„Hessentrojaner“ und „Hessendata“ auf dem Prüfstand

22. August 2023
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Schloss mit Schrift "Trojaner" wird auf Laptop angezeigt

Rund ein Jahr nach Inkrafttreten des novellierten hessischen Polizeigesetz regt sich Widerstand. Bürgerrechtler und Datenschützer sehen bei den darin verankerten Überwachungsmethoden die Privatsphäre in Gefahr. Daraufhin haben sie Verfassungsbeschwerde erhoben. Im Fokus der Verfassungsbeschwerde steht die Analysesoftware „Hessendata“ und der Einsatz von Online-Durchsuchungen mittels sog. Staatstrojaner - auch als „Hessentrojaner“ bekannt.

Im Sommer 2018 wurden die neuen Überwachungsinstrumente für Sicherheitsbehörden im Polizeigesetz durch den hessischen Landtag verankert.  Dazu gehört unter anderem der Einsatz von staatlicher Spionage-Software auf Computern. Bei einer Online-Durchsuchung werden Computer von Verdächtigen mit einem Staatstrojaner verdeckt überwacht. Dazu wird eine Sicherheitslücke genutzt.

Um den Eingriff durch den Staatstrojaner zu rechtfertigen, muss eine „konkrete Verhinderung schwerster Straftaten gegen Leib, Leben und Freiheit“ vorliegen. In dem Fall, dass Attacken auf existenzielle Einrichtungen wie Kliniken, die Wasserversorgung oder Kraftwerke zu befürchten sind soll der Staatstrojaner ebenfalls eingesetzt werden. Für die Datenerhebung als auch für die Datenverwertung bedarf es der Zustimmung des Richters.

Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der IT-Sicherheit, denn dieselben Sicherheitslücken die für die verdeckte Überwachung genutzt werden könnten auch von Cyberkriminellen oder ausländischen Geheimdiensten genutzt werden. Daher wird von Datenschützern verlangt, die Lücken in IT-Systemen zu beseitigen, statt sie für Staatstrojaner zu nutzen.

Bei der Analysesoftware „Hessendata“ fürchten die Datenschützer, dass die Sicherheitsbehörden umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellen könnten. Die Plattform ermöglicht Ermittlern, Informationen aus bestehenden Polizei-Datenbanken mit weiteren Daten Dritter zu verknüpfen, um Ermittlungsansätze zu erhalten.

Rückendeckung kam von der Gewerkschaft der Polizei in Hessen. Mit den Analyse- und Überwachungsinstrumenten arbeite die Polizei „gut und erfolgreich“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Jens Mohrherr: „Wir halten uns an Recht und Ordnung und gehen davon aus, dass das Verfassungsrecht gewahrt ist.“

Unterstützung bekam die Verfassungsbeschwerde dagegen etwa von den Fraktionen der FDP und der Linken im hessischen Landtag. Das Landespolizeigesetz gehe weit über das notwendige und verfassungsrechtlich gebotene Maß hinaus, klagte der parlamentarische FDP-Geschäftsführer Jürgen Lenders.

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