Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

20. November 2020

Der Hassrede verdächtiges Posting? Facebook zur vorübergehenden Löschung berechtigt

Tastatur mit roter "hate speech" Taste
Urteil des LG Frankenthal vom 08.09.2020, Az.: 6 O 23/20

Besteht bei einem geposteten Beitrag der Verdacht, dass dieser Hassreden verbreite, ist Facebook dazu berechtigt, diesen Beitrag während seiner Überprüfung zu löschen und den Nutzer zu sperren. Auch wenn sich der Verdacht als falsch herausstellt, stünden dem Facebook-Nutzer keine Schadensersatzansprüche zu. Anlass für diese Entscheidung war ein auf Facebook geteilter Beitrag eines Satiremagazins, von dessen Inhalt der für den Post Verantwortliche sich nicht distanzierte. Da der Beitrag auf eine mögliche Unterstützung der Nationalsozialisten hinwies, war Facebook aufgrund seiner AGBs zur Überprüfung und mithin zur vorübergehenden Löschung bzw. Sperrung berechtigt.

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10. November 2020

Keine Irreführung: Kostenlose Verlängerung der Fitnessstudio-Nutzung wegen Covid-19

AdobeStock_368383781; Sorry, we are closed Schild vor verschwommenem Fitnessstudio.
Urteil des LG Würzburg vom 23.10.2020 (Az.: 1 HK O 1250/20)

Der Facebook-Post eines Würzburger Fitnessstudios, in dem zu Beginn der Covid-19-Pandemie mitgeteilt wurde, dass Mitgliederbeiträge weiter eingezogen würden, jedoch für Monate gutgeschrieben würden, in denen eine Nutzung des Studios wieder möglich ist, stellt nach Ansicht des LG Würzburg keine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 5 Abs. 1 S. 1 UWG dar. Die Aussage der Studio-Betreiber sei in Anbetracht der bis dato ungeklärten Rechtslage weder unwahr, noch würde gegenüber den Mitgliedern der Eindruck vermittelt, der Vertrag würde einseitig angepasst werden. Die Mitteilung sei nach Meinung des Gerichts vielmehr als ein mitgliederfreundliches Angebot der Betreiber anzusehen.

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30. Oktober 2020

Kein „Freischuss“ bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Beiträgen in sozialen Netzwerken

Eine Person tippt auf einem Smartphone
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 03.09.2020, Az.: 2-03 O 48/19

Dem Betreiber eines sozialen Netzwerks muss nicht die Möglichkeit zugestanden werden, Beiträge, die womöglich gegen die Bestimmungen des sozialen Netzwerks gegen „Hassrede“ verstoßen, zunächst zu löschen und erst nach einer Beschwerde der Nutzer wiederherzustellen. Eine solche Möglichkeit eines „Freischusses“ würde dazu führen, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks ohne sachliche Rechtfertigung Beiträge löschen und dabei darauf hoffen könnte, dass der betroffene Nutzer keine Beschwerde erhebt. An der für einen Unterlassungsanspruch des betroffenen Nutzers erforderlichen Wiederholungsgefahr fehlt es deshalb nicht schon deswegen, weil der Beitrag wiederhergestellt wurde.

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14. September 2020 Top-Urteil

Einstweilige Verfügung zu Google-Bewertungen: Google reagiert zu langsam auf Löschungsanträge

Person sitzt am Laptop
Beschluss des LG Köln vom 18.08.2020, Az.: 28 O 279/20

Unternehmen können von der Suchmaschine Google verlangen, ungerechtfertigte Negativbewertungen zügig zu löschen. Ein Unternehmen ging gegen eine 1-Stern-Bewertung ohne Begleittext durch einen anonymen Nutzer vor und forderte Google zur Löschung der Bewertung auf. Weil Google dem Löschbegehren des Unternehmens nicht zeitnah nachkam, erließ das LG Köln eine einstweilige Verfügung gegen Google: Das Unternehmen habe glaubhaft gemacht, dass die Bewertung willkürlich und ohne konkrete tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen abgegeben wurde. In diesem Fall überwiege das Interesse des Unternehmens am Schutz der sozialen Anerkennung gegenüber den Interessen des Bewertenden und der Internetplattform an der Äußerung der beanstandeten Meinung beziehungsweise an deren Verbreitung.

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06. Mai 2020

Produktempfehlung gleich Werbung?

