OLG Köln: Lufthansa-AGB zur Nachzahlungspflicht ist unzulässig

23. September 2024
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Um die Jagd nach Schnäppchen beim Kauf von Flugtickets einzudämmen hatte die Fluggesellschaft Lufthansa extra eine entsprechende Klausel in ihre AGB eingefügt. Diese wurde nun vom OLG Köln für unzulässig erklärt.

Inhalt der AGB

 

Häufig kommt es vor, dass für dieselbe Strecke  Hin- und Rückflug zusammen günstiger sind als ein One-Way-Ticket. Schnäppchenjäger könnten dann einfach beide Flüge buchen und den Rückflug verfallen lassen um  Geld zu sparen. Um dies zu verhindern, wollte die Lufthansa eine Klausel in ihre AGB einfügen, durch die der Flugpreis nachträglich erhöht werden kann und der Kunde so zu einer Nachzahlung gezwungen wird. Diese Klausel würde dann greifen, wenn die vom Kunden gebuchten Flüge nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge angetreten werden.

 

Gründe für die Unzulässigkeit der AGB

 

Das OLG Köln war nun der Meinung, dass Lufthansa mit dieser AGB über das eigentliche Ziel hinausschießt. Die AGB würden nämlich auch greifen, wenn Kunden den Rückflug aufgrund von zum Beispiel Krankheit nicht antreten können, was wiederum die Kunden benachteiligt, die ihren Rückflug unfreiwillig nicht antreten können. In einem solchen Fall habe Lufthansa kein berechtigtes Nachzahlungsinteresse, so das OLG Köln.

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