eBay erhebt Klage: Hat Amazon Verkäufer abgeworben?
Sowohl der Marktführer des Internethandels Amazon, als auch der weltweit größte Online-Marktplatz eBay, haben ihren Umsatz unter anderem den vielen unabhängigen Händlern zu verdanken. Im letzten Jahr wurde so beispielsweise auf Amazon knapp die Hälfte aller verkauften Artikel über Dritthändlern veräußert. Um den Umsatz weiter zu steigern und – so jedenfalls die Klageschrift – dem Konkurrenten eBay zu schaden, wurde nun wohl aufgedeckt, dass Amazon in den vergangenen Jahren systematisch versucht hat, aktiv Verkäufer auf eBay für die eigene Plattform abzuwerben.
Hierzu wurde wohl aus Mitarbeitern von Amazon ein ganzes Team gebildet, dessen Aufgabe es war, möglichst viele absatzstärke Händler (sog. „Top-Verkäufer“) auf Amazon zu locken. Die Mitarbeiter richteten sich hierzu eBay-Konten ein und nutzten anschließend das interne E-Mail-Händlersystem auf eBay, um mit den Verkäufern in Kontakt zu treten. Um ihre systematischen Abwerbeaktionen dabei nicht auffliegen zu lassen, verwendeten sie Abkürzungen und Umschreibungen, damit eBay sie per Schlagwortsuche nicht auffindet.
In diesem Vorgehen sei allerdings ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay zu sehen, nach welchem dieses E-Mail-System ausschließlich für die Kommunikation zwischen den eBay-Mitgliedern oder mit eBay selbst vorgesehen ist; Absprachen für Geschäfte außerhalb des Marktplatzes seien hierüber gerade nicht erlaubt.
Einige Wochen vor der Klageerhebung wurde an Amazon bereits eine Unterlassungsaufforderung geschickt; Amazon wollte die Vorwürfe daraufhin untersuchen. Nun versucht eBay über den Klageweg eine richterliche Unterlassung sowie Schadenersatz zu erlangen. Bisher hat Amazon auf die Klage nicht reagiert (Stand: 18.10.2018).