Datenschützer fordern strenge Regeln für Bodycams bei der Polizei
Im Standby-Modus zeigen die am Körper getragenen Bodycams auf einem Frontbildschirm das von der Kamera erfasste Geschehen. Startet der Polizeibeamte eine Aufnahme, so werden automatisch auch die 30 Sekunden davor gespeichert. Dabei zeichnet die Kamera hochauflösende Bilder und Ton auf. Optische und akustische Signale weisen auf eine solche Aufnahme hin. Falls die Aufzeichnungen nicht als Beweismaterial benötigt werden, sollen sie nach drei Tagen automatisch gelöscht werden. Zudem sollen Aufnahmen nur im öffentlichen Raum, also in Kneipen, Einkaufszentren oder in Bus und Bahn erfolgen und nicht in Privatwohnungen oder auf Demonstrationen.
Nach Angaben von Schleswig-Holsteins oberster Datenschützerin Marit Hansen wird der Einsatz von Bodycams bei der Polizei durch enge Regeln beschränkt. Beispielsweise dürfe das Pre-Recording, bei dem die Kamera im Standby-Modus permanent die vergangenen 30 Sekunden für eine mögliche Aufnahme zwischenspeichert, nicht anlasslos aktiviert sein. Der Standby-Modus darf nur in Situationen eingeschaltet werden, in denen mit Gefahren zu rechnen sei, wie zum Beispiel bei der Ansprache einer Person zur Identitätsfeststellung. Eine durchgehende Aktivierung des Standby-Modus sei ausgeschlossen. Gingen Beamte aber für eine Kontrolle gezielt auf eine Person oder eine Gruppe zu, dürfte das Pre-Recording genutzt werden.
Der Einsatz von Bodycams dient nach Aussage des Polizeidirektors Axel Behrends zum Schutz der Polizeibeamten und soll diese vor Übergriffen schützen. Die Kamera soll dem polizeilichen Gegenüber „den Spiegel vorhalten“ und in Konfliktsituationen mit Beamten einen deeskalierenden Effekt bewirken. Deshalb hat die Landespolizei 40 Geräte angeschafft, die ein Jahr lang von Polizisten aus Kiel und Lübeck sowie von der in Eutin stationierten Einsatzhundertschaft getestet werden sollen.
Aus Sicht der Datenschützerin Marit Hansen ist wichtig, dass die Erfahrungen ergebnisoffen ausgewertet werden und auf Grundlage dieser Erfahrungen dann über das Ob und Wie von Bodycams auf Basis einer noch zu schaffenden gesetzlichen Grundlage entschieden wird. Sie und ihre Kollegen wollen den Pilotversuch in den kommenden Monaten intensiv prüfen und die Aufzeichnungen, die während der Testphase gefertigt werden, fortlaufend sichten.