Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

09. März 2015

Kein Anspruch auf Richtigstellung einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung bei späterer Ausräumung des Verdachts

Aneinandergereihte Würfel mit der Aufschrift "Gegen Darstellung" auf einem Zeitungsartikel
Urteil des BGH vom 18.11.2014, Az.: VI ZR 76/14

Hat ein Presseorgan unter Beachtung der Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung über den Verdacht einer Straftat berichtet, kann der Betroffene für den Fall, dass der Verdacht späterer ausräumt wird und die Beeinträchtigung fortwirkt von dem jeweiligen Presseorgan allein einen entsprechenden Nachtrag verlangen, in dem klargestellt wird, dass der berichtete Verdacht aufgrund der erfolgten Klärung des Sachverhaltes nicht weiter aufrechterhalten werde. Ein Anspruch auf Richtigstellung der ursprünglichen Berichterstattung besteht hingegen nicht.

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05. März 2015

Kein Schadensersatz bei negativer Online-Bewertung, wenn diese als Werturteil zu qualifizieren ist

Person wirft eine rote Karte mit einem traurigen Smilie in eine Wahlbox
Beschluss des OLG München vom 12.02.2015, Az.: 27 U 3365/14

Eine schlechte Produktbewertung auf Internetverkaufsplattformen wie Amazon und eBay kann nur dann einen Schadensersatzanspruch begründen, wenn es sich bei der Online-Bewertung um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, nicht jedoch wenn diese als Werturteil einzustufen ist und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Zudem muss der Anspruchssteller die Falschheit der beanstandeten Produktbewertung beweisen. Hierfür genügt es jedoch nicht, lediglich die Montageanleitung, die der Kunde für falsch hält, vorzulegen und sich auf unzählige beschwerdefreie Verkäufe zu beziehen; vielmehr ist die Korrektheit der Anleitung zu beweisen.

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03. März 2015

Facebook-Aufruf des Oberbürgermeisters zur Teilnahme an Gegendemonstration gegen Pegida

Ausschnitt der Facebook Login Seite.
Beschluss des VG München vom 19.01.2015, Az.: M 7 E 15.136

Ruft der Oberbürgermeister einer Stadt auf seiner offiziellen Facebook-Seite zur Teilnahme an einer Gegendemonstration gegen eine Pegida-Veranstaltung auf, so ist die Frage, ob der Aufruf dem amtlichen Bereich zuzuordnen ist, anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu bestimmen. Gegen solche Äußerungen kann grundsätzlich mit einer einstweiligen Anordnung vorgegangen werden. Ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch erfordert aber eine Wiederholungsgefahr, welche jedoch noch nicht zwangsläufig bei einem vergangenen Eingriff angenommen wird. Gegen eine Wiederholungsgefahr spricht vorliegend, dass der Bürgermeister bei einer weiteren Veranstaltung nicht zur Teilnahme aufgerufen hat.

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21. Januar 2015

Öffentliches Interesse überwiegt Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Verdachtsberichtserstattung

Grüner Kaktus steht neben einer Zeitung.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.12.2012, Az.: 12 O 512/12

Es ist im öffentlichen Interesse, das Geschäftsgebaren einer Unternehmensgruppe, die in ihrem Tätigkeitsgebiet eine bedeutende Marktstellung erreicht hat, kritisch zu hinterfragen, insbesondere wenn die Strukturen nur schwerlich zu durchschauen sind und sich eine Vielzahl von Auffälligkeiten ergeben, die publik zu machen in der Wächterfunktion der Presse liegt.

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07. Januar 2015

Unzulässige Berichterstattung über eine Bank wegen überhöhter Kreditzinsen

Zeitung "Finance" liegt zusammengerollt auf der Tastatur eines Laptops.
Beschluss des OLG Köln vom 20.01.2014, Az.: 15 W 1/14

Eine identifizierende Berichterstattung über eine Bank mit der Aussage, sie habe einem Kunden über einen langen Zeitraum rechtswidrig überhöhte Zinsforderungen berechnet und damit zu seinem geschäftlichen Niedergang beigetragen, verletzt den Anspruch auf unternehmerische Wertgeltung und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Bank. Gerade für eine Bank kann eine solche Aussage einen erheblichen Ansehensverlust und geschäftsschädigende Wirkung nach sich ziehen. Das Bankunternehmen muss diese Beeinträchtigung auch im Hinblick auf das mit der Berichterstattung wahrgenommene Informationsinteresse nicht hinnehmen.

