Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“
Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook ohne Folgen
Urteil des ArbG Bochum vom 09.02.2012, Az.: 3 Ca 1203/11
Formalbeleidigungen innerhalb eines Dialogs auf dem Facebook-Profil eines Arbeitnehmers können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, sofern der Dialog nur für einen überschaubaren Kreis von Personen bzw. Freunden zugänglich ist. Aufgrund des technischen Wandels ersetzt ein Chat im Internet immer häufiger das persönlich gesprochene Wort, wodurch es sich noch um ein vertrauliches „Gespräch“ handeln kann.
Haftung für embedded-Links oder der „dubiose Krebsarzt“
Wie sind embedded Videos zu bewerten? Präsentiert ein Blogger ein Video, z.B. von YouTube, ist dieser dann auch für dieses Video haftbar zu machen? Oder darf man darauf vertrauen, dass ein öffentlich zugängliches Video auch legal ist und ansonsten von YouTube gesperrt würde?
Das LG Hamburg verkündete vor Kurzem ein Urteil zu dieser Thematik, das v.a. in der sog. Blogosphäre bereits große Wellen schlug.
Lesen sie im Folgenden eine rechtliche Bewertung dieses Urteils.
Negative Zahnarzt-Bewertung muss gelöscht werden
Thomas Anders muss schweigen
Pressemitteilung des LG Koblenz vom 16.03.2012, Az.: 13 O 4/11
Die Verschwiegenheitsverpflichtung in der Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen dem Künstler Thomas Anders und seiner ehemaligen Frau ist wirksam. Herr Anders muss es deshalb unterlassen sich über Einzelheiten des Zusammenlebens, der Ehe und der Ehescheidung sowie über nicht allgemein bekannte persönliche Eigenschaften und Handlungen des anderen Teils und über den Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung zu äußern.Veröffentlichung von Bildern privater Anwesen nicht immer rechtmäßig
Erwiderung auf Gegendarstellung verfassungswidrig?
Klage gegen Unilever wegen Becel pro.activ
Vorsicht beim Twittern von Bildern
Urteil des LG Köln vom 11.01.2012, Az.: 28 O 627/11
Wird ein Pressefotograf dabei fotografiert, wie er eine Gelegenheit abwartet um einen Prominenten zu fotografieren oder zu filmen, so ist eine Veröffentlichung dieser Bilder auf Twitter, ohne Zustimmung des Fotografen, unzulässig. Im Rahmen der Pressefreiheit ist auch die Informationsbeschaffung geschützt. Die geschützte Informationsbeschaffung würde grundsätzlich eingeschränkt, wenn Journalisten befürchten müssten, bei einer vergleichbaren Recherchearbeit im Bild gezeigt zu werden.Veröffentlichung heimlich aufgenommener Bilder in Unternehmen nicht generell verboten!
Urteil des KG Berlin vom 22.09.2011, Az.: 10 U 131/10
Die Veröffentlichung von Filmaufnahmen aus nicht öffentlich zugänglichen Betriebsräumen sind nicht per se verboten. Vielmehr ist abzuwägen. Dem Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit kommt um so größeres Gewicht zu, je mehr es sich um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt. Von wesentlicher Bedeutung ist auch das Mittel, durch welches ein solcher Zweck verfolgt wird. Die Veröffentlichung durch Täuschung widerrechtlich beschaffter Informationen indiziert in der Regel einen nicht unerheblichen Eingriff in den Bereich des Betroffenen.
