Entschließung des Bundesrats: Scharfes Schwert gegen lahmes Internet

06. November 2018
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Zeichnung einer Schnecke

Der Bundesrat sorgt sich um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, weil die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaftsteilnehmer mit schnellen Internetzugängen trotz Breitbandausbau stark zu wünschen übriglässt. Wie aus dem Jahresbericht Breitbandmessung hervorgeht (wir berichteten), ist die tatsächlich erhaltene Datenübertragungsrate meist deutlich geringer, als die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate. Der Bundesrat fordert neben mehr Transparenz für Verbraucher und Wirtschaft, die Einführung effektiver Instrumente zur Rechtsdurchsetzung. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt.

Wo „Highspeed-Internet“ draufsteht, ist oftmals Frustration drin: Telekommunikationsunternehmen werben mit utopischen Datenübertragungsraten, die sie, zumindest flächendeckend, nicht einmal ansatzweise zur Verfügung stellen können. Der Bundesrat hat nun die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen für mehr Transparenz für Verbraucher und die Wirtschaft über den tatsächlich zu erwartenden Leistungsumfang zu prüfen und die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern. Die Vorschläge beginnen bei einer Aufklärungspflicht des Providers und erstrecken sich über Preisminderung bzw. Schadensersatz, bis hin zur Verhängung von Bußgeldern.

Zunächst soll Internet-Providern vor Vertragsabschluss eine Aufklärungspflicht auferlegt werden, welche Datenübertragungsrate tatsächlich zu erwarten ist. Dabei wäre der konkrete Leistungsumfang der Nachbarschaft heranzuziehen und darzustellen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Geschwindigkeit bedürfe es Neuerungen für mehr Verbraucherschutz, so der Bundesrat. Als Verbraucher habe man nach wie vor faktisch keine durchsetzbaren Rechte, falls es zu wiederholten Abweichungen der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate kommt. Die dem Kunden zwar gegebenenfalls zustehende Kündigung hat dabei meist keinen Mehrwert, da oft überhaupt keine leistungsstärkere Alternative zum gewählten Anbieter existiert. Im Raum steht die Möglichkeit der Minderung des vereinbarten Preises bei deutlichen Abweichungen (beispielsweise weniger als 90% der vereinbarten Datenübertragungsrate). Und auch für besonders schwerwiegende Verstöße, entweder in Dauer oder Umfang, hat der Bundesrat eine Anregung: ein pauschalierter Schadensersatz, der das säumige Unternehmen spürbar treffen würde.

Der Beschluss des Bundesrates sieht auch eine Beweiserleichterung für Verbraucher vor. Die Breitbandmessungen der Bundesnetzagentur sollen als widerlegbare Vermutung, dass der Anbieter seine Leistung nicht vertragskonform erbracht hat, dienen; die Beweislast in einem gerichtlichen Verfahren läge dann beim Provider. Der Bundesnetzagentur hat der Bundesrat in dieser Problematik ohnehin eine zentrale Rolle zugedacht. Dieser sollen inbesondere weitere Kompetenzen, wie die Verhängung von Bußgeldern unter bestimmten Bedingungen, verliehen werden.

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