Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

26. November 2014

Berichterstattung anhand rechtswidrig erlangter Informationen erfordert Zweck-Mittel-Relation der beanstandeten Äußerung

Urteil des BGH vom 30.09.2014, Az.: VI ZR 490/12

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Ausprägung der Vertraulichkeitssphäre und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung schützt das Interesse des Kommunikationsteilnehmers daran, dass der Inhalt privater E-Mails nicht an die Öffentlichkeit gelangt.

b) Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen ist vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst.

c) Werden rechtswidrig erlangte Informationen zum Zwecke der Berichterstattung verwertet, kommt es bei der Abwägung des von der Presse verfolgten Informationsinteresses der Öffentlichkeit und ihres Rechts auf Meinungsfreiheit mit dem Interesse des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit maßgeblich auf den Zweck der beanstandeten Äußerung und auf das Mittel an, mit dem der Zweck verfolgt wird.

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06. November 2014

Zum Vorliegen einer Wiederholungsgefahr für ehrverletzende Äußerungen

Urteil des LG Dortmund vom 01.08.2014, Az.: 3 O 500/13

Für ehrverletzenden Äußerungen, die bereits mehrere Jahre zurückliegen, besteht kein Unterlassungsanspruch, wenn das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr für die Zukunft nicht hinreichend dargelegt wird. Da die objektive Gefahr der Wiederholung der konkreten Verletzungshandlung für die Zukunft drohen muss, ist bei einer nur einmaligen Beeinträchtigung in der Vergangenheit erforderlich, dass weitere Umstände hinzukommen, die eine mögliche Wiederholung der Äußerungen sehr wahrscheinlich machen.

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03. November 2014

Wettermoderator Jörg Kachelmann durfte seine ehemalige Geliebte nicht als „Kriminelle“ bezeichnen

Pressemitteilung des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 22.10.2014, Az.: 6 U 152/13

Der insbesondere für Wettervorhersagen im Fernsehen bekannte Moderator Jörg Kachelmann durfte sich im Rahmen des Freispruchs von gegen ihn gerichteten Vergewaltigungsvorwürfen über seine Ex-Geliebten dahingehend öffentlich äußern, dass der Tatvorwurf der Vergewaltigung falsch sei. Die Bezeichnung der Klägerin als "Kriminelle" stellt jedoch eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, da insofern zu ihren Gunsten die Unschuldsvermutung gilt.

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06. Oktober 2014 Top-Urteil

Auch überspitzte Kritik fällt regelmäßig in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit

Zwei Frauen tratschen miteinander, wobei eine erstaunt schaut.
Urteil des BVerfG vom 28.07.2014, Az.: 1 BvR 482/13

Auch überspitzte und ausfällige Kritik fällt grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG und stellt noch keine unzulässige Schmähung dar. Dies ist erst dann der Fall, wenn mit der Äußerung keine sachliche Auseinandersetzung mehr erfolgt, sondern die Herabsetzung der kritisierten Person in den Vordergrund tritt.

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29. September 2014

Zur Abgrenzung einer ehrverletzenden „verdeckten Aussage“ von der Mitteilung von Fakten

Beschluss des AG Bad Segeberg vom 10.04.2014, Az.: 17a C 49/14

Ein Eintrag in einem Internetforum, der lediglich die Mitteilung einzelner Fakten enthält, aus denen die Leser eigene Schlüsse ziehen können, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellt keine ehrverletzende Äußerung in Form einer sogenannten "verdeckten Aussage" dar. Eine "verdeckte Aussage" ist dadurch gekennzeichnet, dass der Autor dem Leser durch das Zusammenspiel offener Äußerungen eine unabweisliche Schlussfolgerung nahe legt und eine zusätzliche Sachaussage trifft, die gegebenenfalls eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung darstellen kann.

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25. September 2014

Kein Anspruch auf Löschung der Daten aus einem Ärztebewertungsportal

Pressemitteilung Nr. 132/2014 des BGH zum Urteil vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13

Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal, das neben Namen, Fachrichtung, Kontaktdaten und Sprechzeiten des Arztes auch Bewertungen von Portalnutzern enthält. Das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt nicht das Recht auf Kommunikationsfreiheit, da das Informationsinteresse der Öffentlichkeit vor dem Hintergrund der freien Arztwahl erheblich ist und der Arzt durch den Eintrag im Bewertungsportal nur in seiner sogenannten Sozialsphäre berührt wird.

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03. September 2014

Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch positive Äußerungen eines Pressesprechers

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.07.2014, Az.: 1 U 256/12

Eine Berichterstattung eines Pressesprechers über die Privatsphäre (hier: Gesundheitszustand) eines Beamten verletzt grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht von diesem. Um einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen zu können, muss jedoch eine schwerwiegende Beeinträchtigung vorliegen, welche nicht anders ausgeglichen werden kann. Ist die Berichterstattung jedoch positiv und wirkt sich in keinster Weise negativ auf die betroffene Person aus, kann man sich nicht auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen.

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01. August 2014

Lügen sind auch bei einem öffentlichen Interesse rechtswidrig

Urteil des LG Nürnberg-Fürth zum Urteil vom 14.03.2014, Az.: 11 O 1226/14

Unwahre Behauptungen dürfen nicht auf einem Internet-Portal weiterverbreitet werden. Obwohl ein öffentliches Interesse an dem auf der Webseite veröffentlichten Brief bestehe, sei die Verbreitung unzutreffender Behauptungen von der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit nicht erfasst.

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01. August 2014

Keine Verbandsklagebefugnis wegen negativer Berichterstattung bei fehlender unmittelbarer Betroffenheit

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 08.05.2014, Az.: 2-03 O 500/13

Ein Anspruch auf Unterlassung von negativen Äußerungen setzt voraus, dass der Anspruchsteller durch die fraglichen Äußerungen individuell und unmittelbar betroffen ist. Der Begriff der Betroffenheit ist dabei eng auszulegen. Eine Klagebefugnis eines Branchenverbands wegen kritischer Äußerungen über die von ihm repräsentierte Branche kommt daher nur in Betracht, wenn die Äußerungen ihn selbst in seinem Ruf oder seinem Funktionsbereich beeinträchtigen. Mangels individueller Betroffenheit der Mitgliedsfirmen des Verbands kann der Unterlassungsanspruch auch nicht im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht werden.

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