Starke Kritik am Gesetzesentwurf zum neuen Verfassungsschutzrecht
Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz ergänzende Aufklärungsbefugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung erhalten. Gemeint ist hiermit ein sogenannter Staatstrojaner.
Was genau ist ein Staatstrojaner?
Ein Staatstrojaner ermöglicht es Behörden heimlich, also ohne, dass der Betroffene es merkt, in IT-Geräte einzudringen. Man unterscheidet hier zwischen einem „großen Staatstrojaner“, der Online-Durchsuchung und einem „kleinen Staatstrojaner“, der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Der Unterschied liegt darin, dass Ermittler bei einer Online-Durchsuchung auf sämtliche auf dem IT-Gerät gespeichert Daten zugreifen dürfen, während sich die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ auf die laufende Kommunikation begrenzt. Bisher ist es nur dem Bundeskriminalamt zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und zur Prävention von Terroranschlägen und der Polizei bei der Aufklärung von schweren Straftaten erlaubt, Staatstrojaner zu benutzen. Grund hierfür ist, dass der Einsatz eines Staatstrojaners in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen eingreift, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Einsatz von Staatstrojanern enge Grenzen auferlegt hat.
Erweiterung auf die Geheimdienste
Der nun geplanten Erweiterung zur Nutzung eines Staatstrojaners blicken viele Netzaktivisten skeptisch entgegen. Es sei schon problematisch gewesen den Polizeibehörden die Ermächtigung zum Einsatz eines Staatstrojaners zu geben, obwohl diese von Parlamenten und anderen Aufsichtsbehörden kontrolliert werden. Geheimdienste dagegen würden bekanntlich im Geheimen arbeiten und die Vergangenheit habe gezeigt, dass oftmals auch offizielle Kontrollgremien von Skandalen rund um die Geheimdienste erst aus den Medien erfahren haben. Weiterhin sei problematisch, dass der Staat, um hacken zu können, Sicherheitslücken offenlasse, anstatt diese zu schließen.
Aktive Unterstützung durch die Telekommunikationsdienstleister
Ein weiterer großer Kritikpunkt ist, dass Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen die Geheimdienste dabei unterstützen sollen, die Endgeräte von ihren Kunden zu infiltrieren. Anbieter müssten die Einbringung von technischen Mitteln zur Durchführung einer Maßnahme zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Unterstützung bei der Umleitung von Telekommunikation durch die berechtige Stelle ermöglichen. Sie werden somit quasi zu Hilfsspionen. Dies berge allerdings erhebliche Risiken für die Netzintegrität und führe vor allem zu großen Vertrauensverlusten bei den Providern, so der Bitkom, der Bundesverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien. Es sei weiterhin dringen geboten, Haftungs- und Schadensersatzfragen der Anbieter zu adressieren, da die entstehenden Risiken durch den aktuellen Gesetzesentwurf ein nicht abschätzbares Kostenrisiko darstellen würden.
Scheinbar auch die SPD einverstanden
Waren es bisher vor allem Unionspolitiker die sich für den Einsatz von Staatstrojaner eingesetzt haben, ist nun auch die SPD weitgehend mit dem Entwurf des Bundesinnenministeriums einverstanden. Das von Christine Lambrecht (SPD) geführte Justizministerium hat sich mit dem Bundesinnenministerium darauf geeinigt, dass der Verfassungsschutz den Staatstrojaner „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ nutzen darf. Auch SPD-Vorsitzende Saskia Esken, die früher den Staatstrojaner für den Verfassungsschutz abgelehnt hat, erklärte ihr Einverständnis mit dem vom Bundesinnenministerium vorgelegten Gesetzesentwurf. Bevor der Entwurf jedoch vom Bundestag verabschiedet wird, muss der Entwurf noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Kritik
Ein weiterer großer Kritikpunkt ist, dass Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen die Geheimdienste dabei unterstützen sollen, die Endgeräte von ihren Kunden zu infiltrieren. Anbieter müssten die Einbringung von technischen Mitteln zur Durchführung einer Maßnahme zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Unterstützung bei der Umleitung von Telekommunikation durch die berechtige Stelle ermöglichen. Sie werden somit quasi zu Hilfsspionen. Dies berge allerdings erhebliche Risiken für die Netzintegrität und führe vor allem zu großen Vertrauensverlusten bei den Providern, so der Bitkom, der Bundesverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien. Es sei weiterhin dringend geboten, Haftungs- und Schadensersatzfragen der Anbieter zu adressieren, da die entstehenden Risiken durch den aktuellen Gesetzesentwurf ein nicht abschätzbares Kostenrisiko darstellen würden.