BKA: Telekommunikationsüberwachung über WhatsApp?

21. Juli 2020
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BKA und Laptop mit Paragraphzeichen

Die Ende-zu-Ende Verschlüsselung von WhatsApp macht es beinahe unmöglich, Chatverläufe nachzuverfolgen. Folglich stehen die Sicherheitsbehörden vor einem zentralen Problem hinsichtlich der Nachrichtenverfolgung durch Messenger-Dienste. Recherchen von WDR und BR haben nun aber ergeben, dass das Bundeskriminalamt (BKA) scheinbar schon länger in der Lage ist, Chatverläufe per WhatsApp mitzulesen.

Webfunktion von WhatsApp zur Nachrichtenverfolgung

Bisher wurde angenommen, dass eine Nachrichtenverfolgung von Terrorverdächtigen nur möglich ist, sofern eine staatliche Spionagesoftware eingesetzt wird. Dieser Einsatz ist allerdings mit einem großen Aufwand verbunden. Medienberichten zufolge, würde das BKA seit einigen Jahren mithilfe der Webfunktion von WhatsApp, die Ende-zu-Ende Verschlüsselung umgehen, um Chatverläufe von Zielpersonen in Echtzeit mitzulesen. Erforderlich ist allerdings, ein einmaliger Zugriff auf das Smartphone des Verdächtigen. Anschließend sei es möglich – via „WhatsApp Web“ – Video-, Bild- und Sprachkurznachrichten nachzuvollziehen. Auch Kontakte von Zielpersonen könnten so ermittelt werden.

Überwachungsmethoden in der Diskussion

Schon seit Jahren gibt es in den sozialen Netzwerken reihenweise Diskussionen über die Überwachung von Messenger-Diensten durch die Sicherheitsbehörden. Auf der einen Seite fordern die Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse aufgrund des öffentlichen Sicherheitsinteresses, auf der anderen Seite warnen insbesondere Bürgerrechtsorganisationen vor einer umfassenden Überwachung und die damit verbundene Gefahr für hochsensible Daten. Bei der Nachrichtenverfolgung per WhatsApp Web sei das BKA der Auffassung, es handle sich um eine rechtmäßige Strafverfolgung im Sinne von § 100a der Strafprozessordnung, also einer regulären Telekommunikationsüberwachung mit richterlicher Anordnung.

Verfassungsschutz

Der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt ist es durch die Strafprozessordnung bereits erlaubt, einen Staatstrojaner mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, einzusetzen. So werden Staatstrojaner insbesondere eingesetzt, um das Mitlesen von verschlüsselten Messenger-Diensten zu ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die staatlichen Überwachungsbefugnisse ausgeweitet werden.

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