Louisa Specht-Riemenschneider zur Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ernannt
In ihrer Pressekonferenz zum Amtsantritt erklärt Specht-Riemenschneider die Rolle, in der sie sich und ihre Behörde für die kommende Amtszeit sieht. Dabei möchte sie von dem Ruf der „Neinsager“-Behörde loskommen und eine Kooperationspartnerin sein, die die Digitalisierung datenschutzkonform vorantreibt. Dabei betonte sie auch, dass das Datenschutzrecht klare rote Linien kenne, die nicht überschritten werden dürften. Vielmehr gehe es darum, innerhalb des Rechtsgebiets Umsetzungsmöglichkeiten zu finden. Bei festgefahrenen Diskussionen sei sie um einen Neuanfang bemüht und monierte, wie auch schon ihre Vorgänger Ulrich Kelber, dass das BfDI frühzeitig in Entwurfsprozesse für Gesetze einbezogen werden müsse.
Drei Bereiche stehen für Specht-Riemenschneider dabei im Fokus ihrer Tätigkeit: Gesundheit, Künstliche Intelligenz und die innere sowie äußere Sicherheit.
Gesundheitsbereich benötigt Dialog
Durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und das Digitalisierungsgesetz erfolgten zuletzt große Umbrüche auf dem Bereich des Gesundheitswesens. Gerade aufgrund der Verarbeitung von hoch sensiblen Daten bekommt dieser Aspekt eine wichtige Rolle in ihrer Tätigkeit zugesprochen. Dabei gehe es vor allem darum, konstruktive Lösungen zu finden, die nicht nur die Grundrechte der Betroffenen umfangreich schützen, sondern auch eine hohe Funktionalität der Systeme gewährleisten.
Umgang mit KI-Systemen
Ähnlich zu den Gesundheitsthemen stelle sich die Bundesdatenschutzbeauftragte dem Thema Künstlicher Intelligenz. „Ich werde alles tun, um eine vertrauenswürdige und grundrechtsorientierte KI-Landschaft zu ermöglichen.“ Gleichzeitig betonte sie, dass die Aufsicht über KI-Systeme in die Hände der Datenschutzbehörden gehöre, da diese unabhängig sind und bereits über die nötigen Expertinnen und Experten verfügen.
Bereich der Sicherheit mit vielen offenen Fragen
Grundsätzlich verfolge Specht-Riemenschneider im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit die Devise: „Der Preis für unsere Sicherheit darf nie unsere Freiheit sein“. Daher seien Überwachungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit nötig, diese müssten jedoch unabhängig kontrolliert sowie Grundrechte geschützt werden, damit die Sicherheitsbehörden mit dem nötigen Vertrauen der Bürger ausgestattet sind. Vorsichtig schnitt sie auch die Debatte über eine erweiterte Nutzung von Gesichtserkennungsverfahren an, äußerte sich jedoch nicht konkret.
Louisa Specht-Riemenschneider wurde am 16. Mai 2024 vom Bundestag zur neuen Bundesdatenschutzbeauftragten gewählt. Davor war sie an der Universität Bonn als Professorin für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht tätig. Zusätzlich fungierte sie als Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie als Vorsitzende des Digitalbeirates beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.