Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

21. August 2015

Persönlichkeitsverletzende, veraltete Beiträge in Online-Archiven müssen modifiziert werden

Suchmaschinen-Eingabefeld, daneben ein Strichmännchen mit einem Schraubenzieher in der Hand, das an einem Kasten mit Zahnrädern arbeitet, SEO, Suchmaschinenoptimierung
Urteil des OLG Hamburg vom 07.07.2015, Az.: 7 U 29/12

Macht eine Tageszeitung Beiträge, die geeignet sind, das Ansehen einer Person in der Öffentlichkeit nachhaltig zu beeinträchtigen, dauerhaft über ein Internetarchiv öffentlich zugänglich, so muss sie zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verhindern, dass ein unmittelbarer Zugriff auf die Beiträge über bloße Eingabe des Namens des Betroffenen in eine Suchmaschine möglich ist. Dabei gelten die für die Haftung der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze.

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19. August 2015

Werbespruch: „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ ist nicht irreführend

Mann mit Megafon macht Werbung
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.06.2015, Az.: 6 U 26/15

Der Werbeslogan „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ vermittelt einem Durchschnittsverbraucher, dem hier angesprochenen Verkehrskreis nicht den Eindruck der Annahme eines technischen Durchbruchs der genannten Art. Diesem Werbespruch ist lediglich eine Netzabdeckung auf dem derzeit höchsten technischen Standard zu entnehmen. Es wird keine bundesweite Netzabdeckung vorgespiegelt, womit die Werbung nicht irreführend ist.

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11. August 2015

„Rabauken-Jäger“ als strafbare Beleidigung

Jäger mit Flinte über den Schultern
Urteil des AG Pasewalk vom 20.05.2015, Az.: 711 Js 10447/14

Bezeichnet ein Redakteur einen Waidmann als „Rabauken-Jäger“, so stellt diese Äußerung dann eine ehrverletzende Kränkung dar, wenn der Geschädigte durch die Berichterstattung identifizierbar ist und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt. Dabei ist unerheblich, ob der Jäger durch namentliche Nennung oder durch die Wiedergabe von Teilinformationen wie Wohnort, Berufstätigkeit und Einzelheiten aus dem Lebenslauf erkennbar wird.

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31. Juli 2015

Bezeichnung „Schmuddelkind der Bankenbranche“ als unlautere Herabsetzung

Strichmännchen mit Megaphon
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 18.06.2015, Az.: 6 U 46/14

Die Bezeichnung einer Privatbank als "Schmuddelkind der Bankenbranche" durch einen Brancheninformationsdienstverlag, der sich als "publizistisches Sprachrohr" zahlreicher Sparkassen und Genossenschaftsbanken bezeichnet, stellt eine wettbewerbswidrige Äußerung dar, da ein wettbewerbsrechtliches Verhältnis zwischen den Beteiligten besteht. Entscheidend ist der Drittabsatzförderungszusammenhang, der vorliegend darin besteht, die Privatbank durch die abschätzige Bezeichnung gegenüber den Mitbewerbern zu schwächen, wobei es unerheblich ist, ob sich die Förderung auf ein konkretes Unternehmen bezieht.

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22. Juli 2015

Markenrechtlicher Auskunftsanspruch kann nationales Bankgeheimnis lockern

Schlüsselloch, durch das man Geld sieht
Urteil des EuGH vom 16.07.2015, Az.: C-580/13

Eine nationale Rechtsvorschrift, die es einem Bankinstitut im Falle einer Verletzung geistigen Eigentums bedingungslos gestattet, unter Berufung auf das Bankgeheimnis eine Auskunft nach Art. 8 I lit. c) der Richtlinie 2004/48/EG zu verweigern, steht dieser Richtlinie entgegen, da sie zugunsten des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten unangemessen in das Grundrecht des geistigen Eigentums und das Grundrecht auf wirksamen Rechtsbehelf eingreift.

