Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

10. April 2014

Veröffentlichung von Verstößen gegen Hygieneanforderungen unzulässig

Beschluss des VG Osnabrück vom 08.05.2013, Az.: 6 B 18/13

Bestehen erhebliche Zweifel daran, ob  die Rechtsgrundlage, die eine Internetveröffentlichung von Pflichtverletzungen gegen Hygieneanforderungen zum Inhalt hat,  mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist, so überwiegt das Interesse desjenigen, zu dessen Lasten die Bekanntgabe erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er befürchten muss,  dass die Veröffentlichung schwerwiegende nachteilige Konsequenzen für den Betrieb mit sich bringt, die sich wahrscheinlich nicht mehr beheben lassen. Gerade dann wenn das Hygienevergehen, das mit der Veröffentlichung thematisiert werden sollte, bereits behoben ist, besteht nur ein geringere Informationsinteresse zugunsten der Allgemeinheit.

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25. Februar 2014

Pauschal herabsetzende Äußerungen im Wettbewerb unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 06.02.2013, Az.: 6 U 127/12

Herabsetzende Äußerungen über einen ehemaligen Mitarbeiter und Mitbewerber sind rechtswidrig, sofern es sich dabei um eine pauschal abwertende Darstellung der Tätigkeit eines Wettbewerbers handelt, ohne dass konkrete Umstände genannt werden, die die Vorwürfe belegen.

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07. Februar 2014

Ehrverletzende Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“

Beschluss des BVerfG vom 11.12.2013, Az.: 1 BvR 194/13

Die Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" ist im vorliegenden Fall, in dem es um eine Kolumne zu Fotos einer ehemaligen Landrätin in einem Gesellschaftsmagazin ging, als ehrverletzende Äußerung nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ hat nämlich keinerlei Anknüpfungspunkt zu dem Verhalten der Beschwerdeführerin.

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30. Oktober 2013

Zum Löschungsanspruch negativer Kritiken eines Ärztebewertungsportal

Urteil des LG Düsseldorf vom 09.04.2013, Az.: 5 O 141/12

1. Anonyme Bewertungen von Ärzten auf dafür eingerichteten Websites sind grundsätzlich zulässig. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegen hierbei das Interesse eines Arztes - oder wie hier einer Hebamme - auf informationelle Selbstbestimmung.

2.  Der Betreiber der Seite macht sich die Inhalte nicht zu Eigen, sondern dient lediglich als Hoster, weshalb er nur als Störer haften würde.

3.  Eine derartige Streitigkeit kann durch Einzelrichter entschieden werden.
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28. Oktober 2013

Bezeichnung eines Hotels als „Hühnerstall“ stellt zulässige Meinungsäußerung dar

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.09.2013, Az.: 4 U 88/13 Der Betreiber eines Hotels hat keinen Anspruch gegenüber einer Hotelbewertungsplattform, eine Bewertung seines Hotels als „Hühnerstall“ zu löschen. Die Bezeichnung stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar, die insbesondere die Grenze zur Schmähkritik nicht annähernd erreicht. Zum einen wird mit der Bezeichnung das Stilmittel der Satire im Zusammenhang mit dem Namen des Hotels („Landhotel Hühnerhof“) angewandt, zum anderen verbindet man mit dem Begriff lediglich Unordnung - nicht zwingend aber Dreck und Schmutz.
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14. Oktober 2013

Unzulässige Äußerungen in der Presse mit wahrheitswidrigen Behauptungen

Urteil des LG Heidelberg vom 28.08.2013, Az.: 1 S 12/13 Für einen persönlichkeitsrechtsverletzenden Eingriff ist es nicht erforderlich, dass der Betroffene namentlich erwähnt wird, solange er nach dem Inhalt weiterhin identifiziert und mit diesem in Verbindung gebracht werden kann. Die undifferenzierten und bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen in einer Zeitung, dass seit Jahren an einem Hotel erfolglos „herumsaniert“ wird, die Fassade im gesamten Zeitraum durch ein Baugerüst verdeckt sei und die städtischen Gestattungsgebühren hierfür „in die Tausende gehen müssen“, unterliegen nicht mehr dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
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20. September 2013

TAZ zu 20.000 € Entschädigung wegen Äußerungen zu Thilo Sarrazin verurteilt

Pressemitteilung Nr. 32/13 des LG Berlin vom 16.08.2013, Az.: 27 O 183/13 Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit muss immer gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abgewogen werden - dies immer unter Berücksichtigung des Grundrechts der Pressefreiheit. In einem Kolumnebeitrag der TAZ überschritt der Journalist Deniz Yücel allerdings die Grenze des Zulässigen deutlich. In seinem Artikel machte er sich über die Auswirkungen des Schlaganfalls des umstrittenen EX-Bundesbank Vorstandes Thilo Sarrazin lustig und wünschte ihm, "der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten".
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17. Juli 2013

Gekaufte Facebook-Fans – unwahre Tatsachenbehauptung

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 30.04.2013, Az.: 16 W 21/13 Gegen die unwahre Tatsachenbehauptung auf Facebook, Fans in dem sozialen Netzwerk gekauft zu haben, kann grundsätzlich auch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wirksam vorgegangen werden. Dabei obliebt es dem Antragsgegner darzulegen, dass die aufgestellte Behautpung der Wahrheit entspricht.
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