Gefahr für Patientendaten?

06. Februar 2023
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Das Sozialgericht München hält eine Weitergabe von Patientendaten über die Telematikinfrastruktur nicht für einen Verstoß gegen die DSGVO. Eine entsprechende Klage wurde abgewiesen.

Seit einigen Jahren ist es für Ärzte Pflicht, sich an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Diese vernetzt die berechtigten Beteiligten im Gesundheitswesen und ermöglicht somit einen schnellen, zentralen Austausch von Patientendaten. Dieser findet separat vom öffentlichen Internet statt und ist somit besonders geschützt – nur berechtigte Akteure haben Zugang.

Gegen das betreffende Gesetz und die Honorarkürzung, die eine Weigerung mit sich bringt, hat ein Arzt aus Bayern nun geklagt; er sieht die Schweigepflicht und die Sicherheit der Patientendaten in Gefahr.

Das Sozialgericht München sah die Klage jedoch als unbegründet, ein Verstoß gegen die hier einschlägige DSGVO bestehe nicht. 1.600 von 17.600 Arztpraxen seien laut Kassenärztlicher Vereinigung Bayern nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

 

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