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26. Juni 2015

Kein Schadensersatz für negative Bewertung

Sternchen mit Checkkästchen und eine Hand, die einen roten Stift hält, Sternchenbewertung
Beschluss des OLG München vom 12.02.2015, Az.: 27 U 3365/14

Eine negative Produktbewertung im Internet begründet nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn die Unwahrheit der Behauptung vom Onlinehändler bewiesen werden kann. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich bei der Bewertung um eine Tatsachenbehauptung handelt, da Werturteile als Meinungsäußerung grundsätzlich geschützt sind und keinerlei Ansprüche begründen. Hinsichtlich der Äußerung eines Verbrauchers, dass eine im Internet vorzufindende Montageanleitung falsch ist, muss bewiesen werden, dass der Inhalt der Anleitung korrekt ist.

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22. Juni 2015

Äußerungen in einem Blog begründen keine Befangenheit eines Sachverständigen

junger blonder Mann untersucht sein rotes Auto auf Kratzer
Beschluss des OLG Hamm vom 16.02.2015, Az.: 1 W 86/14

Die kritische Äußerung eines Sachverständigen in einem Blog alleine begründet noch keine Zweifel an der Unparteilichkeit des Autors. Nur wenn der Sachverständige gegenüber der beklagten Partei selbst in abwertender Weise Stellung bezogen hätte, sich in parteilicher Weise in Bezug auf die ihm im Prozess gestellten Beweisfragen geäußert hätte oder allgemeine Bekundungen in pauschaler und nicht mehr zumutbar abwertender Weise getätigt hätte, könnte aus objektiver Sicht einer vernünftigen Partei die Schlussfolgerung gezogen werden, dass der Sachverständige befangen sein könnte.

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15. Juni 2015

„Stress ohne Grund“ für Bushido: Eilantrag gegen Entscheidung der Bundesprüfstelle hat Erfolg

Schild mit Achtzehn Plus Zeichen
Beschluss des OVG NRW, Pressemitteilung vom 03.06.2015, Az.: 19 B 463/14

Die Aufnahme der Tonträger „NWA“ und des Musikvideos „Stress ohne Grund“ in die Liste jugendgefährdender Medien war unzulässig. Bei einer Abwägung der widerstreitenden Interessen des Jugendschutzes und der Kunstfreiheit hätte insbesondere der Rapper Shindy als Hauptinterpret angehört werden müssen, weswegen die Indizierungsentscheidung rechtswidrig war.

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11. Juni 2015

Ordnungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

Ein Zeitungsstapel mit 12 Zeitungen
Beschluss des OLG Hamburg vom 07.04.2015, Az.: 7 W 49/15

Das Urteil, das eine Beschlussverfügung bestätigt, muss dem Antragsgegner zur Vollziehung der einstweiligen Verfügung erneut zugestellt werden, wenn es gegenüber dem bestätigenden Beschluss eine wesentliche inhaltliche Änderung enthält. Ändert sich im Rahmen des Urteils jedoch lediglich die Wohnanschrift des Antragsstellers oder wird diese erstmals ergänzt, so ist diese Änderung nicht wesentlich.

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05. Mai 2015 Top-Urteil

Kollektivbeleidigung „FCK CPS“ als Meinungsäußerung straflos

Polizist einer Hundertschaft in Rückenansicht
Beschluss des BVerfG vom 26.02.2015, Az.: 1 BvR 1036/14

Die Buchstabenkombination „FCK CPS“ als Abkürzung für „Fuck Cops“ auf einem Anstecker oder als Aufdruck auf einem T-Shirt unterfällt nicht dem Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB, sondern vielmehr dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, da hierdurch lediglich die pauschale Ablehnung der gesamten Polizei bzw. der Ordnungsmacht des Staates als nicht überschaubare, konkret abzugrenzende Personengruppe zum Ausdruck kommt. Etwas anderes könnte lediglich im Falle einer personalisierten Zuordnung gelten, wie etwa namentlich benannter Polizisten oder der gesamten Polizeikräfte eines örtlichen Polizeikommissariats.

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