Wohin mit den Cookies?
Cookies werden mittlerweile auf jeder Website genutzt - doch wie müssen Website-Betreiber*innen eigentlich über diese aufklären? Jeder kennt das meist nervige Zustimmen (oder Ablehnen) von Cookies auf diversen Websites, bevor man sich dessen Inhalt widmen kann. Der Europäische Gesetzgeber hat sich mit diesem Thema bereits beschäftigt und dabei eine nicht unwichtige Lücke offengelassen: lediglich datenverarbeitende Cookies unterfallen keinem Einwilligungsvorbehalt und müssen auch nicht in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden. In folgender Analyse soll die Rechtslage ein wenig verdeutlicht, und die praktischen Schlüsse für Betreiber*innen von Websites gezogen werden.