Kommt ein Recht auf Reparatur für Verbraucher?
Der Vorschlag der EU-Kommission
In einem kürzlich veröffentlichten Vorschlag plant die EU-Kommission gegen die sich eingebürgerte Wegwerfgesellschaft vorzugehen. Das als „Recht auf Reparatur“ bezeichnete Vorhaben hat es zum Ziel, den Verbrauchern eine einfachere Möglichkeit auf Reparatur statt einem einfachen Austausch zu verschaffen. Das soll nicht nur für innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit gelten, sondern schrittweise auch auf Produkte angewendet werden, deren Garantie bereits abgelaufen ist.
Das Vorhaben sieht vor, dass innerhalb der Garantiezeit der Händler immer zur Reparatur verpflichtet werden soll, solange die Kosten der Reparatur nicht die eines Austauschs überschreiten. Weiterhin sollen über eine nationale Online-Vermittlungsplattform die Verbraucher darüber informiert werden, welche Reparaturen angeboten werden und wo sich Verkäufer überholter Waren befinden. Außerdem soll bereits ab dem Kauf ein Ansprechpartner für den Käufer zur Verfügung stehen, an den man sich bei der Frage nach einer Reparatur wenden kann.
Der Umweltschutz als treibender Faktor
Gemäß den Vorschlägen der EU-Kommission steht vor allem der Umweltschutz im Zentrum dieser Überlegungen. Laut den vorgelegten Schätzungen sollen so über 15 Jahre ca. 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen und 3 Millionen Tonnen Abfall eingespart werden.
Da bis jetzt in den meisten Fällen ein Gerät, auch wenn es in der Garantiezeit kaputtging, ausgetauscht statt repariert wurde, habe sich in den letzten Jahrzehnten diese Wegwerfgesellschaft entwickelt. Damit geht auch der Punkt einher, dass durch diese Maßnahmen Hersteller und Verkäufer dazu ermutigt werden sollen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Die Umsetzung in Deutschland
Auch die aktuelle Ampel-Regierung hatte sich diesem Vorhaben in ihren Verhandlungen gewidmet und unter dem Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Hier sollte beim ökologischen Produktdesign, dem Warenkaufrecht sowie mit finanziellen Förderungen angesetzt werden.
Bis es aber zu einer entsprechenden Umsetzung auf nationaler Ebene kommt wird es noch dauern. Das Europaparlament sowie die EU-Staaten müssen nun zuerst über die geäußerten Vorschläge beraten und eventuell einen Kompromiss erarbeiten.