Zwei Männer auf einem Ferseher mit Dollar-Zeichen
Urteil des LG Berlin vom 11.02.2020, Az.: 52 O 194/18

Das Unterhaltungsportal BuzzFeed veröffentlichte auf seiner Internetseite einen Artikel mit dem Titel „18 geniale Dinge, die du dir 2018 mit deinem Amazon-Gutschein gönnen musst“. Innerhalb des Artikels wurden 18 ausgewählte Amazon-Produkte inklusive zum Händler führender Affiliate-Links aufgelistet. Der klagende Verbraucherschutzverband sah darin, trotz eines Hinweises des Portalbetreibers, am Gewinn beteiligt zu werden, einen Verstoß gegen die Pflicht kommerzielle Kommunikation ausreichend kenntlich zu machen. Dem stimmten die Richter des Landgericht Berlin zu.

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04. Mai 2020

Auch bei Twitter müssen entlastende Umstände erwähnt werden

Twitter-Symbol vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 30.01.2020, Az.: 2-03 O 142/19

Eine Tatsachenbehauptung auf Twitter kann auch dann rechtswidrig sein, wenn es sich im Kern zwar um wahre Aussagen einer anderen Person handelt, der Verfasser es jedoch bewusst unterlässt, klarstellende und entlastende Äußerungen der betroffenen Person zu nennen. Im konkreten Fall hatte ein Journalist die Äußerung einer Politikerin gepostet, ohne darauf hinzuweisen, dass diese bereits eine entlastende Stellungnahme bezüglich der ursprünglichen Äußerung abgegeben hatte. Dadurch könne beim Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen. Es entlaste den Journalisten auch nicht, dass ihm bei Twitter nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen zugestanden hätte.

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27. April 2020

Schluss mit „perfekten Zähnen“

Frau beim Zahnarztbesuch mit schönen weißen Zähnen
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.02.2020, Az.: 6 U 219/19

Im Streit zwischen zwei Kieferorthopäden entschied das OLG Frankfurt a. M. im Eilverfahren, dass die Aussage des Beklagten, eine Zahnklammer für Menschen anzubieten, die „perfekte Zähne“ haben möchten, gegen § 3 S. 2 Nr. 2 a des Heilmittelwerbegesetz verstoße. Die Aussage würde in unzulässiger Weise den Eindruck hervorrufen, dass ein bestimmter Erfolg „sicher“ eintreten würde. Der Verbraucher sei im Hinblick auf das besondere Vertrauen, das in Ärzte gelegt wird, eher geneigt die übertriebenen, reklamehaften Aussagen ernst zu nehmen.

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30. März 2020

Kammergericht ändert Künast-Urteil teilweise ab

Mann tippt auf einem Laptop. Darüber schweben Sprechblasen mit "Idiot!" "Looser!" uvm.
Pressemitteilung zum Beschluss des KG Berlin vom 11.03.2020, Az.: 10 W 13/20

Das Kammergericht Berlin hat im Verfahren einer Politikerin gegen eine Social-Media-Plattform auf Herausgabe von Nutzerdaten die Entscheidung des LG Berlin teilweise abgeändert. Vor dem Hintergrund höchstrichterlicher Rechtsprechung wurden sechs weitere Kommentare, aufgrund ihres massiv diffamierenden Gehalts, als strafbare Beleidigung iSv § 185 StGB eingestuft. Dies eröffnet die Möglichkeit, nun auch gegen die Verfasser dieser Kommentare vorzugehen.

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13. Februar 2020

Aktualisierung von Nutzungsbedingungen durch Pop-Ups

Über einem Smartphone leuchtet Terms of Use
Beschluss des OLG Dresden vom 17.11.2019, Az.: 4 U 1471/19

Zur Frage, ob aktualisierte Nutzungsbedingungen durch den Einsatz von Pop-Ups wirksam in bestehende Vertragsverhältnisse eingebunden werden, erteilte das OLG Dresden zweitinstanzlich nun in einem Beschluss seine Zustimmung. Dem Gericht zufolge ist dem Klicken auf einen „ich-stimme-zu“-Button ein zur Einbindung ausreichender Erklärungsgehalt beizumessen. Auch stehe der Umstand, dass lediglich vorformulierte Textbestandteile zur Abgabe der Erklärung benutzt wurden, einer wirksamen Einbindung nicht entgegen.

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18. Dezember 2019

Betroffenenrechte bei Hassnachrichten durch den BGH gestärkt

Hasskommentare werden im Internet verbreitet
Beschluss des BGH vom 24.09.2019, Az.: VI ZB 39/18

a) Bei einem Gestattungsverfahren gemäß § 14 Abs. 3 -5 TMG handelt es sich um eine Zivilsache im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO.

b) § 14 Abs. 3 -5 TMG ist eine Rechtsvorschrift, die in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz des in Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DS-GVO genannten Ziels darstellt, Art. 6 Abs. 4 DS-GVO.

c) Diensteanbieter im Sinne von § 14 Abs. 3 TMG sind alle Diensteanbieter im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG.

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