Google: Beschwerde gegen DSGVO-Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro nicht erfolgreich

20. Juli 2020
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Suchmaschine an Laptop

Anfang des Jahres 2019 hatte die französische Datenschutzbehörde CNIL aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO einen Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Millionen Euro gegen den Internetgiganten Google erlassen. Der Konzern hatte daraufhin Widerspruch eingelegt – die Beschwerde wurde jetzt vom obersten französischen Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

Grund für das Bußgeld war die Verletzung von Transparenz- und Informationspflichten – Nutzer seien von Google nicht klar und verständlich über die Verwendung ihrer persönlichen Daten informiert worden. Die Privatsphäre-Einstellungen seien nicht transparent genug gewesen, außerdem fehlte eine Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung. Details dazu finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Das Unternehmen hatte zwar Beschwerde gegen das Bußgeldverfahren der Commission Nationale de l’Information et des Libertés (CNIL) eingelegt, das oberste Verwaltungsgerichts Frankreich (Conseil d’Etat) bestätigte jedoch nun die Entscheidung der Datenschutzbehörde.

Google hatte angeführt, die französische Behörde sei nicht zuständig, da sich der europäische Hauptsitz des Unternehmens in Irland befinde und der Sachverhalt daher in den Zuständigkeitsbereich der irischen Datenschutzbehörde falle. Letztere gilt als konzernfreundlich und ressourcenschwach. Außerdem sei für personalisierte Werbung ein sorgfältiges und möglichst transparentes Zustimmungsverfahren eingeführt worden. Weiter sei man innerhalb des Konzerns über die Folgen des Bußgeldes für Inhalte-Autoren und Tech-Unternehmen besorgt.

Das französische Gericht hat die Zuständigkeit der CNIL zum damaligen Zeitpunkt entgegen der Argumentation von Google bestätigt, da sich das verhängte Bußgeld nicht auf die irische Niederlassung, sondern die Stammfirma „Google LLC“ mit Sitz in den USA bezieht. Auch bezüglich des Inhalts der behördlichen Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht nichts auszusetzen und folgte der Ansicht der CNIL über die beanstandeten Unzulänglichkeiten, weshalb die Beschwerde insgesamt keinen Erfolg hat.

50 Millionen Euro Bußgeld sind für Google zwar nicht besonders viel (der mögliche Höchstbetrag lag bei 3,7 Milliarden Euro), jedoch macht der Bußgeldbescheid deutlich, dass Datenschutzbehörden nicht vor der Verhängung höherer Bußgelder zurückschrecken. Außerdem zeigt die Entscheidung, dass große Tech-Konzerne mit Hauptsitz in den USA einer angemessenen Datenschutzkontrolle nicht durch ihren europäischen Sitz in Irland entgehen können.

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