Keine Update-Pflicht für ältere Smartphones von Samsung
Die Verbraucherorganisation hatte dem Elektronik-Hersteller in ihrer Klage vorgeworfen, die von Google für das Mobilbetriebssystem Android bereitgestellten Updates nicht zeitig genug für seine aktuellen Smartphones anzubieten und ältere Geräte gar nicht mehr mit Aktualisierungen zu versorgen. Dies sei insbesondere deshalb problematisch, weil durch diese Software-Updates mitunter kritische Sicherheitslücken im Betriebssystem geschlossen werden. Aus diesem Grund wollte der Consumentenbond Samsung gerichtlich dazu verpflichten lassen, seine Smartphones mit Googles mobilem Betriebssystem Android für mindestens vier Jahre nach Verkaufsbeginn mit Updates zu versorgen. Außerdem sollte der Support für ältere Geräte nach Ansicht der Verbraucherschützer noch mindestens zwei Jahre nach dem Verkaufsende weiterbestehen.
Das niederländische Gericht hat die Klage der Verbraucherorganisation jedoch als unzulässig abgewiesen, weil sie sich nach Angaben des Gerichts auf „künftige Vorgänge“ bezieht. Sollte in der Zukunft ein schwerer Fehler oder eine Sicherheitslücke entdeckt werden, so könne sich Samsung im Zweifel immer noch dazu entscheiden, alle Smartphones zu aktualisieren. Aufgrund der Natur des Fehlers oder gewisser Einschränkungen der älteren Hardware, könnte es jedoch auch technisch unmöglich sein, alle Geräte zu versorgen. Da Samsung deshalb nicht in der Lage sei, vorherzusagen, welche Sicherheitslücken in Zukunft auftreten könnten und welche Samsung-Modelle infolgedessen ein Update benötigen, könne das Unternehmen auch nicht verpflichtet werden, alle Smartphones vier Jahre lang zu aktualisieren.
Der Smartphone-Hersteller sieht sich durch das Gerichtsurteil in seiner Update-Richtlinie bestätigt, wonach Aktualisierungen in einem „vernünftigen“ Zeitraum nach den nötigen Tests zur Verfügung gestellt werden. Dadurch seien die Smartphone-Modelle sicher nach Maßgabe dessen, was die Kunden des Unternehmens gewohnt seien. Obwohl Samsung die Entscheidung des niederländischen Gerichts grundsätzlich begrüßte, bedauerte das Unternehmen gleichzeitig, dass die Bemühungen der Firma um die Sicherheit ihrer Smartphones durch die Klage in ein schlechtes Licht gerückt worden seien. Nach Aussage der Verbraucherschützer ist die Abweisung der Klage für den Consumentenbond enttäuschend, auch wenn nun zumindest klar sei, dass Samsung seinen Kunden in den Niederlanden rechtmäßig lediglich für den Zeitraum von zwei Jahren ab Verkaufsstart eines Modells Updates zusichert.
In Deutschland hat Samsung erst kürzlich die Modelle „Galaxy S6“ und „Galaxy S6 Edge“ nach Ablauf von drei Jahren nach deren Markteinführung von der Liste der unterstützten Geräte gestrichen. Der Hersteller sicherte allerdings zu, bei kritischen Sicherheitslücken auch in Zukunft weiterhin Updates herauszubringen.