Urheberrechtsverletzung durch ChatGPT und Co.?
Den Begriff KI können viele wahrscheinlich nicht mehr hören, so oft wie er in den Nachrichten auftaucht. Dabei stellt sich jedoch nach wie vor eine wichtige Frage: ist das überhaupt rechtens?
Mit „das“ ist in diesem Fall das funktionelle Rückrat von LLM´s wie ChatGPT gemeint. Denn diese funktionieren auf Basis von – oft urheberrechtlich geschützten – Inhalten des Internets. Um zuverlässige Antworten auf jedwede Fragen generieren zu können, muss den Modellen nämlich einiges an Informationen zur Verfügung stehen. Aus einer Masse an Daten wird dann eine passende Antwort generiert.
Spätestens seit der ersten Seminararbeit in der Schule ist jedem das Literaturverzeichnis ein Begriff. ChatGPT entzieht sich jedoch dieser Verantwortung und verarbeitet Daten, für die nicht nur keine Lizenz erworben wurde, sondern auch ohne überhaupt eine Quelle anzugeben. Aus diesem Grund sind bereits einige Klagen gegen OpenAI anhängig, unter anderem von namenhaften Autoren und der New York Times.
Eine Studie der Initiative Urheberrecht kam nun zu dem Schluss, dass dieses Vorgehen zweifelsfrei als Urheberrechtsverletzung zu verstehen ist. Etwaige gesetzliche Ausnahmen würden nicht greifen, es bleibe somit kein rechtlicher Rahmen bestehen, der die Verarbeitung von Daten in dieser Weise erlaube. Dies wurde auch dem Europaparlament vorgetragen, wo als Reaktion unter anderem von Diebstahl geistigen Eigentums die Rede ist.