BND darf weiterhin Internet-Knoten De-CIX anzapfen

26. Juni 2018
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Netzwerkknoten

Seit Jahren zapft der Bundesnachrichtendienst (BND) Daten vom größten Internet-Knoten der Welt, dem De-CIX in Deutschland, ab. Dagegen erhob der De-CIX Betreiber jetzt vor dem Bundeverwaltungsgericht Klage. De-CIX argumentierte dabei, dass der BND gem. § 5 des G10-Gesetzes lediglich dazu befugt sei, internationale, also grenzüberschreitende Kommunikation zu überwachen. Jedoch stammen die im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung nach dem G10-Gesetz abgezapften Daten aus einem inländischen Knotenpunkt, womit nicht sichergestellt werden könne, dass keinerlei inländischer Kommunikationsverkehr ausgewertet werde.

Der Nachrichtendienst werte schon seit Jahren zu Aufklärungszwecken, also ohne konkreten Verdacht, die Daten, die vom De-CIX abgefangen werden, aus. Bei dieser sog. strategischen Telekommunikationsüberwachung werden E-Mails in bestimmten Übertragungswegen in vorgegebenen Gebieten aufgrund vorher festgelegter Suchbegriffe durchsucht und die Treffer auf Relevanz kontrolliert. Dabei beachte der BND nicht die gesetzliche Beschränkung auf eine Datenmenge von lediglich 20 Prozent. Provider legen jedoch meist ihre Leitungen so an, dass ohnehin nur 30 bis 40 Prozent ausgelastet sind. Somit kommt es trotz der 20-Prozent-Bestimmung zu einer Überwachung von ca. 50 bis 60 Prozent des durchgeleiteten Verkehrs.

Der Eingriff in die durch den Knoten durchgeleiteten Daten erfolgt üblicherweise so, dass der BND ein sogenanntes Y-Stück in die Glasfaserleistungen einbaut. Dieses Stück ist eine Abzweigung, in der sich ein Prisma befindet, durch welches das Licht gebrochen und in eine BND-Glasfaserleitung weitergeleitet wird. So erhält der Geheimdienst eine ungefilterte und komplette Kopie der ausgeleiteten Daten. Der weltweit größte Internetknoten liegt für den deutschen Auslandsgeheimdienst günstig. Sowohl Daten aus Russland, als auch aus China, Afrika oder dem Nahost rauschen mit teilweise sechs Terabit pro Sekunde durch 1200 Glasfaserkabel in Frankfurt.

Beim De-CIX handelt es sich um den weltweit größten Internetknoten. Der Knotenpunkt ist auf etwa 20 Rechenzentren im ganzen Stadtbereichs Frankfurts am Main verteilt. Mehr als 700 Internetdienstanbieter und sonstige Organisationen aus ca. 60 Ländern sind an den Internet-Knoten angebunden.

Im Zuge des NSA-Untersuchungsausschusses zeigte sich, dass abgefangene Daten teilweise über den BND an die NSA gelangen. Man wolle nicht länger „Komplize sein“, so Klaus Landefeld, ein Mitglied des Aufsichtsrats von De-CIX. Die De-CIX-Betreiber beriefen sich zudem auch auf das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG.

Die Klage wurde vom Gericht jedoch unter anderem mit der Begründung abgewiesen, dass die De-CIX-Betreiber sich nicht auf das Fernmeldegeheimnis berufen könnten, da das Unternehmen selbst nicht direkt betroffen sei und zudem das Bundesinnenministerium die Übertragungswege sowie den Umfang des Überwachungsmaterials festlege und daher Betreiber, wie den De-CIX dazu verpflichten könnte, den BND bei seiner Überwachung zu unterstützen. De-CIX sei laut Gericht nicht befugt für die Verbraucher zu klagen. Jedoch haben die einzelnen Bürger laut dem De-CIX-Management ohne Detailkenntnisse nicht die Möglichkeit, zu belegen, dass sie selbst von der Überwachung betroffen zu sein.

Nach der verlorenen Klage will das Unternehmen nun vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen.

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