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26. November 2014

Berichterstattung anhand rechtswidrig erlangter Informationen erfordert Zweck-Mittel-Relation der beanstandeten Äußerung

Urteil des BGH vom 30.09.2014, Az.: VI ZR 490/12

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Ausprägung der Vertraulichkeitssphäre und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung schützt das Interesse des Kommunikationsteilnehmers daran, dass der Inhalt privater E-Mails nicht an die Öffentlichkeit gelangt.

b) Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen ist vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst.

c) Werden rechtswidrig erlangte Informationen zum Zwecke der Berichterstattung verwertet, kommt es bei der Abwägung des von der Presse verfolgten Informationsinteresses der Öffentlichkeit und ihres Rechts auf Meinungsfreiheit mit dem Interesse des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit maßgeblich auf den Zweck der beanstandeten Äußerung und auf das Mittel an, mit dem der Zweck verfolgt wird.

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06. November 2014

Zum Vorliegen einer Wiederholungsgefahr für ehrverletzende Äußerungen

Urteil des LG Dortmund vom 01.08.2014, Az.: 3 O 500/13

Für ehrverletzenden Äußerungen, die bereits mehrere Jahre zurückliegen, besteht kein Unterlassungsanspruch, wenn das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr für die Zukunft nicht hinreichend dargelegt wird. Da die objektive Gefahr der Wiederholung der konkreten Verletzungshandlung für die Zukunft drohen muss, ist bei einer nur einmaligen Beeinträchtigung in der Vergangenheit erforderlich, dass weitere Umstände hinzukommen, die eine mögliche Wiederholung der Äußerungen sehr wahrscheinlich machen.

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03. November 2014

Wettermoderator Jörg Kachelmann durfte seine ehemalige Geliebte nicht als „Kriminelle“ bezeichnen

Pressemitteilung des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 22.10.2014, Az.: 6 U 152/13

Der insbesondere für Wettervorhersagen im Fernsehen bekannte Moderator Jörg Kachelmann durfte sich im Rahmen des Freispruchs von gegen ihn gerichteten Vergewaltigungsvorwürfen über seine Ex-Geliebten dahingehend öffentlich äußern, dass der Tatvorwurf der Vergewaltigung falsch sei. Die Bezeichnung der Klägerin als "Kriminelle" stellt jedoch eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, da insofern zu ihren Gunsten die Unschuldsvermutung gilt.

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06. Oktober 2014 Top-Urteil

Auch überspitzte Kritik fällt regelmäßig in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit

Zwei Frauen tratschen miteinander, wobei eine erstaunt schaut.
Urteil des BVerfG vom 28.07.2014, Az.: 1 BvR 482/13

Auch überspitzte und ausfällige Kritik fällt grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG und stellt noch keine unzulässige Schmähung dar. Dies ist erst dann der Fall, wenn mit der Äußerung keine sachliche Auseinandersetzung mehr erfolgt, sondern die Herabsetzung der kritisierten Person in den Vordergrund tritt.

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29. September 2014

Zur Abgrenzung einer ehrverletzenden „verdeckten Aussage“ von der Mitteilung von Fakten

Beschluss des AG Bad Segeberg vom 10.04.2014, Az.: 17a C 49/14

Ein Eintrag in einem Internetforum, der lediglich die Mitteilung einzelner Fakten enthält, aus denen die Leser eigene Schlüsse ziehen können, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellt keine ehrverletzende Äußerung in Form einer sogenannten "verdeckten Aussage" dar. Eine "verdeckte Aussage" ist dadurch gekennzeichnet, dass der Autor dem Leser durch das Zusammenspiel offener Äußerungen eine unabweisliche Schlussfolgerung nahe legt und eine zusätzliche Sachaussage trifft, die gegebenenfalls eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung darstellen kann.

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