Verlag klagt erneut gegen AdBlocker: Diesmal wegen Urheberrechtsverletzung

Die Angst, dass Apps während der Benutzung auf die Kamera zugreifen und somit heimlich Bilder und Videos erstellen, ist wohl mittlerweile bei vielen Nutzern präsent. Doch jetzt wurde eine weitere Zugriffsart bekannt: einige Apps zeichnen wohl während der Benutzung heimlich den Bildschirm auf und fertigen Screenshots an. Dies geschehe angeblich ohne Einwilligung der Nutzer.
In Ermittlungsverfahren benötigt man laut Aussage der EU-Kommission in 85 Prozent der Ermittlungen elektronische Beweise. Dabei kommt es häufig vor, dass die benötigten Beweise im Ausland gespeichert werden und es oft mehrere Monate dauern kann, bis Zugriff gewährt wird. Der grenzüberschreitende Datenzugriff soll jetzt durch eine Neuregelung erleichtert werden.
Der Standort-Verlauf eines Mobiltelefons kann viel über seinen Besitzer aussagen: geht er jeden Sonntag in den Gottesdienst einer katholischen Kirche, ist er womöglich gläubiger Christ; verbringt er jeden Abend in einer Sportbar, ist er vielleicht Fußballfan. Laut Google werden diese Daten gesammelt, um eine persönlichere Erfahrung für den Nutzer zu schaffen. Laut sieben europäischen Verbraucherschutzverbänden allerdings, stellt das Tracking der Nutzer-Standorte einen DSGVO-Verstoß dar.
Die Debatte um mehr Datenschutz währt schon lange. Jetzt haben 16 Unternehmen, mit den Schwerpunkten Grundrechts-, Daten- und Verbraucherschutz, einen offenen Brief geschrieben. Dieser richtet sich unter anderem an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die Bundesregierung. In diesem wird appelliert, sich verstärkt für die „dringend erforderlichen Bemühungen zur Reform der europäischen Datenschutzgesetzgebung für elektronische Kommunikation (ePrivacy-Verordnung)“ einzusetzen.
Der Bundesrat sorgt sich um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, weil die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaftsteilnehmer mit schnellen Internetzugängen trotz Breitbandausbau stark zu wünschen übriglässt. Wie aus dem Jahresbericht Breitbandmessung hervorgeht (wir berichteten), ist die tatsächlich erhaltene Datenübertragungsrate meist deutlich geringer, als die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate. Der Bundesrat fordert neben mehr Transparenz für Verbraucher und Wirtschaft, die Einführung effektiver Instrumente zur Rechtsdurchsetzung. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt.
Als Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz 2016 will der niedersächsische Landtag, wie auch Bayern zuletzt, noch in diesem November ein neues Polizei- und Ordnungsbehördengesetz verabschieden. Es soll gesetzliche Voraussetzungen für die wirkungsvolle Bekämpfung terroristischer Bedrohung schaffen. Doch wie lassen sich vorbeugende elektronische Fußfesseln, Telekommunikationsüberwachung und Staatstrojaner mit dem Grundgesetz vereinbaren?
Wie bereits vor einem Jahr angekündigt, hat der Verein Digitalcourage e. V. nun Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, auch „Staatstrojaner-Gesetz“ genannt, eingelegt. Auch weitere Bürgerrechtler wollen diesem Beispiel folgen und kündigten Klagen ihrerseits an.
Seit Jahren zapft der Bundesnachrichtendienst (BND) Daten vom größten Internet-Knoten der Welt, dem De-CIX in Deutschland, ab. Dagegen erhob der De-CIX Betreiber jetzt vor dem Bundeverwaltungsgericht Klage. De-CIX argumentierte dabei, dass der BND gem. § 5 des G10-Gesetzes lediglich dazu befugt sei, internationale, also grenzüberschreitende Kommunikation zu überwachen. Jedoch stammen die im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung nach dem G10-Gesetz abgezapften Daten aus einem inländischen Knotenpunkt, womit nicht sichergestellt werden könne, dass keinerlei inländischer Kommunikationsverkehr ausgewertet werde.
Ein Gericht in den Niederlanden hat geurteilt, dass der Smartphone-Hersteller Samsung nicht dazu verpflichtet werden kann, Updates für ältere Smartphones bereitzustellen. Die niederländische Verbraucherschutzorganisation Consumentenbond wollte durch eine Klage erreichen, dass Samsung seine Smartphones für die Dauer von mindestens vier Jahren nach Verkaufsstart oder zwei Jahren nach dem Verkaufsende mit Android-Updates versorgen muss.
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