Endgeräten der Beamten in den Bundesministerien sowie den Bundesbehörden in Deutschland nicht verwendet werden sollte.

Dabei bezieht sich das Verbot der EU auf die Cyber- und IT-Sicherheit, die Empfehlung des BfDI jedoch auf den Datenschutz. Das für die IT-Sicherheit zuständige Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) in Deutschland äußerte sich bisher nicht zu diesem Thema. Zudem sei laut BSI eine Verbotserteilung des BSI gegen die Bundesverwaltung überhaupt nicht möglich. Dies müssen die Bundesbehörden selbst entscheiden.

2021 rief der BfDI schon einmal zu einem solchen Verbot bezüglich anderer Social-Media Apps (Facebook, Instagram, Clubhouse) auf. Dem folgte zumindest das Bundespresseamt (BPA), unter Hinweis auf die Wichtigkeit Facebooks für die Öffentlichkeitsarbeit, nicht.

Ob über solche Verbote ausschließlich wegen der Öffentlichkeitsarbeit diskutiert werden muss, bleibt offen. Andernfalls könnte man sich fragen, weshalb sich solche Apps überhaupt auf dienstlichen Handys befinden.

 

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