Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

21. Mai 2013

Kein Unterlassungsanspruch bei negativen Werturteilen bei Amazon

Urteil des LG Köln vom 08.05.2013, Az.: 28 O 452/12 Eine schlechte Bewertung eines Händlers auf Amazon, die mit einem schlechtem Kundenservice begründet wird, stellt keine Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine Meinungsäußerung dar. Daher stellt dies keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts des Händlers dar, sofern dieser in der Bewertung nicht beleidigt wird. Eine Unterlassung solcher Bewertungen kann somit grundsätzlich nicht gefordert werden.
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13. März 2013

Keine sofortige Veröffentlichung von Hygienemängeln von Amtswegen im Internet

Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 13.02.2013, Az.: 6 B 10035/13 Gemäß § 40 Abs. 1 a  Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) kann eine Behörde die Öffentlichkeit über  einen Hygieneverstoß in Gaststätten informieren, sofern berechtigte Tatsachen vorliegen. Bei einer Bekanntmachung von Hygienedefiziten ist jedoch der wirtschaftliche Erfolg der Gaststätte erheblich gefährdet. In dem zu entscheidenden Fall diente die Veröffentlichung jedoch nicht mehr dazu, die Verbraucher vor einer andauernden Gesundheitsgefahr zu warnen, da in der Veröffentlichung selbst schon aufgeführt war, dass bei einer Nachkontrolle der Betrieb „weitestgehend wieder sauber“ war. Außerdem lagen zum Entscheidungszeitpunkt auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass trotz zwischenzeitlicher Mängelbeseitigung in naher Zukunft erneut mit erheblichen Hygienemängeln zu rechnen sei.
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04. März 2013

Entfall des Zeugnisverweigerungsrechts eines Journalisten

Beschluss des BGH vom 04.12.2012, Az.: VI ZB 2/12 Hat ein Pressevertreter als Zeuge in Kenntnis seines Zeugnisverweigerungsrechts in einem Rechtsstreit in öffentlicher Sitzung umfassend zur Person eines Informanten und zu den mit diesem geführten Gesprächen ausgesagt, ohne sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu berufen, darf er regelmäßig in einem nachfolgenden Zivilrechtsstreit die Zeugenaussage zu den gleichen Beweisfragen nicht unter Berufung auf ein solches Zeugnisverweigerungsrecht verweigern.
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15. Februar 2013

Veröffentlichung von Hygieneverstößen unter konkreter Benennung des Betriebes im Internet

Beschluss des VG Sigmaringen vom 09.01.2013, Az.: 2 K 4346/12

Die Veröffentlichung von Hygieneverstößen ist unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 40 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) auch mit konkreter Benennung der Gaststätte grundsätzlich zulässig. Handelt es sich jedoch nicht um ein für den Verbraucher gesundheitsschädlichen Hygieneverstoß, sondern vielmehr um ein möglicherweise ekelerregendes oder lediglich ein zum Verzehr ungeeignetes Produkt, ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Rechtsschutzinteresse der Gaststätte abzuwägen.
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11. Februar 2013

Türkische Internetzensur wird von EGMR als Menschenrechtsverstoß scharf verurteilt

Pressemitteilung des EGMR vom 18.12.2012, Az.: ECHR 458 (2012) Nachdem über eine von Google Sites gehostete Internetseite vermeintlich verunglimpfende Inhalte über den türkischen Staatsgründer Atatürk veröffentlicht worden waren, wurde diese von türkischen Behörden gesperrt. Darüber hinaus erwirkte die türkische Telekommunikationsbehörde TIB bei Gericht eine komplette Blockade von Google Sites. Damit waren allen dort gehosteten Seiten unerreichbar, so auch die von Ahmet Yildirim. Dieser nutzte seine Website unter anderem zur Publikation wissenschaftlicher Arbeiten und klagte gegen die Sperre.
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22. Januar 2013

„Mohammed-Karikaturen“ unterliegen grundsätzlich der Kunstfreiheit

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.08.2012, Az.: OVG 1 S 117.12 Die sogenannten „Mohammed-Karikaturen“ unterliegen grundsätzlich dem Grundrecht auf Kunstfreiheit. In ihnen ist weder eine Beschimpfung oder Verunglimpfung des muslimischen Glaubensbekenntnisses zu erkennen, noch wird mit ihnen zu Hass oder Gewalt gegen einzelne Bevölkerungsgruppen aufgefordert, womit eine Strafbarkeit gemäß §§ 166, 130 StGB entfällt. Allein die Tatsache, dass die Karikaturen „international äußerst umstritten“ sind, gibt keinen Anlass zur Untersagung der Karikaturen.
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29. Oktober 2012

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook?

Pressemitteilung des ArbG Duisburg vom 23.10.2012, Az.: 5 Ca 949/12 Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und von Kollegen in sozialen Netzwerken wie Facebook können eine Kündigung ohne vorausgegangene Abmahnung rechtfertigen. Ein solcher Eintrag greift nachhaltig in die Rechte des Betroffenen ein, da er bis zur Löschung unzählige Male gelesen werden kann. Von einer fristlosen Kündigung kann jedoch abgesehen werden, wenn der Arbeitnehmer im Affekt gehandelt hat und die Kollegen nicht namentlich benannt wurden, sodass diese nicht identifizierbar sind.
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26. Oktober 2012

Ausschluss eines Nutzers aus Mailingliste rechtfertigt Verzögerungsschaden

Urteil des AG Hamburg-Mitte vom 11.09.2012, Az.: 18b C 389/11 Wird auf einer Webseite eine Mailingliste beworben, begründet dies eine Leistungspflicht des Betreibers, allen Nutzern den Zugang zu und die Teilnahme an dieser Mailingliste zu gewähren. Mit der Registrierung des Nutzers kommt es zum Vertragsschluss zwischen ihm und dem Betreiber. Die Kündigung eines registrierten und freigeschalteten Mitglieds ist nur aus wichtigem Grund möglich. Hierfür müsste der User gegen bestimmte Regeln, wie die Angabe wahrheitsgemäßer Daten, verstoßen haben. Beschwert sich ein Nutzer über den Ausschluss und wird ihm dabei mitgeteilt, dass dieser endgültig und eine weitere Diskussion nicht gewünscht ist, stellt dies eine Leistungsverweigerung dar, welche dem Nutzer einen Anspruch auf Ersatz seines Verzögerungsschadens gewährt.
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26. Oktober 2012

75.000 Euro Strafe für Pädophilieverdacht im Internet

Urteil des OLG Dresden vom 03.05.2012, Az.: 4 U 1883/11 Der Artikel "ein Krimi aus dem Leipziger Sumpf" auf der Internetplattform www.stern.de, in dem ein Pädophilieverdacht geäußert wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffen dar. Aufgrund der Schwere des Eingriffs kann dieser nur durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden. Die Grenzen der Verdachtsberichterstattung werden nämlich dann überschritten, wenn die Behauptungen als sichere Tatsachen dargestellt werden. Den Lesern muss vielmehr eindeutig mitgeteilt werden, dass es sich um einen bloßen Verdacht handelt und vor Veröffentlichung muss dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Höhe der Geldentschädigung bei Internetveröffentlichungen ist dabei jedoch nicht höher anzusetzen als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einer gedruckten Tageszeitung. Auch sind für die Höhe der Geldentschädigung weder die Anzahl der Seitenaufrufe noch die Platzierung des Artikels im Internetportal von Bedeutung.
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